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Joker04

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  1. Hallo neue Azubis! Welcome bei RDE...man sieht sich :e@sy
  2. huhu Wichteline, das mit dem Presenter ist auch so eine Sache! Manche Leute sind soooo nervös, das sie mir dem Presenter auf eine Stelle zeigen und das Ding zittert wie bei Darth Vader das Laser-Schwert :eek Muss jeder für sich selbst rausfinden, was für ihn das Richtige ist...man kann nur Tipps geben, kein Allheilmittel :floet: ...und noch was, macht euch nicht völlig verrückt! Ihr bereitet euch hoffentlich ordentlich vor, der Rest geht von allein - wird schon - perfekt läuft so eine Prüfung nie ab und im PA sitzen auch nur Menschen, auch wenn ihr es nicht glauben wollt:cool: Gruß Harry
  3. Hallo Ryan, die schriftliche Prüfung kannst Du als Selbstmelder absolvieren. Für die praktische Prüfung (Projekt), musst du dir einen Praktikumsbetrieb besorgen, also eine Firma, die dir das Projekt gibt und begleitet. Dabei sollte es sich um einen Betrieb handeln, der als Ausbildungsbetrieb zugelassen ist. Auch diese Informationen kannst du bei der HK bekommen. Externe Weiterbildungsunternehmen (Umschulung etc) machen das auch nicht anders und kooperieren mit anderen Unternehmen. Gruß Harry P.S.noch kurz zur Berufsschule: Selbstverständlich muss man seine gesetzliche Schulplicht erfüllen!
  4. Berufsschule besuchen: Darauf ein eindeutiges: JAEIN Wenn Du die Prüfung im Teil A (Doku, Präsi, Fachgesprach) versemmelt hast, brauchst Du nicht zur Berufsschule. Hast Du den Prüfungsteil B (schriftliche) versemmelt...dann JA Zur Frage, wann man die Prüfung ohne Ausbildung machen kann: Wenn man nachweisen kann, das man 5 Jahre in diesem Berufszweig gearbeitet hat. Aber mal ehrlich, welche Chancen seht ihr die Prüfung dann zu bestehen...:upps Gruß Harry
  5. Ja genau, das hast du richtig verstanden. Wie genau die Formalitäten sind kannst Du aber bei deinem Ausbildungsberater deiner zuständigen Handelskammer erfragen. Dein Ausbildungsvertrag wird bei der Handelskammer in eine Liste eingetragen, aus der hervor geht, das Du bei der Fa XYZ als Fachinformatiker ausgebildet wirst und dieser Eintrag, über dein Ausbildungsverhältnis, bleibt bis zu deiner Prüfung dort bestehen. Wenn Du nun parallel eine weitere Ausbildung beginnst, wird wieder ein Eintrag in einer anderen Liste (hängt vom Ausb.-beruf ab) vorgenommen. Das mußt du aber bitte bei dem Ausbildungsberater der HK erfragen, wie man da vorgeht, weil du dort eine Auskunft bekommst, die auch rechtsverbindlich ist. Nicht das du nachher in der "Luft" hängst. Gruß Harry
  6. Eine Präsentation soll deinen Vortrag UNTERSTÜTZEN und nicht der Vortrag sein! Also die Folien nicht mit Text überladen! Stichpunkte sind angesagt, ganze Sätze sind zu vermeiden, damit die Leute nicht von deinem Vortrag, durch lesen der Folien, abgelenkt werden. weiter.... 1. Blickkontakt zum Auditorium 2. Dem Anlass entsprechende Kleidung! (keinen schwarzen Anzug, aber auch keine zerrissene Jeans) 3. Ruhig, langsam und deutlich reden (sicher nicht so einfach in der Situation) 4. nicht zur Tafel reden. 5. Bilder in der Präsentation sind immer gut...übertriebene Animationen vermeiden. 6. keine grellen Farben verwenden 7. keine grüne Schrift auf rotem Untergrund o.ä. denk an Leute mit rot-grün Schwierigkeiten 8. heller Hintergrund - dunkle Schrift kommt ganz gut (muss nicht immer weiß und schwarz sein, ein hellgrauer Hintergrund kann auch gut aussehen. 9. mach dir kleine Kärtchen mit Stichpunkten, die du in der Hand hälst...a) kannst du dich daran ein wenig festhalten **grins** dienen sie für dich zur themlichen Unterstützung c) steckst du nicht, aus Nervosität, die Hände in die Tasche 10. stell vor dir eine kleine Digitaluhr hin, damit du im zeitlichen Rahmen bleibst 11. und dann noch....üben....üben....üben Gruß Harry
  7. Hallo Cosmos, es stimmt was Apes sagt, aaaaaber....Du mußt bei deinem Ausbildungsbetrieb einen schriftlichen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen, dann müßen sie dich bis zur nächsten Prüfung weiter ausbilden. Fällst Du dann wieder durch, können sie dich aus der Ausbildung entlassen. Fällst Du ein drittes Mal durch, ist es unmöglich die Ausbildung bzw eine andere Ausbildung im IT-Bereich zu machen, auch nicht in einem anderen Bundesland. Außerdem ist es durchaus möglich die Prüfung als "Selbstmelder" zu machen, allerdings trägst Du dann die Prüfungskosten selbst (was sonst der Betrieb übernimmt). Dazu mußt Du aber einen Antrag bei deiner zuständigen Handelskammer stellen. mfg Harry
  8. Vorsicht Leute, es ist im Gespräch das die Note der ZWP zum Teil mit in die Abschlußnote einfließen soll. Allerdings weiß noch niemand ab wann! Nur so gaaaaanz egal ist die Note nun auch nicht.
  9. Ist halt überall so! 2,5 Jahre wird sich kein Kopp gemacht, einfach das schöne Leben genießen und plötzlich - wie aus heiterem Himmel - steht so eine Prüfung vor der Tür. Ist wie Weihnachten...kommt auch immer so plötzlich! Den Warnschuss bei eurer Zwischenprüfung habt Ihr anscheinend nicht gehört? 40% und 50% hätten euch zum Nachdenken anregen sollen. Egal, es gibt einen Stoffkatalog bei der HK, den könnt Ihr anfordern und Ihr werdet sehen, was Ihr nicht wisst, bringt also nicht wirklich viel und deprimiert nur weiter. Ich denke auch, Ihr solltet alte Prüfungen durcharbeiten und euch auf die Themengebiete konzentrieren, die dort hauptsächlich abgefragt werden. Dann noch TÄGLICH die Zeit investieren, um das Versäumte nachzuholen....die Zeit wird verdammt knapp!
  10. Also, ein Ausbildungsvertrag endet mit Zeitablauf (ist eigentlich ein Zeitvertrag) oder früher mit Bestehen der Abschlussprüfung bzw Aushändigung des Prüfungszeugnisses durch den Prüfungsausschuß. Warum du die Ausbildung verlängern sollst ist doch logisch, weil dein Chef dann wieder für 6 Monate eine günstige Arbeitskraft hat! oder er möchte dir die Möglichkeit geben, das du nicht ohne gültigem Ausbildungsvertrag da stehst, bestehst du allerdings die Prüfung (nachdem du den Vertrag verlängert hast), ist dein Ausbildungsverhältnis sowieso beendet. Irgendwie versteh ich nicht wieso dein Vertrag am 11.05 ausgelaufen ist, so ein "krummes" Datum ist doch sehr ungewöhnlich. Im Augenblick ist dein Ausbildungsvertrag aber per Zeitablauf am 11.05. ausgelaufen und du kannst als "Selbstmelder" die Prüfung zu Ende bringen. Dein Fall scheint mir eher etwas verzwickt, wende dich lieber an den Ausbildungsberater deiner zuständigen Handelskammer. Du bekommst aber auch Rechtsauskunft bei der Arbeiterkammer, die verlangen allerdings einen Pauschalbetrag von 20 € (glaub ich!)
  11. Hier kann man so einiges über Urlaub nachlesen, da steht das auch mit der Bescheinigung, auf die du einen rechtlichen Anspruch hast http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html Gruß Joker
  12. Ich meine es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gelesen zu haben. Ich schau aber noch einmal rein Gruß Joker
  13. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage, dummerweise zählt da der Samstag mit. Das sind also genau 4 Wochen.....das ganze steht im Bundesurlaubsgesetz! Sieh mal hier unter Urlaubsanspruch nach: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/ Gruß Joker P.S. ups hades war schneller! :marine

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