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mandark666

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Beiträge von mandark666

  1. Naja, zum Anwalt muss ich ja net gleich rennen.

    Habt Ihr vielleicht ein paar Vorschläge, was man ändern könnte? Damit ich nachher mal zum Ausbildungsleiter gehen kann und was in der Hand habe. :)

    Vielleicht aus

    "Er verfügt über eine gute Auffassungsgabe und arbeitet sehr sorgfältig und effizient. Besonders dann, wenn es sich um die Erreichung der einzelnen Lernziele im Rahmen der Ausbildungsvorgaben handelte."

    dann

    "Er verfügt über eine gute Auffassungsgabe und arbeitet sehr sorgfältig und effizient. In betrieblichen Belangen ebenso wie zum Erreichen der einzelnen Lernziele im Rahmen der Ausbildungsvorgaben ."

    Bei

    "Herr xy zeichnete sich in allen Tätigkeitsbereichen durch Engagement und Interesse aus."

    vielleicht noch einen Satz hintendran mit "selbständig und flexibel" ?

    Wie gesagt, was man mir gesagt hat, hab ich auch gemacht. Was ich sonst gemacht hab hat meinen Ausbilder ja garnet interessiert, also weiß er auch net ob ich mir jeden Tag die Win2000-Handbücher reingepaukt hab oder nur Pornoseiten geguckt habe...

  2. Naja, wenn mir was gesagt wurde, hab ich das gemacht, normalerweise auch "zur vollen zufriedenheit". Aber Haupttagesablauf war am PC sitzen, Kaffee trinken, etc.

    Der, der das geschrieben hat, weiß schon was er schreibt, denke ich. Und er weiß auch wie es hier unten so abläuft, also ist es eigentlich schon frech, mir so ein Zeugnis auszustellen. Hmmm...

  3. "Er wurde während seiner bisherigen Ausbildung mit allen vorkommenden Arbeiten, die für seinen Beruf erforderlich sind, eingehend vertraut gemacht."

    Stimmt zwar net, hört sich aber irgendwie wertend an, oder?

    "Herr xy zeichnete sich in allen Tätigkeitsbereichen durch Engagement und Interesse aus."

    Das heißt?

    "Er verfügt über eine gute Auffassungsgabe und arbeitet sehr sorgfältig und effizient. Besonders dann, wenn es sich um die Erreichung der einzelnen Lernziele im Rahmen der Ausbildungsvorgaben handelte."

    Der erste Satz klingt gut, aber der zweite reissts ja irgendwie runter, oder?

    "Die ihm erteilten Arbeitsaufträge erfüllte Herr x immer zu unserer vollen Zufriedenheit."

    Wäre eine 2, oder?

    "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war stets einwandfrei" ist glaube ich eine 1, oder?

    Und als Schluss:

    "Leider besteht aus stellenplantechnischen Gründen keine Möglichkeit Herrn x nach erfolgreicher Ausbildung eine Weiterbeschäftigung anbieten zu können. Dies bedauern wir sehr und wünschen ihm beruflich viel Erfolg und persönlich alles Gute."

    Hier scheint der letzte Satz auch wertend zu sein.

    Für ein paar Hinweise wäre ich sehr verbunden. :)

  4. Wenn ich mir da die Anforderungen an Prüfungen anschaue:

    # objektiv sein,

    # verständlich und eindeutig sein,

    # einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,

    # die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,

    # zuverlässige Ergebnisse liefern,

    # tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,

    # zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und

    # wirtschaftlich durchzuführen sein.

    kann ich da j nicht so ganz zustimmen... :floet:

    @ollo

    Könnte das bedeuten, daß man innerhalb eines VLANs IP-Adressvergabe beachten muss, aber die VLANs untereinander nur Ihre IDs interessiert?

  5. Wenigstens bin ich net allein.

    Aber viele haben das ja ganz anders gemacht und noch mit Subnetting rumgefummelt.

    In der Schule beim Thema VLAN wurde dieser Aspekt aber garnet besprochen. VLANs werden ja erstellt indem man die Ports an den Switchen konfiguriert. Das müsste ja eigentlich heißen, daß die IP-Adressen vollkommen irrelevant sind, oder?

  6. Du sagst es selbst "Abzüge für die Sozialversicherung" Das sind 800,64 € und nicht nur 400,32 €.

    Sozialversicherung werden zusammen abgeführt!

    Dann hätte da stehen müssen.....AN Anteil der abzuführende Sozialversicherung.

    Wenn die Sozialversicherung angesprochen wird ist eigentlich immer Gesamt zu sehen.

    Wenn das nicht so ist gibt es haue für die IHK:-)

    Die Fragestellung beantwortet das doch schon. Es heißt "Abzüge für die Sozialversicherung", und nicht was "abgeführt" wird.

    Edit: Oder um genauer zu werden: Der Arbeitgeberanteil wird ja nicht vom Gehalt abgezogen, oder? :)

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