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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Hm, statt oder neben dem "Darüberlustigmachen", könnte man z.B. auch versuchen rauszufinden, an wen man sich wenden kann, um auf so einen "Fehler" hinzuweisen, oder? :hells:
  2. Eine Ergänzungsprüfung in Prüfungsteil A gibt es lt. Verordnung nicht.
  3. Aus der Verordnung: Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden. und weiter Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Prüfbar, wann man durchgefalen ist z.B. mit dem Notenrechner
  4. Verschoben --> Anwendungsforum
  5. Was Du schreibst ist also unpersönlich? An alle: Wenn wie so oft, nicht sachlich diskutiert werden kann und das hier zu Streiterei führt, mache ich den Thread zu.
  6. Wenn man so eine Aussage liest, denkt man sich eben auch seinen Teil von Dir.
  7. Und so heisst es auch, "Prüfungszeugnis", nicht wie in Deinem Dateinamen Gesellenbrief. Gesellenbriefe erhalten nur Prüflinge im Handwerk. Aber das nur am Rande.
  8. *Feudel zuwerf* An der Stelle hättest Du eigentlich schon merken müssen, das etwas nicht stimmt... :floet:
  9. Ist ja auch so. In § 37 BeBiRefG heisst es u.a. (3) [...]Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Das ist eine Kann-Bestimmung, keine Muss-Bestimmung. ;-)
  10. Moiiin, *Brötchen, Aufschnitt, Nutella und Melonen auspack* *aus einer Melone Kugeln ausstech, Eisstiele in Kugeln steck und in Froster leg* :e@sy *Kaffee zieh, drei Löffel Kaffeepulver zusätzlich einrühr* Das ist aber milde ausgedrückt. :floet:
  11. Korrektur: Interessierte können sich per mail oder PM an cihanunal wenden.
  12. Grundlage dafür sind i.d.R. die Prüfungsordnungen der Kammern, die einen Verschwiegenheitsparagraphen enthalten wie bspw. diesen: § 6 Verschwiegenheit Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsausschuß. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der zuständigen Stelle. (Quelle: Prüfungsordnung IHK Frankfurt, IHK München und Oberbayern u.a., bezeichnete sind zum Download auf den Seiten der IHKn erhältlich.) Weiter ist auch meist vorgeschrieben, was dem Prüfungsteilnehmer durch den Ausschuss mitzuteilen ist (bestanden, nicht bestanden), was dem Prüfungsteilnehmer durch die Kammer mitzuteilen ist, Protokollierung usw. Da die Rechtsbehelfsbelehrung dahingehend lauten, dass Widerspruch bei der genannten IHK nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung eingelegt werden kann, sie sich also nicht gegen den PA richten, wird die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht auch oftmals peinlich genau von den IHKn bei den PAen eingefordert. (Mir ist klar, dass Dir die Prüfungsordnung bekannt ist, soll keine "Belehrung" an Dich sein , nur allgemein erklären, warum die Regel event. so "streng" ist.)
  13. *lol* *chickie MiesMuscheln, Tadelkrabben und Mini-R2-Einheiten zum Verzieren und Verteidigen der Sandburgen und MiniLaserschwert zum Matschsandschneiden reich*
  14. Naaabend, *Radladerschippe voll weissem Sand auskipp und Sand verteil* *Liegestuhl aufstell* *Whiskey mit Kelle aus Fass schöpf* *Eistee und Eiswürfel dazugeb* *Sonnenbrille aufsetz* :cool:
  15. Ist das eine Projektion oder stimmt bei Dir etwas mit dem Verhältnis "wie denke ich, was schreibe ich" nicht? Nur ist dieses Forum nicht dazu da ist, pauschal zu beleidigen und zu verurteilen. Wenn Du Meinungen willst, musst Du schon "Butter bei die Fische packen", Deine bis hier lediglich erkennbare subjektive Wiedergabe Deiner Prüfung, lässt keine Hilfe zu.
  16. Das ist jetzt das x-te Mal, dass ich von Dir pauschale Verunglimpfungen "bestimmter Gruppen" lese. Unterlass das bitte ab sofort!
  17. Du meinst vermutlich das: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php
  18. Unterlasst den Umschulungs-/Umschüler-Flame und beantwortet die ursprüngliche Frage!
  19. Hast Du dafür eine Quelle, die das bestätigt?
  20. Da die Eingangsfrage zigfach beantwortet wurde, ist Thread zum Selbstschutz diverser User geschlossen. @merenda Wenn Du neue Erkenntnisse hast und die hier berichten möchtest, gib bitte bescheid, dann werde ich den Thread dafür wieder öffnen.
  21. verschoben --> Windows
  22. Es geht weniger um das Nichthaben, als mehr um das Nichtgelesenhaben.
  23. Oh danke :e@sy , den nehm ich natürlich noch mit. *ex und schluck*
  24. *lach* Schon lange, aber ich hatte zu tun. Oder anders gesagt: Nein, wirklich wach bin ich immernoch nicht. Ob ich jetzt gefahrlos Mittag machen kann? So mit Platz verlassen und nicht online sein?
  25. Das erklär doch mal genauer, damit wir wissen, wen Du beleidigst.

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