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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Nee, Du kriegst ja schon Ouzo. *einschenk* Kriegst Du etwa nicht weniger Geld an den Tagen, wo Du in Regionen arbeitest, in denen weniger gezahlt wird? :eek *auch mal Klettverschlussgeräusche mach*
  2. :D Ja, danke, den Ouzo hatte ich nötig. Wegen dem zweiten Teil des Postings hätte ich mich fast daran verschluckt. Was ich mich immernoch frage, was Chief da wohl versucht hatte wegzutrinken. Also entweder hat sich ein leeren Glas an seiner Zunge oder Lippe festgesogen oder ... :hells: *Kalten Ouzo aus Vorrat nehm*
  3. Richtig, es geht hier um die Frage von mavrix, die nur die wenigsten beantwortet haben. Du, wenn ich das richtig sehe, z.B. noch gar nicht. Was soll die Stichelei? Ok, wenn sich noch irgendjemand bemüssigt fühlt, hier nicht auf mavrix Frage zu antworten, werde ich mir vorbehalten, die Beiträge zu editieren. bimei
  4. Kurzvorstellungen der Berufe, Rahmenpläne usw. im Downloadbereich.
  5. Die Bemerkung, in Hinblick auf Deine Folgefragen Kann ich in meinem Fall den Laptop überhaupt absetzen? Oder muss man richtig von daheim aus arbeiten und Sachen machen, die wirklich mit der Arbeit zu tun haben, damit das anerkannt wird? bedeutet, dass ich Dein Anliegen nicht ganz nachvollziehen kann, wenn Du bereits ein Formular hast, zumal Du das Anliegen selbst nicht erstmalig hier im Forum vorträgst. Ob Du absetzen kannst oder nicht, entscheidet letztendlich die Finanzbehörde (was ich im Folgenden des Postings auch erläutert hatte). Das Formular nicht auszufüllen ist "wer nichts macht, hat schon verloren", es auszufüllen ist "wer etwas macht kann verlieren" (was ich wiederum durch "Versuch macht kluch" zum Ausdruck bringen wollte). Dein Posting hörte sich (mal wieder) nach einem Nichtentscheidenkönnengau an, ob Du das Formular nun ausfüllen sollst oder nicht. Gekennzeichnet war die Bemerkung mit einen Smiley, der die Bedeutung unterstreichen sollte. Jetzt klarer, was die "Bemerkung soll"? bimei
  6. Dann mach das doch. :confused: Anschaffung 2005. Zu dem Zeitpunkt betrug die Abschreibung für Computer noch 3 Jahre. Anschaffung im ersten Halbjahr 2005 = je ein drittel des Anschaffungspreises für 2005, 2006 und 2007. Anschaffung im zweiten Halbjahr 2005 = ein Achtel in 2005, ein Drittel in 2006, ein Drittel in 2007, ein Achtel in 2008. Ob und wieviel anerkannt wird ist auch immer stark finanzamtsabhängig. Versuch macht kluch. Schecht, siehe oben, Anschaffungszeitpunkt. bimei
  7. Das Abschlusszeugnis der IHKn sieht ab der Winterprüfung 2007/2008 bundeseinheitlich gleich aus: Zitat: Wie sieht das neue Zeugnis aus? Das neue Zeugnis erscheint in einem neuen bundeseinheitlichen Layout. Die Berufsbezeichnung sowie Fachrichtung oder Schwerpunkt werden auf dem Zeugnis aufgeführt. Das Gesamtergebnis mit Note und Punktzahl steht oberhalb der einzelnen Prüfungsergebnisse. Danach werden die in der Ausbildungsordnung in den Prüfungsanforderungen genannten Prüfungsbereiche in der von der Ausbildungsordnung genannten Reihenfolge aufgeführt. Hinzu kommt die Note in Worten und die ganzzahlige Punkteangabe. Auf Antrag wird die Berufsschulnote unterhalb der Prüfungsbereiche ausgewiesen. Quelle, gleichlautend auf fast allen IHK-Seiten zu finden. Ansonsten, siehe robotto bimei
  8. Hallo daywandler, Die Lehrpläne sind nicht einheitlich, können sich von Berufsschule zu Berufsschule unterscheiden. Andere Vorabinfos wie sachlich-zeitliche Gliederung usw. findest Du bspw. im Downloadbereich. Gruss bimei
  9. Ist aber ganz normal in grossen Betrieben und kann jeh nach Betriebsart auch vorgeschrieben sein. dave, was untersucht wird ist unterschiedlich. Hier mal ein paar Threads: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/26430-einstellungsuntersuchung.html http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/76585-ausbildungsuntersuchung.html http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/80219-gesundheitstest.html Ansonsten mal nach "Betriebsarzt", "betriebsärztliche Untersuchung" u.ä. suchen. bimei
  10. Eigentlich war ich der Meinung, dass Lesen und Verstehen nicht so schwer ist und der Dateiname zur Vereinfachung beiträgt, das Buch dann bei galileo auch zu finden. Aber gut, gelöscht. ;-) bimei
  11. Herrjeh, heute ich hier aber echt der Wurm in den Prüfungsforen. :hells: Beam heisst nicht Beam, sondern Akku. Mit Beam ist gemeint, Suchanfragen gehören in den Verlinkten Thread. Siehe auch Erklärung hier. beamen = <engl.> (bis zur Unsichtbarkeit auflösen und an einem anderen Ort wieder Gestalt annehmen lassen (Zitat Duden) bimei
  12. Also entschuldige bitte, aber ... nein, verkneif ich mir. Nochmal Zitat: Ergänzt habe ich das Wort Buch. Einige Postings später: Wieder ergänzt um das Wort Buch. Auf deutsch und in Kurzform: Das Buch im dritten Anhang von Stormi bitte direkt auf der verlinkten Seite downloaden! bimei
  13. Das ist das zweite Mal an einem Tag gewesen, dass ich so ein genösel von Dir über etwas lese, das andere zusammengestellt und zur Verfügung gestellt haben. Niemand wird gezwungen, das zu nutzen. Statt dankbar zu sein, dass sich jemand die Mühe macht, darauf herumzutrampeln ist ja eine ganz feine Art. Wieso stellst Du nicht mal heldenhaft etwas zusammen, was anderen dann sicher ultimativ hilft, statt nur zu nehmen und dann abzustrafen? *kopfschüttel* bimei
  14. Was ist an meinem Posting so schwer zu verstehen? :beagolisc Zum Nochmallesen, obwohl nicht so weit entfernt Heisst auf deutsch, der Anhang wird nicht frei geschaltet und dann wieder weiter mit Satz eins, "... Stormis Link nutzen". bimei
  15. "Louise's Klavierstück" aus "Charlie & Louise/Das doppelte Lottchen", arangiert vom Filmmusik-Komponisten Professor Norbert J. Schneider nach einem schottischen Volkslied. Die Vorlage: Auld Lang Syne - Robert Burns Auld Lang Syne - Wikipedia Hörprobe Die Noten kaufen, oder eben die Musik zum Film. bimei
  16. Bitte bzgl. des dritten Anhangs bitte Stromis Link nutzen. Kostenlos heisst nicht, dass wir das hier zum Download anbieten dürfen, sorry. bimei
  17. Nein, machst Du nicht. Bitte lesen! Und noch mehr zum Lesen. bimei
  18. Dürfte die 2. Staffel sein. bimei
  19. Das ist, sorry, Unsinn. Mit dem Berufsbild hat das gar nichts zu tun, abgeschafft ist auch nicht richtig. Die Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde (vorerst) bis zum 31.07.2008 ausgesetzt. @DerArne Ob der Schein sinnvoll ist oder nicht, kann man pauschal kaum beantworten. Kommt vielleicht auch manchmal auf die Betriebsgrösse an. In einem grossen Betrieb bspw. wäre es u.U. völlig wurscht, ob Du so einen Schein hast oder nicht, weil es genügend AN gibt, die ausbilden dürfen. Mal aus der AEVO zitiert, was als Nachweis ohne Ausbildereignungsprüfung gilt: § 6 AEVO Andere Nachweise (1) Wer durch eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine dieser Verordnung entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachgewiesen hat, gilt für die Berufsausbildung als im Sinne dieser Verordnung berufs- und arbeitspädagogisch geeignet. (2) Wer eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 2 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann auf Antrag vom Prüfungsausschuß ganz oder teilweise von der Prüfung nach § 3 befreit werden. Die zuständige Stelle erteilt darüber eine Bescheinigung. § 5 gilt entsprechend. (3) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen von dem nach den §§ 2 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die zuständige Stelle kann Auflagen erteilen. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung. (4) In Betrieben der Landwirtschaft [...] Schadet also sicher nichts; ob es nützt, den Schein zu machen, muss man selbst abwägen. bimei bimei
  20. Doch, ganz viele. Ein Niemand antwortet gerade. Weil es keine allgemeingültige zeitlich-sachliche Gliederung dafür gibt. Bei einer Umschulung bei einem Träger "entwirft/gestaltet" der Träger die Gliederung. Bei einer betrieblichen Umschulung macht das im Zweifel der Betrieb. Der muss eben sehen, dass er die Ausbildungsinhalte in dem Zeitraum von zwei Jahren vermittelt, nicht mehr, nicht weniger. Ob er dafür eine schriftliche zeitliche Gliederung erstellt, naja, wohl nicht immer. Das meinte ich mit "Die zeitliche Gliederung kann variieren". Selbst eine Gliederung bezogen auf die Ausbildungsinhalte zu erstellen macht nur ansatzweise Sinn. Du für Dich solltest vor allem darauf achten, dass Dir die Inhalte vermittelt werden, egal, was auf einem Papier dafür als Zeiträume angesetzt sind. Wenn Du für einen Inhalt mehr Zeit benötigst, für einen anderen weniger, macht eine nicht zu stark festgelegte zeitliche Gliederung mehr Sinn. Versteif Dich nicht zu sehr darauf, eine zeitlich-sachliche Gliederung zu haben, die Inhalte, die Du lernen willst/musst/kannst sind wichtiger als der Zeitraum der einzelnen Schritte. Nichts desto trotz kann Dir aber ja möglicherweise jemand eine Beispielgliederung aus der eigenen Umschulung posten/schicken. bimei
  21. Klick, siehe letzter Beitrag und weiterführende Links, Suche nach "gestreckte Abschlussprüfung" auf Fi.de und über Google und auf den Seiten der IHKn. Eine neue Regelung dazu gibt es bis jetzt nicht. bimei
  22. Moinsen, :eek :cool: :marine Das nimmt mir bestimmt keiner weg. Doch ich. *weiter Nervensägen betütter*
  23. Ausbildungsrahmenplan und zeitliche Gliederung sind zwei verschiedene Dinge. In einer Umschulung gilt genauso der Ausbildungsrahmenplan (die Ausbildungsinhalte) wie bei einer konventionellen Ausbildung. Gilt auch für die Berufsverordnung. Die zeitliche Gliederung kann variieren. Beides findest Du hier. bimei
  24. Und wozu die neue Anmeldung, um uns das mitzuteilen. Oder wolltest Du nur Deine eigenen Aussage unter anderem Namen unterstreichen? Wie auch immer, das reicht hier nun. closed bimei

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