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mjoschi

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Beiträge von mjoschi

  1. 10.) Antwort 3 => "Arbeitsverträge müssen Sie als Arbeitgeber schriftlich niederlegen."

    soviel ich weiß gilt auch ein mündlicher arbeitsvertrag also arbeitsverträge müssen NICHT schriftlich niedergelegt werden !!

    16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz"

    Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde.

    15.) Antwort 2 => "Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Norm)"

    ich bin mir da 100 % sicher das im IT handbuch das BildschirmarbV unter Bildschirmarbeitsplätze steht...........

    also auch wenn die antworten so stimmen sollten korrekt muß die lösung von der IHK ja ned sein :eek:

    soweit ich weiss, müssen arbeitsverträge aber nach einer gewissen zeit schriftlich fixiert werden. ich glaube nach einem monat spätestens.

  2. viele von uns haben den text gelesen "....die frist beginnt mit erhalt der Ware..." und haben somit den tag an dem der Kunde die Ware erhalten hat mit einbebozgen.

    01. Tag = 20. 04. '04 Erhalt der Ware

    02. Tag = 21. 04. '04

    03. Tag = 22. 04. '04

    04. Tag = 23. 04. '04

    05. Tag = 24. 04. '04

    06. Tag = 25. 04. '04

    07. Tag = 26. 04. '04

    08. Tag = 27. 04. '04

    09. Tag = 28. 04. '04

    10. Tag = 29. 04. '04

    11. Tag = 30. 04. '04(April zu Ende, da April = 30 Tage)

    12. Tag = 01. 05. '04

    13. Tag = 02. 05. '04

    14. Tag = 03. 05. '04

    15. Tag = 04. 05. '04 Versand der Ware

    Also es sind beide Wege nachzuvollziehen finde ich.

    gruss

    marcel

    bin gaaaaanz deiner meinung.

  3. hallo,

    vom 20.04. bis zum 04.05. sind es, sofern der 20.04. als erster tag zählt, meiner meinung nach 15 tage. das heisst für mich, dass herr s. sein recht auf umtausch verwirkt hat...

    ...mit besten grüssen

    so sehe ich das auch, da ja auch in den agb`s stand, das die frist mit lieferung beginnt.... und lieferung war der 20. ach alles verwirrend, und wohl auslegungssache... *grummel*

  4. Ja dann scann doch mal einer die Dinger ein verdammt.

    Wenn das so viele sind, dann finde ich das doof, wenn ihr die ganze Zeit damit uns vor der Nase rumwedelt, weil ihr ja die Aufgaben schon direkt vergleichen könnt und wir im dunkeln stehen.

    Ist doch nicht so schwer ein paar Blätter einzuscannen, Webspace gibts auch genug.

    Also bitte, sei einer so lieb!

    wer weiss wer weiss.... vielleicht hat die ja auch gar keiner ;-)

  5. ??

    Das verwundert mich nun, weil ich der Meinung bin/war das die schriftliche Ergebnisse erst bei der muendlichen Prüfung bekannt gegeben werden...

    und innrhalb von 1 Tag schon ergebnisse???

    ich war der ansicht das das schriftliche ergebniss mit der einladung zur mündlichen bekannt gegeben wird.....

  6. falsch. logisch ist es eine bus struktur...

    "Logische Topologie

    Im Gegensatz zu der physikalischen Topologie wird hier alles von der MAC-Subebene aus betrachtet; genauer dem CSMAC/CD-Protokoll. Dies bedeutet im Falle des Hubs, da alle alle Ports zu einem Netzwerksegment gehören, daß sie auch eine logische Bus-Topologie bilden."

    so, also ich hab mich nun drum gekümmert infos zu dem thema zu kriegen (logische-topologie):

    wenn es ein hub ist, dann wäre es ein bus.

    wenn es ein switch ist, existieren nur noch punkt zu punkt verbindungen -> stern.

  7. Tja ... haben wir wohl pech gehabt <grinz>

    Ich war auch der Meinung, die Frist sei verstrichen, aber vielleicht heisst: "ab Erhalt" ja, ab dem nächsten tag !? Dann wäre es noch in der frist. Oder bei denen zählt ne Woche von Montag bis Montag und nicht von Montag bis Sonntag ....

    ja sieht so aus, dann sind wohl die meisten punkte flöten gegangen....

  8. Momentane Musterlösung:

    Handlungsschritt 6

    ------------------

    a) Die Software-Direct KG, weil es gemäß BGB vorgeschrieben ist.

    ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist.

    bb) Herr Schuster hat von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Danach wird der Kaufvertrag hinfällig und er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückgewährung des Kaufpreises.

    Allerdings hat Herr Schuster die CD entsiegelt. Dies geht über eine Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinaus. Dort hätte er die bereits auf einem PC installierte Software testen können und es hätte keine CD entsiegelt werden müssen. Da die Software-Direct KG keine entsiegelte Software verkaufen kann, hat sie Anspruch auf Wertersatz.

    c) - Erneute kostenlose Zusendung der entsiegelten CD

    - Warengutschein in Höhe des Kaufpreises bei Einbehalt der entsiegelten CD

    - u.a.

    *hmpf* aber der kerl hat doch erst am 04.05 das ding losgeschickt oda?

    also postempel 04.05, da ist er doch schon ausserhalb der 14 tage.. weils schon der 15. ist....

  9. wat ist den richtig? Ich war voll durceinader und schrieb:

    physikalisch:Stern

    Ethernet mit CSMA / CD als logische Netzwerktopologie

    krieg ich teilpünktchen?

    jetzt bin ich ganz durcheinander....

    hab diese definition gefunden:

    Mit Topologie bezeichnet man die Struktur eines Netzwerks. Gebräuchlich sind heute vor allem der Bus (Ethernet), der Stern (Ethernet mit Twisted Pair, physische Topologie des Token Ring) und Ring (logische Topologie des Token Ring, FDDI).

  10. also laut lösungsblatt der zpa/ihk von meiner lehrering hat der typ die frist eingehalten, was ich immer noch nicht nachvollziehen kann, alleine schon der satz "die frist beginnt mit erhalt der ware" hat mich dazu bewogen das er mit 15 tagen also einen tag überschritten hatte. des weiteren die frage mit dem kunden verlieren. ich finde ehrlich gesagt, was soll diese *******e wieder. es kann doch nicht sein das man deswegen 16 punkte verliert, kann mir nur schwer vorstellen das die lehrer kein einzigen punkt vergeben werden vorallem weil mindesten 60 oder 70% geantwortet haben wie ich.

    gruss

    marcel

    hab das genau wie du gesehn....

  11. Die Firma muss den laut Ihren eigenen AGBs annehmen, weil der Käufer nicht die Möglichkeit hatte, die ware im geschäft zu testen...alls noch Originalverpackt und keine Verschlechterung der Ware zu erkennen!

    Und die letzte Frage bezog sich nicht auf das Nicht-Annehmen, sondern, dass der Kunde ja verloren geht, weil ihm das Produkt nicht gefällt, also muss man ihm Rabatte oder Vergleichsprodukte anbieten!

    in welchem geschäft kannst du denn als kunde im normalfall die software vor kauf testen...

    ach alles wurscht, schaun wir mal was als lösung akzeptiert wird.

    *prost*

  12. nanana... der knabe darf zurückschicken... is ja im richtigen zeitraum, jedoch muss sie die firma nicht annehmen... deswegen die letzte frage ... die Frist wurde eingehalten...

    *grummel*

    ich hab den tag der lieferung gleich als ersten gezählt somit war der 03.05 (poststempel) in meinen augen der letzte der 14 tage.... na dann sind wohl 20 punkte in der frist versunken :rolleyes:

  13. hi habe erfahren das der knabe im recht ist also noch innerhalb der zeit des rückgaberechts. jetzt meine frage ich habe geschrieben das es sich um 15 tage handelt und demnach alle aufgabe auch dementsprechend beantwortet. bekomme ich deswegen keinen einizigen punkt bis auf die letzte teilaufgabe mit dem rabatt um den kunden zu verlieren??? ich hoffe doch nicht oder???

    gruss

    marcel

    mach mich net schwach *argh*

    abba dann wäre doch auch die letzte frage, was das unternehmen machen kann um den kunden´trotzdem zu halten, eigentlich sinnlos gewesen *grübel*

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