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mias

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Beiträge von mias

  1. Eigentlich bezog ich mich auf den ersten Teil von Frage 1, meine Antwort war aber ironisch gemeint. (in Zukunft arbeite ich besser mit tags als mit Smileys :))

    Zu deiner Frage mit der GPL/LGPL: Das Problehm hier ist nicht das weglassen von Code (das wird meines Wissens garnicht eingeschränkt), sondern das hinzufügen von eigenem Code. Wenn Du das machst landet es erstmal grundsätzlich ebenfalls unter der selben Lizenz wie die ursprünglichen Quellen. In der LGPL gibt es hiervon allerdings eine Ausnahme: Wenn Du deine Änderungen in eine extra Bibliothek auslagerst, die erst später hinzugelinkt wird, dann kannst Du für diese Bibliothek eine beliebige Lizenz verwenden. Das ganze geht umgekehrt genauso. Der Linker bildet sowieso keine Hierarchien.

  2. Also Booten hängt von deinem BIOS ab, ob Du da das USB-Laufwerk als Bootmedium eintragen kannst. Das würde ich als erstes mal untersuchen. ;)

    Installieren is 1:1 wie mit ner normalen Festplatte, Das USB-Laufwerk wird als SCSI-Gerät eindetragen und wenn Du dort reininstallierst ist dein Fedora nachher auch drauf :D

  3. achja: da ich nicht genau weiß was der im hintergrund macht - außer irgendwelche netten algorithmen drüberlaufen lassen, wollt ich fragen, ob es sein kann dass der erste sync (ohne daten - hab während dem ersten sync auch absichtlich nix getan mit dem array) viel schneller gegangen ist, als der jetzt mit ~1/2 bis 2/3 voll!?
    Natürlich kann das sein, das muß es sogar, denn er muß schließlich 1/8 deiner Daten/Prüfsummen (deine Konfiguration mit 8 Platten gegeben) aus den Püfsummen/Daten zurück berechnen. 1/8 von 2 TB berechnet sich halt nicht so schnell wie 1/8 von ein paar GB.
  4. noauto bedeutet, wer hätte das gedacht: Das Dateisystem wird nicht automatisch eingebunden.

    user bedeutet dass es nicht unbedingt root-rechte braucht um das FS einzubinden.

    Diese beiden würde ich raus nehmen, dann klappts. Das 0 0 bedeutet dass bei einem Fehler kein fsck ausgeführt wird.

  5. Es gibt auch auch eine Sprachsteureungssoftware von IBM. (...) Ich wieß aber nicht mehr wie das teil hieß.....
    Das ding hies "IBM via Voice" und war damals das Modernste seiner Art. Gehört hab ich aber auch schon länger nix mehr davon.

    EDIT: ups zuspät, werde nie mehr im vorm wegschicken mittag machen :rolleyes:

  6. Normalerweise wird dieses Feld durch die Spannungsdifferenz zwischen Anode und Kathode erzeugt. So eine Spannungsdifferenz ist aber IMHO wesentlich leichter zu erzeugen als ein Externes Feld, das dann in der Entfernung noch ausreichend stark ist um die Röhre zum leuchten zu bringen. Denn eine EM-Welle, wenn sie auf diese Antenne trifft, erzeugt genau so eine Spannungsdifferenz.

  7. Wenn es wirklich von einem EM-Feld kommen sollte (Kabel in der Wand, Amateurfunker o.ä.) müsste es ja auch gehen, wenn ich die Röhre ausbaue und in der Hand halte, oder nicht?
    Wenn das Signal ausreichend stark ist schon, Du verlierst aber die "Antenne" in form des Leitungsstückes bis zum Schalter.
  8. Das werde ich heute Abend auch nochmal machen.
    Sag bescheid was rauskommt!

    Hast Du zufälligerweise eine Webcam zuhause? Dann müsstest Du nicht extra aufstehen und Du könntest uns zeigen wie das aussieht. ;) Wenn Du einen Metalldetektor auftreiben kannst köntest Du damit mal nach Leitungen in der Wand suchen. Oder Du fragst den Hausmeister nach den Plänen.

  9. Vielleicht ist das mit dem Feld ja doch nicht ganz aus der Luft gegriffen. War zu dem Zeitpunkt zufälligerweise ein Gewitter, oder sowas? Was ist auf der Rückseite der Wand wo die Röhre drann ist? Ist evtl. in der Wand eine Sromleitung?

    Möglicherweise is aber auch der Schalter nicht mehr so gut, und öffnet nicht mehr richtig (Hab zwar noch nie von sowas gehört, aber theoretisch wäre es möglich!) :)

  10. Wenn er also davon ausgehen konnte, seine Abmahnung sei korrekt und das Gericht entscheidet anders, bleibst du auf den Kosten sitzen.
    Aber nur auf deinen eigenen und Du mußt nicht auch nicht die des anderen zahlen. Eigentlich genau wie bei einem Autounfall: der Schuldige zahlt alles, ist nicht genau klärbar wer jetzt Schuld hat nennt man das Teilschuld und jeder zahlt seinen eigenen Schaden. (oder den des anderen, weiß ich jetzt garnicht mehr so genau wie rum das beim Auto war. :( )
  11. Da hab ich mich vielleicht unklar ausgedrückt: die Streitigkeit, von der ich gesprochenhabe war die die zur Ausstellung der Abmahnung geführt hat und nicht die darüber ob die Abmahnung so gerechtfertigt ist.

    Ein Beispiel: Ich habe auf meiner Webseite irgendwas, das nach meinung irgendeines Medienmultis gegen das Urheberrecht versößt. Er schickt mir desswegen eine Abmahnung. <- Hier besteht bereits die Streitigkeit auf die ich mich bezog. Jetzt habe ich im großen und ganzen 2 Möglichkeiten:

    1. Ich unterzeichne die Unterlassungserklärung und bekenne mich gewissermaßen schuldig. -> ich habe die Streitigkeit verloren also komme ich für die Kosten auf.

    2. Ich erhebe einspruch und das ganze landet vor Gericht. Das kann auch auf zwei Arten enden:

    2.1: Das Gericht weist den Einspruch ab -> ich habe verloren und komme für die Kosten auf

    2.2: Das Gericht gibt meinem Einspruch statt -> ich habe gewonnen, der abmahner Zahlt (unter den von dir genannten Bedingungen)

  12. Die Abmahnwut einiger/vieler Unternehmen gegenüber Privatpersonen halte ich persönlich für völlig unverhältnismässig
    Sehr richtig, genau meine Meinung. Wettbewerbsrecht sollte nur auf Wettbewerber (im Sinne von Leuten, die Geld verdienen wollen) anwendbar sein!

    In diesem Bereich hat das brittische Recht dem unseren einiges voraus. Das kennt zwar ein fast identisches Abmahnwesen, macht aber den Unterschied, dass die Kosten dafür grundsätzlich vom Abmahnenden getragen werden, unabhängig vom Ausgang. Das führt dazu, dass beinahe immer erst eine Warnung geschickt wird bevor jenamd jemand anderen Abmahnt. Nach dem Motto: Wenn Du nicht sofort aufhörst werde ich...

  13. Die eigenen Anwaltskosten können in der Regel nur verlangt werden, wenn die fehlerhafte Abmahnung auf einer fahrlässigen fehlerhaften Einschätzung der Rechtslage des Abmahnenden beruht oder Ausdruck einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung ist. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist es, dass nur solchen Rechtsinhabern das Risiko hoher Kosten aufgebürdet werden soll, die wissen, dass ihnen ein Anspruch nicht zusteht, aber dennoch einen Rechtsverstoß behaupten und abmahnen.
    Das ist die falsche Richtung bei dem was Du zitierst geht es nur um die Übernahme der Kosten wenn der Abgemahnte mit Seinem Einspruch durchkommt. Wenn der Abmahner gewinnt gilt das Stichwort "Geschäftsführung ohne Auftrag" siehe hier:http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_eine_Abmahnung/was_ist_eine_abmahnung.htm
  14. Aber der Anwalt legt seine Gebühren erstmal nach dem Streitwert fest. Und wenn der dir sagt, das wird dich 10.000 € kosten, dann überlegst du dir das lieber nochmal. Auch wenn da evtl. weniger rauskommt am Ende.
    Genau davon rede ich die ganze Zeit, desswegen wird fast immer min. 10.000 € oder höher angegeben. Die Anwaltskosten trägt nach Deutschem Recht immer der Verlierer einer Streitigkeit, so auch bei Abmahnungen.

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