Tebe
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Recht bei Ausbildungsverträgen
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
Also das ist bei dir kein Problem,
als Auszubildende kann in der Probezeit das Ausbildungsverhältnis ohne einen Grund Kündigen. Steht auch normalerweise auf deinem Ausbildungsvertrag gemäß der Kammer auf seite 2 oder rückseite des Ausbildungsverhältnisses.
Und sonst kannst du nur mit der Regel der 4 Wochenkündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden.
Hoffe das hat die geholfen.
War ein Thema meiner Meisterausbildung im Teil 4 der Meisterausbildung.
PS: Ausbildungsverträge in einen Zeitraum wo schon ein Ausbildungsvertrag besteht ist rechtswidrig und wird nicht in die Lehrlingsrolle eingetragen.