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Spik3

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Beiträge von Spik3

  1. Sehr geehrte Frau Blabla,

    durch das Jobportal auf der Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit bin ich auf Ihr Stellenangebot aufmerksam geworden. Ferner teilten Sie mir am 05.05.2006 telefonisch mit, dass die Fachrichtung der Ausbildung noch offen stünde. Da ich mich grundsätzlich für das Tätigkeitsfeld und den Aufgabenbereich des Fachinformatikers- Systemintegration sehr oder außerordentlich hinzufügen interessiere, bewerbe ich mich hiermit auf die von Ihnen ausgeschriebene Stelle.

    Zur Zeit besuche ich die 13. Klasse der Gesamtschule Hundehütte in Essen, die ich voraussichtlich im Juni diesen Jahres mit der allgemeinen Hochschulreife erfolgreichverlassen werde.

    Seit meinem 11. Lebensjahr ist mein Interesse und meine Begeisterung für PC-Technik ungebrochen und ich bin bestrebt, stets dazuzulernen und auch weiterhin viele Erfahrungen zu sammeln.

    Bisher habe ich mich im Internet, bei verschiedenen Seminaren und Ausbildungsmessen über den Beruf des Fachinformatikers informiert. Des Weiteren habe ich eine Informationsveranstaltung- die von der Fachhochschule für Ökonomie und Management organisiert worden war- besucht, in der das duale Studium näher erläutert wurde. Dies hat mein Interesse und meinen Wunsch, diesen dualen Studiengang zu absolvieren, zusätzlich verstärkt.

    Durch mein letztes Praktikum bei der Firma RWE Systems durfte ich zahlreiche praktische Erfahrungen sammeln. Dort habe ich meine Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit unter Beweis gestellt. Ich finde, dass ich die nötigen Voraussetzungen für diese Ausbildung aufweise und somit dafür geeignet bin. < das klingt für mich zu selbstsicher, zu sehr von sich eingenommen, würde ich weglassen.

    Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zu 1.) Ich würde Bewerbungsmappe nehmen.

    Zu 2.) Deckblatt ist Geschmackssache und vorgedruckte bzw. gezogenen Linien finde ich nicht so toll. Und wenn das Foto auf dem Anschreiben oder auf dem Lebenslauf ist reicht das eben auch.

  2. Wenn euch nichts klar und deutlich gesagt wurde, dann wurdet ihr fristlos übernommen.

    So sieht es aus und nicht anders.

    Ich hatte dasselbe, Chef dachte nach bestehen der Prüfung müßte ich noch ca. 1 monat als azubi weiterarbeiten weil der Vertrag noch bisl länger ging, is aber net so.

    Ich hab dann paar Tage normal weitergearbeitet, bis ich chef drauf angesprochen hab was nu is.

    Am Ende wars dann so das er mir die Tage / Zeit nach der Prüfung mit vollem GesellenLohn bezahlen musste.

    Ausserdem: Ihr müßt eure Arbeitskraft in Form von "Anwesenheit" anbieten, das habt ihr getan, die Firma hat es nicht genutzt und euch rumsitzen lassen,deren pech.

    ( Ist dasselbe als wenn keine Arbeit da ist und der Chef euch nen Tag frei geben will, ihr aber nicht wollt, ihr müßt dann halt 8h auf der Arbeit rumsitzen und eure Kraft anbieten )

    Für die Tage aber der bestandenen Prüfungen MÜSST ihr mit GesellemGehalt vergütet werden, da brauchst kein Anwalt fragen.

  3. Oft ist es aber so das die Prüfungen Wochen vor dem Vertragsgeregelten Ausbildungszeitraum liegen und du erst am letzten Tag deiner Ausbildungs erfährst ob du bestanden hast, selbst wenn es schon vorher feststeht.

    So hat das bei uns die Berufsschule gemacht, da mussten alle bis Ende Februar 2004 noch als Lehrling machen, obwohl die Prüfungen mitte Februar zuende gingen und Ergebnisse paar Tage danach feststanden.

    Und wenn du nicht weißt das du bestanden hast, sprich deinen Gesellenbrief hast, ist auch nichts mit Übernahme und nach Geselle bezahlt werden.

    Hast du aber Widerholungsprüfung in nem halben Jahr solltest du durchfallen ist das anders, da wird es dir gleich vor Ort gesagt, damit dir nicht nochmehr Zeit durch die lappen geht.

  4. Leute euer Problem ist einfach das ihr euch nicht wehrt.

    1.) Es ist bekannt das die IHK nur sehr schwerfällig aktiv wird wenn sie gegen die Chefs was machen sollen, wenn Azubis Probleme haben.

    Da gibt es unzählige Azubis die selbes berichten, ergo sind die "ein bischen" Voreingenommen.

    2.) Azubis dürfen eigentlich nie alleine ohne Aufsicht sein, zumindest nicht so im Fall wie Guardian geschildert hat.

    Azubis dürfen auch nie alleine im Betrieb sein.

    3.) Jeder Betrieb ist dazu gesetzlich verpflichtet seinen Azubis das Wissen zu vermitteln was sie benötigen um die Prüfung zu bestehen.

    Tun sie das nicht, ist die Firma am Ende dran.

    Also schreibt immer DIE WAHRHEIT in euer Berichtsheft, auch wenn der Chef es nicht unterschreibt, dafür könnt ihr ja nichts.

    Solltet ihr nicht zur Prüfung zugelassen werden, weil der Chef eure Wahrheit nicht unterschrieben hat ( Berichtsheft usw. muss ja vollständig sein immer )...spätestens dann wird die IHK aufmerksam wenn sie genauer liest warum der chef dem Azubi das nicht utnerschrieben hat.

    Desweiteren könnt ihr den Betrieb verklagen, wenn er euch nicht das Wissen vermittelt was ihr braucht um die Prüfung zu bestehen > jahrelang Fachfremde Tätigkeiten usw. darüber hinaus auch ggf. zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen da ihr ja Zeit und mögliches Geld als Geselle verloren habt dadurch.

    Das Problem ist nur das alle immer schiss haben und kein ***** in der Hose und sich wie im Mittelalter behandeln lassen.

    Ihr müßt ein Schwein sein auf dieser Welt, anders geht es nicht, also nutzt eure Rechte, das das Betriebsklima dann leidet ist klar, aber ******* drauf oder wollt ihr euch weiter so behandeln lassen?

    Alles für die Firma wa!?

    Ich geb euch 5 Azubis folgenden Tip:

    a.) schreibt die Wahrheit in Berichtshefte, habt ihr mehrere Wochen ala: putzen und andere fachfremde Tätigkeiten im Heft stehen geht einer von euch zur IHK > persönlich und erzählt dem Mitarbeiter der für euren Fachbereich zuständig ist, was Sache ist.

    ( Erwähnt auch das ihr allein gelassen werdet usw. )

    Paar Tage später geht der nächste von euch 5 hin, tut selbes.

    Bis alle 5 einmal da waren, das macht Eindruck und dann werden die ihren ***** mal bewegen und mit eurer Firma reden.

    Alternativ alle 5 einen Brief an die IHK mit dem Sachverhalt schreiben.

    Natürlich wird Cheffe böse aber wayne!? Antwortet: ich nutze nur meine Rechte ! :)

    b.) Wenn ihr Freitag 15uhr anfangt, arbeitet euer Pensum ab und fertig.

    Ihr seit gesetzlich nicht verpflichtet am WE zu arbeiten, niemand kann euch was, und lasst euch nicht einschüchtern vom Chef oder drohen.

    Lasst sie doch maulen wenn das Netzwerk nicht steht, das geht im linken Ohr rein und rechts wieder raus, solange ihr eure 8h macht ist alles in butter.

    PS: Ich hatte sowas wie ihr auch in meiner Ausbildung, was einen nicht umbringt macht einen nur stärker und am Ende war ich der Sieger, der kleine dumme Azubi. ^^

    Wenn ihr nochmehr Beistand wollt oder sonstige Hilfe, dann kommt ins irc Quakenet #wdh und labert mich da an.

  5. Naja Sachen wie Blaster & Co wurden ja nun schon entweder gepatcht, oder wenn man sich mit Win auskennt kann man dem "herunterfahren" bei XP zuvorkommen, dazu brauch man keine Fw mehr.

    Auch denken viele immer wenn sie über ihre Fw bestimmte Ports blocken die aber von AWs gebraucht werden, das diese auch wirklich zu sind, was ein totaler Irrglaube meist ist.

    Es gibt genug tools zum schließen von ports neben Fws, diese zeigen einen komischerweise auch an das die geschlossen wurden, scannt man dann, bzw. läßt sich online scannen, werden die ports trotzdem noch als "offen" angezeigt.

    Wer hat nun Recht? Der Portblocker/Firewall der mit sagt Port X ist zu oder der PortScanner der online mein Rechner gescannt hat nach offenen Ports und sagt Port X ist offen.

    Sollten manche mal testen was einem durch Fws für Sicherheit vorgegaukelt wird.

  6. Es liegt aber net an geringem Ram allein.

    Wenn du genug freien Platz auf der Platte hast, verwaltet win den Vram selbst und somit sollte so eine Meldung eigentlich nie kommen, es sei denn du hast: wirklich sehr wenig ram und noch dazu, kaum noch freien Festplattenplatz für den Vram.

    Erst wenn beides zusammenkommt wäre so eine Fehlermeldung logisch.

  7. Hi,

    >Wenn deine Frau auch arbeitslos ist, würdet ihr mit Kind bei h4 die Miete >einer 3-Raum-Wohnung, sowie die Heizkosten bezahlt bekommen.

    Falsch, Heizkosten sind Verhandlungssache.

    Und Stromkosten muessen extra gezahlt werden (eigener Vertrag mit Stromfirma)!

    Wenn der Heimserver und einige Homecomputer den ganzen Tag an sind, dann laeppert sich schon was dran!

    Falsch, Miet und Heizkosten werden komplett erstattet, Heizkosten sind keine Verhandlungssache.

    Ausserdem wer sagt das sein Rechner tagelang laufen muss?

    Von Stromkosten hab ich nie was gesagt.

    >Du kannst Kinderzuschlag, von ca. 140€ pro Kind beantragen, details ob >gewährt oder nicht hängt vom Einkommen ab.

    Kindergeld zaehlt als zusaetzliches Einkommen, tut mir ja auch leid.

    Und wieder nicht aufgepasst: Kinderzuschlag != Kindergeld.

    Kinderzuschlag wurde extra für H4 Empfänger, sprich für die Familien 2005 eingeführt.

    >ggf. Wohngeld beantragen.

    ... wird auch mit einberechnet in die Gesamtrechnung, nix Zusaetzliches!!! (Wohngeldkreuz im Hartzantrag! ... man kann mitunter schlechter kommen ... rechne es Dir aus.)

    Kennst du die bedeutung des Wortes: ggf. < ? gegebenenfalls:

    Heißt: wenn er ALG 1 bekommen würde, ich hab net jedes Post gelesen und wußte daher net wielange er gearbeitet hat usw. und deshalb auch nicht wo er rein fällt.

    >Du kannst Nebenjobs bis 162€ ca.~ Einkommen haben nebenbei.

    ... solange Du fuer Deine Person nicht die 398,... Bedarfblabla? ueberschreitest.

    Auf Deutsch: Mit dem Nebenjob mitunter nur 60E dazu! Kommt drauf an, was berechnet wird ... komplizierte, bewusst undurchschaubare Vorgaenge.

    162€ auf ALG 1 bezogen, wie oben das gegebenenfalls, mitdenken bitte.

    >Also kannst dir ausrechnen in etwa wie du besser fährst, ich denke eher >mit H4.

    Nee. Lass mal ... ich sehe das gerade bei meiner Verwandten.

    Selbst wenn Du 10E mehr haben solltest, dann ist alles viel schwerer. Du kannst nicht mal bei E-Bay Dein Handy verkaufen, weil jedes Geld, was zusaetzlich auf dem Konto ankommt, als Einkommen gewertet wird und auf Deiner naechsten Hartzrechnung als Minus erscheint (aber nie mehr Minus als der Grundbedarf, die ~330E). Das ist nur Wuuuselschussel. Machs nicht, wenn Du die Wahl hast!!!

    - sry aber absoluter Blödsinn, ein verkauftes Handy bei ebay als Einkommen?

    Und Blutspenden vielleicht auch noch?

    Darüber hinaus haben Bundesbehörden erst ab 1.4.05 Zugriff auf dein Konto um Einkommen zu checken, vorher nicht, aber du beziehst dich hier auf EigenenNachweis des Einkommens wohl.

    Ich weiß nicht woher du deine Quellen hast, aber irgendjemand bei der AA ********t dich sicher gewaltig wenn dir sowas erzählt wird, und glaub mir die meisten Sachbearbeiter haben 0 Plan von dem was sie dir sagen, ich bin selbst arbeitslos und habe ne Trainingsmaßnahme gemacht wo uns alls das erklärt wurde, die haben selbst gesagt wie dumm die AA Mitarbeiter sind

    >Wenn man sich nicht mit H4 auskennt sollte man auch nicht sowas >schlimmes befürchten wie: Auf der Strasse! , das wird oft überbewertet, >viele leben ganz gut mit H4.

    Auf der Strasse ist noch was anderes. Ohne Krankenkarte rumzurennen ist noch mal ne sehr grosse Stufe tiefer! Das macht keiner so schnell., der mitdenkt und kaempft.

    Alkoholprobleme, psychische Krankheiten, etc. als Signal, was vielen auf der Strasse anhaengt, entwickeln sich erst ueber Jahre zu massivsten Problemen ... es gibt noch viele verschiedene Graustufen dazwischen.

    Wieso ohne Krankenkarte rumrennen?

    Und uebrigens, frage mal Deinen "Arbeitgeber" , ob Du nen Kindergartenzuschuss bekommst, gerade bei deinen 750Kroeten ... der Platz ist steuerlich gut absetzbar ... so gibts bei uns bis zu 50E im Monat fuer den Kindergartenplatz dazu. Das macht schon mal den halben Monat Mittagessen fuer das Kind aus!

    Viele Gruesse&nen schoenes WE noch,

    sissy66.

    Jo hab mal direkt deinen Text berichtigt...

  8. Hier mal ne sporadische Rechnung was er mit Harz4 hätte:

    a.) Wenn deine Frau auch arbeitslos ist, würdet ihr mit Kind bei h4 die Miete einer 3-Raum-Wohnung, sowie die Heizkosten bezahlt bekommen.

    b.) Dazu der Mindestsatz von 330€ ca. oder bisl mehr, wenn deine Frau arbeitet wohl eher 330€, richtet sich danach was ihr an Einkommen habt.

    c.) Du kannst Kinderzuschlag, von ca. 140€ pro Kind beantragen, details ob gewährt oder nicht hängt vom Einkommen ab.

    d.) Befreiung von der GEZ beantragen falls vorhanden.

    e.) ggf. Wohngeld beantragen.

    f.) Du kannst Nebenjobs bis 162€ ca.~ Einkommen haben nebenbei.

    Bei 750€ netto + 100€ Benzinkosten also 650€ netto, weil die benzinkosten haste mit h4 ja nichtmehr so.

    Also kannst dir ausrechnen in etwa wie du besser fährst, ich denke eher mit H4.

    Darüber hinaus fällst du nur in h4 wenn du bereits 1jahr arbeitslos warst, wenn du vorher nochnie arbeitslos warst bekommst du ALG1.

    Wenn man sich nicht mit H4 auskennt sollte man auch nicht sowas schlimmes befürchten wie: Auf der Strasse! , das wird oft überbewertet, viele leben ganz gut mit H4.

  9. Teilweise ähnliche Sachen hatte ich auch schon, woran das fehlen der NTLDR liegt weiß ich auch nicht, hatte es auch mal, hilft meist nur format c.

    Bei mir wurde auch schon das Dateisystem zerstört, bei einer IBM Festplatte, immer dann wenn ich Rechner runterfahren und sofort vom Strom trenne.

    Es betraf nur die IBM Platte, manchmal nach 2Tagen war das Dateisystem wieder von Windows erkannt und ich hatte aufeinmal wieder vollen Zugriff auf diese IBM Platte ( war logische Partition als Auslagerungsplatte, also ohne OS ).

    Ziehst du nach dem runterfahren den Stromstecker hinten am NT? Oder legst den NT Schalter auf off um?

    Oder garnichts der gleichen?

    Bei ersteren kann es wie gesagt dazu kommen das deine Platte nicht gleich "runterfährt", wird der Rechner dann vom Strom getrennt sofort, kommen solche Fehler zustande wie zerstörtes Dateisystem.

    Hier gilt es zu beobachten und zu analysieren wie die Fehler auftreten und wann, sprich was genau ablaufen muss damit dieser Fehler wiederkommt.

  10. Du kannst dich an die IHK wenden, oder aber letztlich den Betrieb verklagen darauf das er dir nicht die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt um dir zum Prüfungserfolg zu verhelfen.

    Der Betrieb ist verpflichtet dazu dir das beizubringen was du brauchst um die Prüfung bestehen zu können, das ist gesetzlich so geregelt.

    Also erst die IHK ,die holt dich aus dem Verhältniss dann vielleicht raus wenn es so weiter geht und dann kannst du auch den Beruf weitererlernen bzw. neu erlernen.

    Was die andern reden das du danach nie wieder Fisi machen kannst ist blödsinn, immerhin trägst du keine Schuld dafür das du nichts lernst in dem betrieb, wenn du mutwillig ohne Gründe kündigst dann, aber nicht wenn du einen guten Grund hast....und den hast du!

  11. Jo ist ja dann halt notwehr! also darf ich das...mich körperlich wehren.

    Aber meinst Du nicht, es ist besser, sich eine reinhauen zu lassen, danach zum Arzt zu gehen und den Chef rechtlich zu verfolgen? Da hast Du moralisches und rechtliches Oberwasser. Das wäre mir mehr wert als eine Prügelei.

    Wieso nicht beides?

    Doppelt hält immerhin besser, erst durch Notwehr zurückschlagen und danach ihn verklagen, wegen Körperverletzung, Mobbing, Vertragsbruch ( die Kürzung ) usw.

    Und ich kenn mich auch mit unserm Rechtssystem sehr gut aus, das sowas locker durchkommt vor Gericht.

    Am geilsten ist aber IT-Shrek: Was hilft ihm das wenn er seine Ausbildung dadurch verliert! < rofl Junge, soll er jahrelang nur für die Ausbildung sich schlagen lassen oder was.

    Alles für den Arbeitsmarkt natürlich wa? Hauptsache nicht bloss noch einen Arbeitslosen Jugendlichen mehr...echtmal sowas von erbärmlich wie manche hier schon denken, wie im Mittelalter.

  12. Wenn du Überstunden nicht bezahlt bekommst und auch nicht als Urlaub wiederbekommst, dann wäre ich da schleunigst weg.

    Überstunden sind in soweit nur gesetzlich geregelt das sie nur dann notwendig sind wenn die betriebliche Existenz an ihnen hängt, sonst nicht.

    Das ist meistens nicht der Fall, also wenn dein betrieb auch ohne deine Überstunden überleben kann, was wohl sicher so ist, dann verweigere die Überstunden oder mach klar das du sie zumindest als urlaubstage zusammenrechnen darfst und auch bekommst!

  13. Ich hatte 16.7.04 meinen Prüfungsbescheid, das ich die Wiederholungsprüfung bestanden hatte, danach normal weitergearbeitet und chef natürlich gesagt.

    War dann so das ich ab diesem Tag, sprich ab Montag ( war am WE ) als Geselle angestellt war automatisch, mein Chef dachte natürlich das bis zum 31.8.04 er mich nach azubi bezahlen muss, ich hab mich erkundigt und er musste halt ab 16.7.04 dann mich als geselle bezahlen, daraufhin war ich nurnoch 2wochen in dem betrieb da er sich einen 2ten net leisten konnte.

    Also sobald du den Prüfungsbescheid hast, musst du ab nächsten Arbeitstag auch danach bezahlt werden und nicht weiter als azubi.

    Bei wem es anders war der hat sich übers Kreuz legen lassen.

  14. Ja ich wurde nicht übernommen bzw. nur für 2Wochen, aber das hatte nichts mit meiner Einstellung zu tun, in diesem kleinen privaten Betrieb war immer nur 1Geselle, der da schon 20jahre ist, es waren nie mehr als dieser Geselle da und wenn dann nur für kurze Zeit.

    Alle beiden vor mir die ausgelernt haben sind abgehauen weil der Chef eben letztlich mehr schlechte Seiten hatte als gute, ich wollte auch nicht übernommen werden und hätte so oder so aufgehört in diesem Betrieb von daher...^^

    Das die fachfremde Arbeiten relativ sind ist klar, grade bei Elektriker is das so, da viele allgemeine Arbeiten anfallen die auch zum Job gehören.

    Aber schnee hat nichts mit Elektrik zu tun...obwohl doch is ja wasser und wasser ist elektrisch leitent...also doch nicht so fachfremd, dann kann der Azubi auch schnee schaufeln.

    Und das der FI Dachdecken muss < wer sowas noch zumutbar findet da kann man nurnoch den Kopf schütteln, jemand in einen Gefahrenbereich schicken der garnicht qualifiziert für sowas ist.

    Es ist immer ein geben und nehmen und es ist nicht so das ich immer so hart bin in diesen Sachen, unser chef wollte halt das wir vielmehr geben als wir hätten müssen gesetzlich und am besten weniger geben.

  15. Also ich hab es mitm chef eine zeitlang so gehalten, das halt nicht immer penibel genau auf jede minute geschaut wird bei pausen usw. klar.

    Aber wenn es mal Streit gab haben wir das geändert und es so geregelt, und da habe ich auf die sekunde genau die pause beendet, das kannste mir glauben.

    Man muss halt vorher absprechen wie man es haben will, locker und spaßig oder penibel genau an alles exakt halten.

    Ausserdem, wenn sowas mit schneeschieben erst einmal anfängt und derjenige es immer öfter machen muss, ist es nicht weit bis zum: komm nach arbeit mal in mein garten, und mähe den rasen.

    Manche führen sowas sogar als Strafen ein, oder schicken ihre Azubis für paar Tage in einen andern Ausbildungsbetrieb mit denen sie befreundet sind.

    Bei uns wurden schwererziehbare Elektriker Azubis, zu einer kleinen Gas-Wasser-Heizungs Monteur Firma geschickt, wo derjenige richtig gedrillt wurde von den Leuten da für paar Tage. ( die waren betrunken auf Arbeit teilweise, Anbrüllen/Anschreien den ganzen Tag bis hin zur Gewaltandrohung und später Gerichtsprozessen )

    Die Elektriker Azubis haben also in einer anderen Firma gearbeitet und nicht das gemacht was sie erlernen sollen...so gehts halt zu im Osten da muss man hart sein.

  16. Du willst also die Vorschau der Bilder/videos die es bei win2k in der webansicht für die "Symboldarstellung der Dateien" gab, bei XP auch haben, nur hier geht diese Vorschau nur wenn die Ansicht auf Miniaturansicht steht!? Was er nicht will!

    Wenn sich diese Vorschau nicht anders zu aktivieren ist, und du schon alles durchgesucht hast an Einstellungen, gehts es wohl nicht.

    Überhaupt ist die Vorschauansicht mal für die katz, überzeug ihn liebes alles optimal auf schnelligkeit usw. einzustellen.

  17. Du kannst mit diverse Tools, Partition verstecken, mit XP AntiSpy geht das glaub ich auch.

    Ansonsten über rechtsklick > Eigenschaften > Sicherheit, nur dein Adminkonto für deine Partitionen zulassen.

    Dann sollten die Kinder, wenn sie ein Benutzerkonto haben, als Hauptbenutzer als beispiel, nichtmehr auf deine Partitionen zugreifen können.

    Oder auf der Partition für die Kinder extra nochmal ein OS installiert worden?

  18. Ich sollte das in meinem kleinen Betrieb damals auch machen, habs abgelehnt.

    Es geht nicht darum was man machen kann um kein Zoff zu haben.

    Es geht darum das sowas nicht erlaubt ist zu verlangen.

    Das sind typisch chef eh, so altmodische knacker meist die ihre Azubis für private Arbeiten missbrauchen, vorallem wenn grad nichts zu tun ist.

    Es spielt auch keine Rolle ob es nur 1x oder 100x ist.

    Er darf es nicht, punkt aus, Ende.

    Moral spielt hier keine Rolle ob man es doch mal machen kann und einem gut täte.

    Und jeder Chef der daran das Arbeitsklima festmacht, wenn sein Azubi mal nicht schnee schaufelt und auf Zoff aus ist, gehört weggesperrt.

    Im heutigen Leben ist nichtsmehr umsonst und man muss ein Schwein sein in dieser Welt...ihr kennt ja sicher das Lied.

    PS: Ich hab in meiner Ausbildung zum Elektroinstallateur damals auch viele Sachen machen sollen die nicht zu meinem Beruf gehörten, meist hab ich sie abgelehnt...aber wenn ich überschüssige Energie hatte war ich manchmal richtig heiß darauf alles zu tun was ich in die Finger bekomme, jedoch war das nicht morgens um 6uhr der Fall wo man noch halbmüde schlafwandeln tut ;)

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