Alle Beiträge von bimei
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Kosten-/Nutzen-Analyse
Wenn es vorher ein Kartensystem war, müssen/"könnten" die Karten von irgendjemand erstellt worden sein, registriert usw., Nutzen ist der geringere Aufwand (Arbeitszeit), geringere Kosten ... ?
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Kündigungsgrund wg. Fehltage Berufsschule???
Das ist nicht möglich, weil der Arzt eine Aufbewahrungspflicht hat. Nein, nur mit Deiner Einwilligung.
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Kündigungsgrund wg. Fehltage Berufsschule???
Nein, heisst es nicht. Ich schrieb doch bereits weiter oben, unentschuldigtes Fehlen ist eine Pflichtverletzung im Leistungsbereich, deshalb ist eine vorherige Abmahnung notwendig. Hast Du denn schon Kopien der Krankmeldungen besorgt? Das solltest Du jetzt zuerst machen. Die bekommst Du von dem Arzt, bei dem Du warst oder von der Krankenkasse.
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Kündigungsgrund wg. Fehltage Berufsschule???
Ergänzend dazu: Weil unentschuldigtes Fehlen im Sinne des Arbeitsrechts eine Pflichtverletzung im Leistungsbereich ist, muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine (wörtlich zu nehmen) Abmahung erfolgen. (Anders wäre es bei einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im "Vertrauensbereich", da ist keine Abmahnung notwendig.)
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Problem mit McAfee Virus-Scan
Wenn das SR 11.1 und somit auf Viwas 2.69 (? habs nicht genau im Kopf, kann ich sonst morgen nachsehen, jedenfalls das Release von der 11.1 ) upgedatet wurde, gibt es kein Problem. Nachtrag als Bestätigung von offizieller Seite (per mail Datev eG): ... das Virenschutzprogramm VIWAS verwendet in der aktuellsten Version bereits das Scan-Modul 4.3.20. Somit hat die Abkündigung des Scanmoduls 4.1.60 keine Auswirkung auf VIWAS.
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Kosten-/Nutzen-Analyse
Aus der Verordnung: Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Ja doch, auch zum Beruf des FiSi gehören kaufmännische Anteile. ;-) Wie wurde die Zugangskontrolle denn vorher durchgeführt?
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betrieb wechseln?
Um Dich vollständig aufzuklären: ;-) § 15 BBiG Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) [...] (4) [...] Darum auch ---> Aufhebungsvertrag bei einem Betriebswechsel.
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Problem mit McAfee Virus-Scan
Guck mal bitte, welche Engine der Scanner hat, die 4.1.60 und niedriger werden seit dem 17. Juni 2004 nicht mehr supportet. D. h. wenn Du ein Scanner-Update ohne Engine gemacht hast, kann es zu diuesen Problemen kommen. Eine andere Möglichkeit ist eine defekte Engine überhaupt, auch das kommt vor. Hast Du schonmal eine SuperDat gezogen und ausgeführt?
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Warum sollte man lieber kein Informatiker werden !!!!!!
---> Klick
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Die Lobpiraten und der Kampf mit dem Schlafsand...
*erdbeere zermantsch und in die Intravenös-Kaffeeeleitung injizier* Ach, Du warst schon nicht mehr unter dem Kaffee-Server? Ok, dann ... *frische Erdbeeren für alle hinstell*
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Bewerbung bitte bewerten
Unabhängig von Deiner Bewerbung eine Frage: Was heisst, Du hast das Verhältnis aufgelöst? Frage weil: § 15 BBiG Kündigung (1) [...] (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) [...] (4) [...]
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IHK Nürnberg
Nein, den habe ich gelöscht, weil Du den zweimal gepostet hast (http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=65619). Einmal und im dafür vorgesehenen Forum posten reicht. Falls das unklar sein sollte, kannst Du die beiden Punkte auch nochmal in den Boardregeln nachlesen.
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Die Lobpiraten und der Kampf mit dem Schlafsand...
Moinsen, *Laugencroissants und Maronencreme hinstell* *Frühstück für die, die das nicht mögen, aufbau* 3 Stunden Montag noch ... und dann ist eigenartigerweise gleich im Anschluss Wochenende ... wo sind die Tage dazwischen? *kopfkratz* :e@sy *lecker grosse frische Erdbeere für Jusky hinleg* Soooo, mal gucken, was Datev-DOS heute so machen mag.
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Präsentation
http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=65021
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Bruttolohn nach eurer Ausbildung?!?!
Kleine Korrektur: Das ist keine zwingende Regelung, sondern eine Kann-Regelung!
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Ausbildungsende-> Wann genau?
Wieso? Bekommst Du Dein Gehalt im Voraus?
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Fachinformatiker Tarifvertrag
Das ist gesetzlich auch erstmal richtig so. Ein Arbeitsvertrag (nach BGB Dienstvertrag) kann auch mündlich geschlossen werden. Nach dem "erstmal" kommt dann aber das Nachweisgesetz: § 2 Nachweispflicht (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: 1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, 6. die Zusammensetzung und die Höhe es Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausüben, ist außerdem der Hinweis aufzunehmen, daß der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet. [... usf] Gesetzliche Kündigungsfristen
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Verdienst FISI ?
Naja, und unabhängig vom bestehenden Thread, in dem Du Antworten finden wirst: Was nutzt Dir eine Antwort, aus der ebensowenig "Begleitumstände" des Gehalts wie Branche, Arbeitsgebiet, Region, event. Tarif hervorgeht und auch nicht, ob das Gehalt xxx für 13 Monate, 3 Jahre, oder gar pro Monat gezahlt wird?
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Schriftlich durch, Doku und Mündlich nich
Du kannst in einem halben Jahr die praktische Prüfung wiederholen. Die Noten der schriftlichen Prüfung bleiben bestehen.
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Erfahrungen mit Apple AirTunes + Windows PC ?
Nanu, immernoch am liebäugeln mit den Dingen rund um "i", Apple und mp3? Falsches Forum übrigens, diesmal passt es wirklich nicht in den DailyTalk ---> verschoben
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Urlaub ausbezahlen lassen als Azubi ?
Ok. Sollte das nicht mehr Stand sein, bitte PM an mich. Und: siehe PM.
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Engländer und Ammis und Ihre Unsitten
<ironie>Das muss für viele schon ausgesprochen schwierig sein, weil sie das nichtmal im eigenen Land im Kino o. ä. können. Kann natürlich sein, mach einer benutzt zu Hause auch die ganze Wohnung als Mülleimer.</ironie>
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Urlaub ausbezahlen lassen als Azubi ?
Nun mach mal nicht so einen ansatzweise aufhetzenden Wind. duffman hat doch geschrieben, er redet mit seinem AG. Ob dieser stur (stuhr ist übrigens ein Ort bei Bremen) oder arrogant ist, kannst Du an dieser Stelle nicht beurteilen. Die jetzige Lage ist klar, es folgt Geduld, hier jedenfalls.
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Urlaub ausbezahlen lassen als Azubi ?
Abgeltung heisst auch "Ersatzleistung, Gegenleitung, Lohn", also in Deinem Fall Auszahlung.
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Urlaub ausbezahlen lassen als Azubi ?
Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Entweder bleibt er bestehen, da gleicher Arbeitgeber, oder: BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) [...] (2) [...] (3) [...] (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.