Interessanterweise lassen sich Geräte nahezu beliebig lang rückwirkend anmelden, eine Abmeldung oder Befreiung gilt jedoch immer erst zum Ersten des folgenden Monats.
Wenn der Kuckuck vor der Tür steht, ist es in meinen Augen eh schon zu spät. Beobachte das auch gerade bei einer Bekannten - allerdings liegt bei ihr der Fall etwas anders: Sie hat vorher keine Mahnung bekommen, nur eine "normale" Aufforderung zu zahlen. Außerdem variiert der eingeforderte Betrag zwischen der Zahlungsaufforderung und der Summe, die nun der Gerichtsvollzieher eintreiben will. Angeblich hätte sie auch schon eine Zwischensumme entrichtet, was laut ihr aber nicht der Fall ist. Der zuerst geforderte Betrag ist nicht die Summe von angeblich bereits entrichteten und nun per GV eingeforderten Betrag.
Arg verwirrend, das Ganze. Sie will nun einen Anwalt einschalten und die Forderungen grundsätzlich in Frage stellen. Würde ich auch tun, für mich sieht das nach totalem Datensalat in der GEZ-Datenbank aus. Zumal ich als Laie erstmal in Frage stellen würde, daß ein Gerichtsvollzieher ohne mindestens eine vorherige Mahnung eingeschaltet werden kann.