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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Nö, ist gesetzesabhängig. Kommt darauf an, wie man es "liest". § 34 BBiG Abschlußprüfung (1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlußprüfungen durchzuführen. Die Abschlußprüfung kann zweimal wiederholt werden.
  2. Um z.B. die Stunden/Monat auszurechnen, werden die Wochenstunden * 13 /3 gerechnet. (40h * 13 / 3 = 173,33 Std./Mon.). Das sind dann Durchschnittswerte/Monat. (Ergibt sich aus 52Wo./Jahr / 12 Mon. = 4.33 Wo./Mon.)
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Es gibt IHKn, die lassen die Berichtshefte bei der schriftlichen Prüfung einsammeln. Aber dann steht es auch auf der Einladung, so wie bei Dir steht, dass Du es zur mündl. Prüfung mitbringen sollst. Also nicht verrückt machen lassen.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Weitergehende Regelungen der einzelnen IHKn können das zwar verlangen, aber im von Dir zitierten Gesetz steht weder etwas von "unterschrieben", noch von "dabeihaben".
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Das steht doch im Posting von maho gar nicht. ;-)
  6. Guck mal in den Eigenschaften der *.exe oder Verknüpfung, ob eine Tastenkombination angegeben ist (im Normalfall steht dort "keine").
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das Gesetz, das Du meinst gilt nicht für alle Bundesländer. Zitat: § 2 AWbG Anspruchsberechtigte Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer). Anzuzweifeln ist übrigens auch, dass eine Prüfung nach den entsprechenden Gesetzen als Bildungsurlaub anerkannt ist/wird. Zitat Beispiel NRW: § 9 AWbG Anerkannte Bildungsveranstaltungen 1. Bildungsveranstaltungen gelten als anerkannt, wenn sie § 1 Abs. 2 bis 4 entsprechen und von Volkshochschulen oder nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen gemäß den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes durchgeführt werden und nicht der Gewinnerzielung oder überwiegend einzelbetrieblichen oder dienstlichen Zwecken dienen.
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Lt. Gesetz hat Dich der Arbeitgeber für den Besuch der Berufsschule freizustellen.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Was soll denn das für ein Gesetz sein? Bildungsurlaubsgesetze sind übrigens länderabhängig unterschiedlich. Zur Frage der Freistellung: http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=674591&postcount=2
  10. - Einen Thread, der sich vor lauter Dankeschöns aufbläht hab ich noch nicht gesehen (und ich hab "ziemlich" viele gelesen). - Wenn da so Sammel-Danke am Ende eines Threads auftauchen, weiss eigentlich keiner, wofür oder an wen die gerichtet sind. - Wegen dem ^^^ Punkt sind Danke doch auch eher unpersönlich. - Es könnte der Eindruck enstehen, hier sind persönliche Danke-Postings nicht erwünscht, besonders wenn irgendwelche Schlaunasen anfangen, auf den Dankeanknips-Button zu verweisen. - Persönlich würde ich so einen Dankeanknips-Button nicht nutzen, sondern mich lieber begründet und zielgerichtet bedanken. Keine Sorge, das Forum wird nicht platzen, wenn sich mal jemand bedankt, lobt o. ä., bis jetzt hat es das jedenfalls gut überlebt. Die User, die ein Danke "abbekommen" haben, denke ich auch. Jedenfalls ist mir keiner bekannt, der wegen erhöhtem Dankaufkommen das Forum nicht mehr besucht oder sich nicht mehr aktiv beteiligt.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wie kommst Du darauf, dass das ein Prüfungsbuch ist? Das ist ein Handbuch, das wird nicht für Prüfungen gedruckt.
  12. bimei hat auf Popeye1979's Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Vorübergehend strafverschoben, genau. Wobei das "vorübergehend" jetzt in Zweifel gezogen werden muss.
  13. Oh sorry. Ist aber auch zu dumm, dass ich immer gerade dann mal hier lese. Das ist hoffentlich nichts Unanständiges. *auf Uhr guck* Ach Usinn, sieh es als geheimen Runniggag, und ich bring ihn auch nie wieder, versprochen. :e@sy
  14. bimei hat auf Popeye1979's Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    verschoben ---> CH
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    ... aber bitte keinen BaWü vs. den_Rest_der_Welt - flamewar hier.
  16. Eine anonyme Unterschriftenaktion pauschal gegen die IHK ohne Begründung? Bist Du so auch auf Deinen Nick hier gekommen? ;-) Sieht so aus, als ob es Dir auch an Ahnung mangelt. Bevor man soetwas anzettelt, sollte man sich informieren, um nicht gleich in den ersten Napf zu stolpern.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Jupp, stimmt.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Was hat "Schulpolitik", um mal Deine Ausdrucksweise zu benutzen, mit einer Externenprüfung zu tun?
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Nö.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Die Prüfung in BaWü besteht u.a. auch aus einem Teil "Deutsch".
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Boah, ich Depp. Ok, kein Klassiker und schon gar nicht ein älterer, für meine Verhältnisse.
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    hmmmm ... Frank Drebin (Drebbin, Drabin ...)?
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    *mit Kopf auftauch und Whiskey runterschluck* *Nackengewicht abbind* Na hör mal, ich werde doch nicht mit einer betrunkenen Quietscheente in einem Fass sitzen. Die quietscht doch schon, willst Du quietschende schmutzige Entenlieder hören? :beagolisc (<--- Rhetorische Frage) Na also.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Aus dem Weg, ich will jetzt ins Whiskeyfass. *Schwimmflügel anleg* *Gewicht in den Nacken bind* *ins Fass spring* :cool:

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