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Salzlake

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  1. So habe beim Bundesamt für Zivildienst angerufen: 1.) Aus der ersten Berufsausbildung kann man nicht gezogen werden 2.) Die Regelung mit dem 23. Lebensjahr: Beantrage ich eine Zurückstellung aufgrund von z.B. T3 und werde über 23 kann man bis zum 25. Lebensjahr gezogen werden. Hält man die Füsse stillt und wartet ab bis man über 23 ist und die melden sich nicht -> aus dem Schneider. Und wenn die das nicht wissen wer sonst....
  2. Wer hat sich denn abfällig gegen die Wehrpflicht geäussert :confused: @mods macht den thread ruhig zu
  3. Ach ja? Wie ihr seht ist keiner so genau informiert und beim zividienstamt war die ganze zeit besetzt, probiere es morgen noch einmal
  4. Zur Hand nicht, einfach mal ins Wehrgesetz 2003 schauen, hier auch ein Brief: http://www.musterung.de/T3_ist_keine_Ausmusterung.pdf Weiter unten findest du ihn! Wie gesagt man muss die Zurückstellung beantragen, von alleine sichern die dir gar nichts zu! Ach so ich drücke mich, nur weil ich die Ausbildung an einem Stück beenden möchte. Wie dumm von mir das ich nicht sofort zum Bund gehe, schließlich sind 9 Monate Unterbrechung doch echt nicht übel, danach ist man ja auch nicht raus aus dem Stoff. Und sowieso, was bin ich so dumm und informiere mich über eine Regelung die mich vielleicht befreit, ich sollte stolz sein hier leben zu dürfen, ich nehme doch die ganze Zeit nur vom Staat wie eine Zecke, da muss ich auch mal was zurückgeben....
  5. T3 != ausgemustert, du kannst beantragen das du für 2 Jahre nicht gezogen wirst.
  6. Das Alter wurde defintiv von 25 auf 23 heruntergesetzt, ausnahmen regelt der § 12 in dem (wehr ?) gesetz. Und da trifft nur eine Sache auf mich zu: Beginnt jemand OHNE Abitur oder Fachabitur eine Ausbildung so kann er bis zum 25 Lebensjahr eingezogen werden. Ich habe aber momentan ja nur den schulischen teil vom Fachabitur, den Rest erlange ich ja erst durch die Ausbildung. Ich rufe morgen wirklich bei dem bundesamt für zivildienst an, ich hasse diese ungewissheit...
  7. Habe meinen Musterungsbescheid bekommen und so langsam bekomme ich ehrlich gesagt doch ein wenig Panik, hier die Situation: - Bin 20 Jahre alt - Besitze den schulischen Teil der Fachhochschulreife (Niedersachsen), den praktischen erwerbe ich gerade mit der Ausbildung zum FIAE - Die Ausbildung läuft seit knapp 10 Monaten - Der Bund denkt ich gehe noch bis 2005 zur Schule Die Musterung findet am 12.07 statt, jetzt die Frage kann man mich noch aus der Ausbildung holen bzw. bis zu welchem Zeitpunkt geht das? Falls es nämlich geht werde ich mich hüten zu erwähnen das ich in einer Ausbildung bin, sondern lasse sie ihn dem glauben das ich zur Schule gehe. Falls ich aus der Ausbildung geholt werden könnte, könnte ich mir gleich die Kugel geben... Ganz wichtig kein Halbwissen, dass ist ein ernstes Thema. Die andere Frage ist wie lange man mich einberufen kann, ich bin 20 , die Ausbildung wird mit 22 3/4 beendet sein, ich hoffe und denke ich werde T3 gemustert, dann könnte ich ja beantragen das ich 2 Jahre eine garantie bekomme nicht mehr gezogen zu werden (und die gilt scheinbar ab dem ende der Ausbildung, hab so einen brief gesehen) und wäre dann über 23 -> aus dem Schneider. Gilt das für mich oder gilt das nicht, ich blick bei den ganzen Regelungen echt nicht mehr durch und will noch eines sagen: Das ganze Thema k**** mich echt so dermaßen an *wütend ist* Gruß Salzlake

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