Also das ist bei dir kein Problem,
als Auszubildende kann in der Probezeit das Ausbildungsverhältnis ohne einen Grund Kündigen. Steht auch normalerweise auf deinem Ausbildungsvertrag gemäß der Kammer auf seite 2 oder rückseite des Ausbildungsverhältnisses.
Und sonst kannst du nur mit der Regel der 4 Wochenkündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden.
Hoffe das hat die geholfen.
War ein Thema meiner Meisterausbildung im Teil 4 der Meisterausbildung.
PS: Ausbildungsverträge in einen Zeitraum wo schon ein Ausbildungsvertrag besteht ist rechtswidrig und wird nicht in die Lehrlingsrolle eingetragen.