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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Sorry, aber das ist so nicht richtig. Gesetzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sie zu unterschreiben, er muss Dich nur dazu anhalten, sie zu führen und sie durchsehen. § 6 BBiG Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. [...], 2. [...], 3. [...], 4. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. [...] [...]
  2. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=64529
  3. Du kannst den Umschulungsbetrieb wechseln, wenn Du eine andere Firma findest. Sprich darüber mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
  4. Wenigstens konnte ich die ca. 3000, die in den Tagen danach noch kamen, umleiten. Jupp, aber ich rollte gerade nicht mit den Augen oder so. :-D
  5. Reingescheut hab ich immer. Danke. :e@sy *Schoki schlürf*
  6. Es gibt nichts besseres als zu Hause ahnungslos den mailabruf zu starten und ungläubig auf eine Zahl über 2000 mails zu starren. :beagolisc
  7. wg. 10 Zeichen Waaaah. :eek: Das wünsche ich Dir jedenfalls nicht. :beagolisc
  8. Ach Du, unlogisch finde ich auch, dass Autos in Filmen immer explodieren, wenn sie einen Unfall haben; unlogisch finde ich auch, dass "Gangster-Verfolger" o. ä. immer in die falsche Richtrung fahren und ihr Auto erst wenden müssen, um die Verfolgung aufzunehmen; ... usw. Das kann man sicher eine ganze Weile fortführen, angefangen bei eben den kleinen Dingen bis hin zu den Grossen. Die Grossen fallen mehr auf, ok. Trotzdem, einfach nicht so pingelig sein und freuen, dass es wenigstens ganz ab und zu nochmal etwas Guckbares im Fernsehen gibt. Und ausserdem, für Logik sind die Vulkanier da und ich muss auch laufend mit Ferengies arbeiten, auch das ist nicht wirklich logisch.
  9. Bei den beiden Folgen vom letzten Wochenende leider nicht mehr ganz, in beiden ist mittendrin eine Einblendung am unteren Bildrand...
  10. bimei

    Visitenkartenscanner

    Ja, genau, bedauer mich. Super, dank Dir, das kann ich schon gut verwerten. Mit dem, was ich bisher auf die Schnelle gefunden habe, scheinen die Corex die zufriedenstellensten Ergebnisse zu liefern. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der so einen Scanner schonmal im Einsatz erlebt hat. 200 Eur sind zwar prinzipiell ok, aber auf blauen Dunst doch wieder etwas viel. *Erschwerniszulage forder* Sei vielleicht für die Mitleser noch erwähnt, dass mit MOD nicht etwa ich gemeint bin, sondern ein (der) "Master of Desaster".
  11. ... und Folgepostings verschoben in den bereits bestehenden Thread.
  12. Nein, das sind gesetzliche Regelungen. In Ausschnitten: BErzGG § 1 Berechtigte (1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. [...] BErzGG § 2 Keine volle Erwerbstätigkeit Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt oder eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird.
  13. bimei

    Visitenkartenscanner

    1. Hatte ich nach Empfehlungen/Erfahrungen von Visitenkartenscannern gefragt. 2. Hatte ich die Frage mit dem Hinweis konkretisiert, dass "nichts anderes" in Frage kommt. "Anderes" heisst in diesem Fall KEIN anderer Scanner. 3. Haben wir Scanner zur Genüge, es geht aber ausschliesslich um Visitenkarten und der Anschaffungswunsch hat Platz- und Ergebnisverarbeitungsgründe. 4. Schreibt man Investitionen mit "v". 5. Danke für die Hilfe.
  14. Nicht die beiden Berufe waren/sind hier die Frage. ;-)
  15. Moin, hat irgendjemand von Euch Erfahrungen und/oder Empfehlungen für Visitenkartenscanner? (Disclaimer: Nein, ich frage nicht, weil ich so etwas für mich benötige. Ja, es soll ein Visitenkartenscanner sein, nichts "anderes".)
  16. 3 mal nach TzBfG, aber das nur zur als Nebenbemerkung. Ist hier ja unerheblich, da der Zeitraum (2 Jahre) ausgeschöpft ist.
  17. Das sind keine Regelungen, die Voraussetzungen für Förderung sind gesetzlich geregelt, im SGB III. Dazu können verschiedene Voraussetzungen zählen, u. a.: 1. Eingliederung bei Arbeitslosigkeit 2. eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden 3. bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen 4. fehlenden Berufsabschluss 5. Ausübung des Berufs ist gesundheitsbedingt nicht mehr möglich (das ist dann aber eine andere Förderung) 6. jemand über einen Berufsabschluss verfügt, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben kann, [...] Dazu kommen dann die Bedingungen, dass die Vorbeschäftigungszeit erfüllt sein muss, vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt sein muss usw. usf.
  18. Nachtrag zur Vervollständigung (unabhängig davon, ob auf die Aufgabenstellung zutreffend), da die Pauschalaussage nicht so ganz stimmt: Bis zum Eintreten des § 2 Nachweisgesetz, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer mind. die in § 2 aufgeführten Punkte schriftlich auszuhändigen. Ausnahme bilden auch befristete Arbeitsverträge, die bedürfen der Schriftform.
  19. Welches Betriebssystem?
  20. Welches Betriebssystem? Bei XP: Arbeitsplatzicon im Startmenü, Rechtsklick --> auf dem Desktop anzeigen
  21. Meinst Du sowas wie Einfügen --> Objekt --> Microsoft Excel Arbeitsblatt oder wie soll das anschliessend aussehen und genutzt werden?
  22. Auszug aus den Boardregeln: 15. Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge. Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen. Also, dann mal alle schön robby anschreiben. robby, ich gehe davon aus, die mutmassliche Illegalität Deines Handelns ist Dir bewusst. Thread closed.
  23. Wenn Deine Antworten auf dem Bogen so ähnlich aussehen, mangelt es jedenfalls nicht an der Deutlichmachung einiger Buchstaben durch vielfache Wiederholung. Besonders hilfreich ist das aber eher nicht. Keine Sorge, wird schon werden, das Gefühl ist meist schlechter.
  24. Genau zu dem Beispiel sagt der Notenrechner Zitat: Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen.[...] Die weitere Erklärung bitte dort nachlesen. ;-)

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