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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Wenn es nicht ein Filmzitat sein müsste/sollte, würde ich sagen, Magaret "Hotlips" Houlihan in Mash ... aber kann ja nicht sein. Mift [TM]
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Also ehrlich, in diesem Fall stimme ich nicht nur der Fragestellung zu, sondern auch der Art der Formulierung. (Für später Lesende: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=77495) sissy, wenn Du Antworten auch mal lesen würdest, nachfragst, wenn Du Absätze, Teile oder auch nur einzelne Wörter nicht verstehst ... aber es ist wohl sinnlos, Dir noch irgendetwas zu erklären, Postings anderer Boarduser scheinen ja unsichtbar zu sein. Und zu guter Letzt: Falsches Forum --> closed
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Nochmal: Es geht nicht um xx Stunden nebenbei. Es geht nicht um eine Vollzeitbeschäftigung plus Ausbildung. Die Vollzeitbeschäftigung ist quasi die Ausbildung. Anders gesagt: Es ist eine Vollzeitbeschäftigung mit den Tätigkeiten in einem Beruf, in dem man nach einer vorgeschriebenen Mindestausübungszeit (siehe Link weiter oben von Chief, und lies das vor allem auch mal!) eine Prüfung als Externer ablegen kann, wenn die zuständige Stelle die Zulassung erteilt. Richtig ist, - man kann Vollverdiener sein - man darf, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, eine Prüfung ablegen - wenn man möchte kann man Vollverdiener sein - wenn man möchte kann man, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, eine Prüfung ablegen - wenn man will siehe die beiden vorangegangenen Punkte - müssen muss man gar nichts.
  4. Naja, ob die Angabe stimmen würde, ist dann ja auch noch fraglich. Aber bei der strafrechtlichen Verfolgung wegen "Aufforderung zu einer Straftat" und/oder "Betrugs" usw. gibt es ja andere aussagekräftige Dinge, die nicht so anonym sind, wie manch Internetuser meint. ;-)
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Soso, ihr zwei. Ihr wollt doch nur nicht, dass ich durch ein unlösbares Zitat den Thread lahmlege, weil ihr noch zu grünhinterohrlike seid. :floet: Ok, ich geb mein "Du bist dran" ab an Guybrush Threepwood, mach Du das nächste Zitat.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Running Man? Wenn ja, dann ist älterer Klassiker aber leicht übertrieben.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Unabhängig vom Rest Deiner Antwort, hast Du wiedereinmal nicht richtig gelesen: karotte ist ein Externer, kein "Lehrling", keine 3 Jahre Berufsausbildung.
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Es gibt Schablonen dafür, z.B. No. 8390 von Standardgraph usw. --> Schreibwarenhandel.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Joo, siehe auch http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=77461 , warum das hier danach nochmal mit Anpflaumen aufgewärmt wird, liegt im Dunkeln. Thread zur Vermeidung weiterer Eskalationen closed.
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Die Art Deiner "Fragestellung" zur Eröffnung eines solchen Threads war eventuell auch nicht so ganz günstig gewählt, sowas fordert immer auch weniger qualifizierte Antworten heraus. Der hier zitierte Absatz ist auch nicht gerade förderlich und ich bitte auch Dich, von weiteren Beleidigungen Abstand zu nehmen. Wenn nun noch jemand etwas zur ursprünglichen Frage beizutragen hat und weniger Antworten auf nicht gestellte Fragen kommen würden ... sonst bitte eben einfach mal einmal weniger posten.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Naja, Gedächtnisse sind unterschiedlich, die Lernmethoden, wie und was man sich gut merken kann usw. Natürlich kann man auch das alles üben, aber das Tempo wird letztendlich immer etwas variieren.
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Arbeite Du lieber an Deinem Ton. "Rettet dem Dativ" macht ihn übrigens nicht gerade besser.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Die IHK denkt sich nichts aus und will demnach auch nichts wissen. Die Prüfungen werden nicht von den IHKn erstellt.
  14. Sei bitte das nächste Mal so gut und schreib, wo sich nachlesen/belegen lässt, dass es so ist wie Du hier andeutest. Leise, ohne zu schreien, darf das Posting dann auch ruhig sein.
  15. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt ab 1. April 2003 regelmäßig im Monat 400 € nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei ab 1. April 2003 unerheblich. Per 1. August 2003 ist die Geringverdienergrenze für Auszubildende wieder auf 325 EUR abgesenkt worden.
  16. Hast Du eine ärztliche Bestätigung für die Belastung?
  17. Zu 1. Nein, siehe Gesetzestext unten. Zu 2. Dir steht gesetzlich nur der anteilige Urluab bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu. Zu 3. Auch das sollte der folgende Gesetzestext beantworten. BBiG § 15 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
  18. Genau auf etwas eingehen und dann doch von der korrekten Definition abweichen? Weia. Beitrag zur Erbsenzählerei: http://www.typolexikon.de/k/kapitaelchen.html http://www.typolexikon.de/v/versalien.html
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wenn Du solche Mutmassungen auch belegen kannst, ok. Ansonsten gehört so ein Unfug hier nicht her, das ist hier kein Spassthread- oder forum, hier suchen Leute nach ernsthaften Antworten.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Zum Stöbern schonmal ---> http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=65757
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Oh danke Gany, Frühstück. :e@sy Bin heute in Eile, da passt das um so besser.... *schnell einen Kaffee schnapp und sich die Zunge verbrenn* *hetz los auf die Autobahn*
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Ist es nicht eher so, dass Du es nötig hast und ich nicht? Mit Deiner Sig hast Du übrigens über die Strenge geschlagen. Du bemerkst in Folge hoffentlich, wo Spass aufhört und ernst anfängt. Nach der Verwarnung, die Du bereits hast, folgt keine zweite.
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Du bügelst Waschmaschinen und Hosenträger? :beagolisc Das ist ja noch schlimmer, als Froteehandtücher zu bügeln. Alles wird gut.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Waaaaah, entzieht ihm die Ravioli, schnell ... Jupp, ein langer ... aber mit Grillwetter.
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Du willst, dass ich hier das Passwort von dem Account poste? Man, man, Grossbuchstaben helfen anscheinend nicht "gross" zu denken. :floet:

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