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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Und was hast Du die drei Jahre in der Ausbildung gemacht und was machen die, die Dich ausbilden/ausgebildet haben? :confused: Deine anderen Fragen kannst Du ergänzend zum Beitrag von kingofbrain auf der Prüfungspage nachlesen.
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Und in diesem Forum entscheiden wir über die Duldung von Postinginhalten. Das auch nur zur Info. Threads zur Redundanzvermeidung zusammengeführt.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Einfach mal in den Notenrechner eingeben: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Zitat: Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen. Weitere Erklärungungen gibt es, wenn Du es dort selbst mal eingibst und nachliest.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Mich auch nicht, darum war es ja auch nett, das mal gedanklich durchgespielt zu haben. Mach auch nicht unbedingt dümmer für den Erstfall.
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Das erste "bislang" im ersten Absatz drückt doch aber schon aus, was im Folgenden beschrieben wird und nicht zuletzt die Tatsache, dass deutlich geschrieben wird, es handelt sich um ein Zwischenzeugnis. Alle weiteren "bis***" sind meiner Meinung nach unnötig.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Gleichzeitig kannst Du nicht zwei Ausbildungen machen, hintereinander schon. Aber warum willst Du das machen?
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ich würde zwar nicht 100%ig abstreiten, dass es selbst sowas heutzutage geben könnte, halte das aber für sehr unwahrscheinlich. Was könnte ein Arbeitgeber denn gerichtlich einfordern? Er hat Dir nichts gezahlt, kann Dich wegen unentschuldigtem Fehlen fristlos entlassen. Bringt ihm wenig ein und Dir keinen grossen Schaden. Geht es bspw. um ein Projekt mit Termin, das gefährdet wird, wenn Du nicht zur angeblich vereinbarten Arbeitsleistung erscheinst, wird der AG Probleme vor Gericht bekommen, ohne etwas Schriftliches nachzuweisen, dass Du nach seiner Meinung genau für das Projekt eingestellt wurdest. Wenn Du natürlich beim Vorstellungsgespräch schon eine Lohnsteuerkarte und einen Sozialversicherungsausweis da lässt... ;-) Und er wäre auch nicht sehr clever, Dich für ein Projekt mit Frist einzustellen, ohne etwas schriftlich abzumachen. Dann läuft er ja Gefahr, dass Du auf Weiterbeschäftigung nach Auslaufen des Projektes klagst. Die Szenarien passen beide nicht so ganz. Also so einfach ist da von einem AG nichts einzuklagen, behaupte ich jetzt mal. ;-)
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Willst Du das in Vollzeit oder neben dem Beruf machen? Der Einstieg in Vollzeit ist nicht so einfach, weil Bildungsträger, Volkshochschulen etc. kaum Vollzeitkräfte beschäftigen (können), sondern meist auf Dozenten auf Honorarbasis zurückgreifen müssen. Viele haben eben auch genau so angefangen, nebenberuflich als Dozent auf Stundenbasis. Das ist z. B. eine Einstiegsbasis.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Was mir beim Überfliegen aufgefallen ist: Die unglaublich vielen "bislang" und "bisher" stören nicht nur den Lesefluss, sie würden mich auch u. U. vermuten lassen, dass für den Rest der Ausbildung andere Verhaltensweisen nicht ausgeschlossen werden. Und was ist das mit dem Unterstützen Deiner Mit-Auszubildenden? Hört sich etwas nach "Klugschei**er" an, nicht nach Zusammenarbeit und Teamfähigkeit.
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das ist der Nachteil bei jeden mündlichen Vertrag ja. Sehen musst Du den Vorteil des Nachweisgesetzes. Der Arbeitgeber muss spätestens nach einem Monat die Niederschrift über die vereinbarten Vertragsbedingungen aushändigen. Bevor es dieses Gesetz gab (20. Juli 1995), hätte ein Arbeitgeber theoretisch monatelang jemand zu unklaren Bedingungen arbeiten lassen können. Jemand für die Dauer der Kündigungsfrist zur Arbeit zu zwingen, hm, nein, muss man sich auch nicht einfach so gefallen lassen. Da kann man sich z.B. auf das Zurückbehaltungsrecht (BGB) berufen. Das Nachweisgesetz ist sicher nicht Weisheit letzter Schluss, aber besser als nichts, wie vor 1995.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Vielleicht auch nur ein Missverständnis oder Unwissenheit. Dass nicht jeder das Sozialgesetzbuch und die noch nicht so alten Änderungen auswendig kennt, kann schonmal passieren. Du weisst ja jetzt, wo es steht und kannst im Ernstfall mit Hinweis darauf Widerspruch einlegen. Antragsformulare auf ALG werden sie Dir deshalb nicht verweigern, und selbst ein ablehnender Bescheid muss schriftlich auf einen schriftlichen Antrag erfolgen. ;-)
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Nein, es ist eben immer noch ein mündlicher Arbeitsvertrag. Im Prinzip ist es eine "Niederschrift" der mündlichen Vereinbarungen. (Was natürlich nicht heisst, man kann nicht dagegen vorgehen.) Die Punkte 6-9 können bspw. auch mit Hinweis auf bestehenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. ersetzt werden. Der Nachweis der vereinbarten Vertragsbedingungen in elektronischer Form jedoch ist ausgeschlossen.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nichts anderes sagt das Zitierte oben aus, aber es ermöglicht den Prüfern so einen grösseren Spielraum, der ja nicht unvorteilhaft ist. ;-) Schwierig wird es aber auch mit der von Dir wiedergegebenen ausformulierteren "Anleitungsart", wenn eben doch alle bearbeitet wurde, wie z.B. in diesem Fall: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=37387 Letztendlich muss eben der Prüfungsausschuss entscheiden. Und in RonnZ's Fall dürfte das Problem nicht so schwer sein, da er, wenn ich es richtig interpretiere, bei Handlungsschritt sechs nichts geschrieben hat.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    I. d. R. wird, wenn kein Handlungschritt gestrichen wurde, der letzte gestrichen. Zitat div. IHKn: Die Aufgabensätze der Ganzheitlichen Aufgabe I und II bestehen aus insgesamt 6 gleichbewerteten Handlungsschritten zu je 20 Punkten. In der Prüfung zu bearbeiten sind davon 5 Handlungsschritte, die vom Prüfungsteilnehmer selbst frei gewählt werden können. Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt: Nr. ... " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet und wird nicht bewertet.
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Mit welcher Konsequenz wurde Dir das mitgeteilt? Und siehe: http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=716482&postcount=3
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ja, ein mündlicher Vertrag ist auch möglich, es sei denn, es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, da ist die Schriftform zwingend. Aber auch bei einem mündlich geschlossenen Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber der Pflicht aus dem Nachweisgesetz nachkommen: Zitat: § 2 NachwG Nachweispflicht (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: 1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, 6. die Zusammensetzung und die Höhe es Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten, wie Chief bereits schrieb, für Dich die gesetzlichen Kündigungsfristen.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Hm, schwierig, kommt auch auf die Raumgrösse usw. an. Die, die ich habe sind von TCM, gibt es z. Zt. leider nicht, sind aber im Original von Heavenfresh. Achten solltest Du auf die Filter, meine haben einen Kohlefilter und einen HEPA-Filter. Die Filter sollten als Ersatz auch einfach nachkaufbar sein, also z.B. von Swirl angeboten werden. Ein zuschaltbarer Ionisierer ist im Winter von Vorteil, wenn Staub usw. durch die Heizungsluft stärker rumfliegt. Nicht empfehlen kann ich persönlich Kombigeräte, die die Luft gleichzeitig Be- oder entfeuchten sollen, damit hab ich schlechte Erfahrungen gemacht, weil sie nicht gut reinigen.
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Es gibt Luftreiniger, natürlich in unterschiedlicher Qualität und Preisklassen. Für Allergiker kann das auch schon recht hilfreich sein, ich hab jedenfalls gute Erfahrungen gemacht.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Mal eher platt, aber grundlegend geantwortet: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Aus der Berufsverordnung: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Mit schwante schon sowas, als ich die Online-Anzeige unten sah... :floet: Ach komm, das ist sooo durchschaubar. Du wolltest/willst Dich nur davor drücken, lecker Prüfungsthreads zu lesen.
  22. Und ganz, ganz früher stellte sich die Frage in Ermangelung der Existenz eines Tabellenbuches nicht. ;-)
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Och nö, ich hab auch schon echte 35-Stunden-Projekte gesehen, die mit sehr guter Note abgeschnitten haben.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ja, ich bin auch dafür, dass das Tabellenbuch künftig gar nicht zugelassen wird. Als es das noch nicht gab, stellte sich die Frage logischerweise gar nicht und keiner musste seine Zeit damit verschwenden über die richtige Auflage, Notizen oder Gelbzettelchen nachzudenken. :floet:
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Hier wurden keine solchen Beiträge editiert.

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