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Angela

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  1. BS-Abschlusszeugnis gehört in eine Bewerbung. Zumindest wenn man sich kurz nach Ausbildungsende bewirbt. Fehlende Unterlagen bedeuten für einen Personaler, dass sie so schlecht sind, dass man sie nicht beilegen kann. Dasselbe gilt für den Fall, dass statt des Abschluss- das Halbjahreszeugnis beiliegt.
  2. Hört sich banal an, ist aber ehrlich gemeint: gib die Hoffnung nicht auf! Ehrlichkeit ist in einem Vorstellungsgespräch das wichtigste, von daher hast Du richtig gehandelt als Du ehrlich warst. Und ich sag auch ehrlich: ich möchte keinen sogenannten "Crack" als Azubi haben. Bei unseren Azubis kommt es in erster Linie darauf an, dass sie sich gut in die Firma integrieren lassen. Vorkenntnisse sind keine besonderen nötig, dazu wird er/sie ja ausgebildet. Wenn ich jemand haben will, der schon alles kann, stell ich einen Facharbeiter ein. Nun ist Deine Vorgeschichte nicht alltäglich und ich könnte mir vorstellen, dass sie die eine oder andere Firma abschreckt. Besonders hinsichtlich der Unsicherheit, ob evtl. ein weiterer Rückfall bzgl. Deiner Krankheit eintreten könnte. Trotzdem gibt es bestimmt auch genügend Firmen, die in einer solchen Vorgeschichte eher einen Gewinn sehen. Also, wie gesagt, nicht entmutigen lassen. Ich drück Dir die Daumen!
  3. Problematischer als die 5 in Mathe ist die abgebrochene Ausbildung. So etwas sehen "wir Personaler" nicht gerne. Gut, aber daran ist ja nun nichts mehr zu ändern. Vergleich schulische - betriebliche Ausbildung: beides hat Vor- und Nachteile. Ich persönlich ziehe eine betriebliche Ausbildung vor, weiß aber von anderen Firmen, die das anders sehen. Entscheidend ist in beiden Fällen die Qualität, wobei ich über die angesprochene Akademie nichts sagen kann, da ich sie nicht kenne. Bzgl. welcher IT-Beruf: das liegt an Deinen persönlichen Vorlieben. Jeder Beruf hat andere Schwerpunkte. Leider sind auch keine allgemein gültigen Aussagen wie "Mach das, da kriegst Du auf jeden Fall einen Job hinterher" möglich. Deswegen mein Rat - gut informieren und dann entscheiden.
  4. Häufig gestellte Fragen zum Bereich Ausbildung-Grundlagen der Ausbildung Fachinformatiker-Informationen für Fachinformatiker Ausbilder
  5. Die Dualen Studiengänge in Bayern kombinieren eine Berufsausbildung mit einem (Bachelor-)Studium an der Fachhochschule. Dieses Duale Studium ist auch mit Fachabitur möglich. Die einzelnen Bundesländer haben aber hier z.T. etwas unterschiedliche Modelle.
  6. Tipp von mir: halte Dich an max. 10 Seiten Dokumentation, d.h. ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang P.S. FIAE oder FISY? P.P.S.: Hr. Sesselmeier kann hier wahrscheinlich nicht helfen, da er für die FI lediglich die Zwischenprüfung betreut. Abschlussprüfung nur für die kaufmännischen Berufe und dazu zählen Fachinformatiker in Regensburg nicht.
  7. Zum ungezählten Male zur Erläuterung: Bei den "Lösungshinweisen" der Aufgaben des zentralen Prüfungsausschusses handelt es sich - wie der Name bereits sagt - um "Hinweise" und nicht um eine Musterlösung (wer lesen kann....). Es ist zudem darauf vermerkt, dass es sich um Korrekturhilfen handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit erheben. Der Bewertungsspielraum des Korrektors bleibt unberührt. Richtige Lösungen werden also in jedem Fall gewertet ([ironie]auch von den alten Tattergreisen im Prüfungsausschuss, die eh von nix eine Ahnung haben[/ironie]).
  8. Ich weiß, dass Verlinkungen hier nicht gerne gesehen sind, trotzdem finde ich die Aktion gut und poste deswegen hier mal den Link dazu: 10 mal das IT-Handbuch zu verlosen
  9. Schema der Gehaltsrechnung Gehalt + AG-Anteil VWL + Zulagen (z.B. Nachtzuschlag) = Bruttogehalt - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Arbeitslosenversicherung = Nettogehalt - Überweisungsbetrag VWL = Auszahlungsbetrag Arbeitnehmer über 23 Jahre ohne Kinder zahlen zusätzlich noch 0,25% Beispiel: - aktueller Beitragssatz: 1,7% - Pflegeversicherte mit mindestens einem Kind: Arbeitnehmeranteil = 0,85%, Arbeitgeberanteil = 0,85% - Pflegeversicherte über 23 Jahre ohne Kind: Arbeitnehmeranteil = 1,1%, Arbeitgeberanteil = 0,85% Nach wie vor wird der aktuelle Beitragssatz der Krankenkasse durch 2 geteilt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils eine Hälfte. Arbeitnehmer zahlen jedoch zusätzlich zu dieser Hälfte noch 0,9% mehr Krankenkassenbeitrag. Beispiel: - Beitragssatz der Krankenkasse: 13,6% - Arbeitgeberanteil = 6,8% - Arbeitnehmeranteil = 6,8% + 0,9% = 7,7%
  10. [meine Meinung]10% Erhöhung ohne Änderung des Aufgabengebiets/der Verantwortlichkeit ist eine Menge. Würde einer unserer MA nach einer solchen Erhöhung kommen und noch mehr wollen, würde ich das als unverschämt empfinden.[/meine Meinung] Jährliche Lohnerhöhungen sind meines Wissens nach in nicht tarifgebundenen Unternehmen eher die Ausnahme. Gibt es Erhöhungen (tariflich oder nicht), dann liegen diese soweit ich weiß i.d.R. auch deutlich unter 10%.
  11. Post Nr. 87163163 zum selben Thema.... Unter diesem Link findest Du die gültigen rechtlichen Regelungen.
  12. Schade, dass sich so wenige für ein Duales Studium interessieren... Dauer hier (und damit meine ich hier, also in Zusammenarbeit mit der im Profil angegebenen IHK und der ortsansässigen FH) sind tatsächlich insgesamt 4,5 Jahre bis zum FIAE + Bachelor (Master = + 3 Semester, hat dann aber mit dieser Form der Ausbildung im Prinzip nichts mehr zu tun). Bei "getrennter" Ausbildung, also erst Ausbildung dann Studium, sind meiner Ansicht nach die Aussichten deswegen unsicherer als bei einem Dualen Studium, da während der Studienzeit i.d.R. keine so enge Bindung an ein Unternehmen stattfindet wie bei einem Dualen Studium. Auf der anderen Seite erwägen viele Unternehmen ein Duales Studium nur dann, wenn die Kandidaten dem Unternehmen auch nachher erhalten bleiben, da diese Form der Ausbildung sehr zeit- und kostenintensiv ist. @Maikiboy Viel Erfolg! @xk4fu Hi, alles klar bei Dir?
  13. Schon mal darüber nachgedacht die Suchfunktion zu verwenden? Aussagen zum Thema findest Du auch hier:FAQ auf fi-ausbilden
  14. Aussage des Rechtsanwalts, bei dem ich eine Schulung zum Thema AGG besucht habe: - eine Bindung von Urlaubsregelung, Altersvorsorge, etc. an die Betriebszugehörigkeit gilt als zulässig - eine Bindung an das reine Lebensalter gilt als unzulässig nach AGG Aus meiner Sicht greift bei oben angesprochener Regelung auch § 10 des AGG nicht, die Regelung ist also unzulässig. Beispiel: auch die tarifvertragliche Regelung, nach der AN ab einem bestimmten Alter zusätzliche Urlaubstage erhalten musste nach Inkrafttreten des AGG gestrichen werden, da sie nicht mehr zulässig war.

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