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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Was soll denn das für ein Gesetz sein? Bildungsurlaubsgesetze sind übrigens länderabhängig unterschiedlich. Zur Frage der Freistellung: http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=674591&postcount=2
  2. - Einen Thread, der sich vor lauter Dankeschöns aufbläht hab ich noch nicht gesehen (und ich hab "ziemlich" viele gelesen). - Wenn da so Sammel-Danke am Ende eines Threads auftauchen, weiss eigentlich keiner, wofür oder an wen die gerichtet sind. - Wegen dem ^^^ Punkt sind Danke doch auch eher unpersönlich. - Es könnte der Eindruck enstehen, hier sind persönliche Danke-Postings nicht erwünscht, besonders wenn irgendwelche Schlaunasen anfangen, auf den Dankeanknips-Button zu verweisen. - Persönlich würde ich so einen Dankeanknips-Button nicht nutzen, sondern mich lieber begründet und zielgerichtet bedanken. Keine Sorge, das Forum wird nicht platzen, wenn sich mal jemand bedankt, lobt o. ä., bis jetzt hat es das jedenfalls gut überlebt. Die User, die ein Danke "abbekommen" haben, denke ich auch. Jedenfalls ist mir keiner bekannt, der wegen erhöhtem Dankaufkommen das Forum nicht mehr besucht oder sich nicht mehr aktiv beteiligt.
  3. Wie kommst Du darauf, dass das ein Prüfungsbuch ist? Das ist ein Handbuch, das wird nicht für Prüfungen gedruckt.
  4. Vorübergehend strafverschoben, genau. Wobei das "vorübergehend" jetzt in Zweifel gezogen werden muss.
  5. Oh sorry. Ist aber auch zu dumm, dass ich immer gerade dann mal hier lese. Das ist hoffentlich nichts Unanständiges. *auf Uhr guck* Ach Usinn, sieh es als geheimen Runniggag, und ich bring ihn auch nie wieder, versprochen. :e@sy
  6. verschoben ---> CH
  7. ... aber bitte keinen BaWü vs. den_Rest_der_Welt - flamewar hier.
  8. Eine anonyme Unterschriftenaktion pauschal gegen die IHK ohne Begründung? Bist Du so auch auf Deinen Nick hier gekommen? ;-) Sieht so aus, als ob es Dir auch an Ahnung mangelt. Bevor man soetwas anzettelt, sollte man sich informieren, um nicht gleich in den ersten Napf zu stolpern.
  9. bimei

    Filmzitate, take 5

    Jupp, stimmt.
  10. Was hat "Schulpolitik", um mal Deine Ausdrucksweise zu benutzen, mit einer Externenprüfung zu tun?
  11. bimei

    Filmzitate, take 5

    Nö.
  12. Die Prüfung in BaWü besteht u.a. auch aus einem Teil "Deutsch".
  13. bimei

    Filmzitate, take 5

    Boah, ich Depp. Ok, kein Klassiker und schon gar nicht ein älterer, für meine Verhältnisse.
  14. bimei

    Filmzitate, take 5

    hmmmm ... Frank Drebin (Drebbin, Drabin ...)?
  15. *mit Kopf auftauch und Whiskey runterschluck* *Nackengewicht abbind* Na hör mal, ich werde doch nicht mit einer betrunkenen Quietscheente in einem Fass sitzen. Die quietscht doch schon, willst Du quietschende schmutzige Entenlieder hören? :beagolisc (<--- Rhetorische Frage) Na also.
  16. Aus dem Weg, ich will jetzt ins Whiskeyfass. *Schwimmflügel anleg* *Gewicht in den Nacken bind* *ins Fass spring* :cool:
  17. bimei

    Filmzitate, take 5

    Wenn es nicht ein Filmzitat sein müsste/sollte, würde ich sagen, Magaret "Hotlips" Houlihan in Mash ... aber kann ja nicht sein. Mift [TM]
  18. Also ehrlich, in diesem Fall stimme ich nicht nur der Fragestellung zu, sondern auch der Art der Formulierung. (Für später Lesende: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=77495) sissy, wenn Du Antworten auch mal lesen würdest, nachfragst, wenn Du Absätze, Teile oder auch nur einzelne Wörter nicht verstehst ... aber es ist wohl sinnlos, Dir noch irgendetwas zu erklären, Postings anderer Boarduser scheinen ja unsichtbar zu sein. Und zu guter Letzt: Falsches Forum --> closed
  19. Nochmal: Es geht nicht um xx Stunden nebenbei. Es geht nicht um eine Vollzeitbeschäftigung plus Ausbildung. Die Vollzeitbeschäftigung ist quasi die Ausbildung. Anders gesagt: Es ist eine Vollzeitbeschäftigung mit den Tätigkeiten in einem Beruf, in dem man nach einer vorgeschriebenen Mindestausübungszeit (siehe Link weiter oben von Chief, und lies das vor allem auch mal!) eine Prüfung als Externer ablegen kann, wenn die zuständige Stelle die Zulassung erteilt. Richtig ist, - man kann Vollverdiener sein - man darf, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, eine Prüfung ablegen - wenn man möchte kann man Vollverdiener sein - wenn man möchte kann man, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, eine Prüfung ablegen - wenn man will siehe die beiden vorangegangenen Punkte - müssen muss man gar nichts.
  20. Naja, ob die Angabe stimmen würde, ist dann ja auch noch fraglich. Aber bei der strafrechtlichen Verfolgung wegen "Aufforderung zu einer Straftat" und/oder "Betrugs" usw. gibt es ja andere aussagekräftige Dinge, die nicht so anonym sind, wie manch Internetuser meint. ;-)
  21. bimei

    Filmzitate, take 5

    Soso, ihr zwei. Ihr wollt doch nur nicht, dass ich durch ein unlösbares Zitat den Thread lahmlege, weil ihr noch zu grünhinterohrlike seid. :floet: Ok, ich geb mein "Du bist dran" ab an Guybrush Threepwood, mach Du das nächste Zitat.
  22. bimei

    Filmzitate, take 5

    Running Man? Wenn ja, dann ist älterer Klassiker aber leicht übertrieben.
  23. Unabhängig vom Rest Deiner Antwort, hast Du wiedereinmal nicht richtig gelesen: karotte ist ein Externer, kein "Lehrling", keine 3 Jahre Berufsausbildung.
  24. Es gibt Schablonen dafür, z.B. No. 8390 von Standardgraph usw. --> Schreibwarenhandel.

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