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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Wenn gemäss §3 BBiG im Vertrag eindeutig angegeben ist, dass ihm für jedes Jahr 30 Tage zustehen, bekommt er die auch. Steht dort, der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, hat er auch nur auf die Anzahl aus dem JArbSchG Anspruch. Dort steht ja auch jeweils "... wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht xx Jahre alt ist" und nicht "... wenn der Jugendliche zu Vertragsbeginn noch nicht xx Jahre alt ist." Um genau solche Irrtümer/Zweifel, wie die des Dozenten zu vermeiden, soll die Angabe des Urlaubs auch Vertragsbestandteil sein. ;-) "... meint gehört zu haben...", weia. :floet:
  2. An dieser Stelle nun bitte den Basar beenden, d.h. mailadressen an Ingo per mail schicken.
  3. Ja, nach BBiG, § 3, muss die dauer des Urlaubs in der vertragsniederschrift enthalten sein, aber eben auch der Hinweis auf etwaige Tarifregelungen, rechtsvorschriften usw. Du meinst, wenn jemand während der Ausbildung 18 Jahre alt wird und plötzlich weniger Urlaub bekommt?
  4. Ja, korrekte Zusammenfassung. @tgb Der von Dir zitierte Absatz 5 (Quelle IGM) bezieht sich auf Einzelarbeitsverträge mit den genannten Bedingugen. Du deutest in Deinem ersten Posting aber bereits "lt. aktueller tariflicher Regelung" an, das ist keine einzelvertragliche Regelung, sondern das wäre dann eine Regelung nach Absatz 4.
  5. Schreibst Du bitte am besten auch noch dazu, wo genau das nachzulesen ist?
  6. Gesetzlich, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahren besteht: § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Zur Beschäftigungszeit zählt allerdings nur die Zeit über 25 Jahre! Und weiter heisst es: (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. Also mehr Informationen wenn möglich. Was genau steht im Vertrag und was im Tarifvertrag?
  7. Kleine Korrektur, Du meinst "genaue Klärung zutreffend für die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid". ;-)
  8. Ist mir vollkommen klar. Die Nachfrage hat nur den Grund, hier nicht den Eindruck entstehen zu lassen, 26 Tage sind die Regel, bzw. alle haben immer mind. 26 Tage Urlaub. Ein Beispiel sollte man zu Vermeidung von Missverständnissen auch als solches kennzeichnen. ;-)
  9. Jetzt musst Du nur noch erklären, woher Du die Weisheit der 26 Tage nimmst.
  10. Das ist aber u. U. schon dann nicht mehr der Fall, wenn sich die Urlaubsregelung aus einen Tarifvertrag ergibt. Ohne genauere Angaben über den Vertragswortlaut, Tarif oder nicht, usw., ist alles Spekulation, was man dazu sagen könnte. ;-)
  11. http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html --> IHK-Schlüssel
  12. Einfache Antwort: Nein, es sei denn einzelne IHKn haben das in ihrer Prüfungsordnung festgelegt.
  13. Ausbildungsverträge fallen nicht unter das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).
  14. Ab 24.06. beginnt die Ferienzeit in einigen Bundesländern, da ist das dann nicht mehr ganz so verwunderlich. ;-)
  15. Steht dort aber so nicht, Erklärung siehe meinen letzten Beitrag. ;-)
  16. Jaja, man findet immer mal wieder Nettes , nur nie wertvolles. Beim Auseinanderbauen des einen Serverschrankes vorm Umzug letzten Herbs hab ich auch eine halb aufgegessene Schokolade unter der USV gefunden. Haltbarkeitsablaufdatum 1999, die wollte dann keiner mehr.
  17. *lach* Einen ganz normalen Job eigentlich. Aber ich hatte gestern einen alten Rechner, den ich mit grösserer Festplatte und Speicher aufrüsten will. Im Rechner war reichlich Staub, was ja eigentlich relativ normal ist. Aber bei dem hatten sämtliche Öffnungen, also auch die Ritzen an den Laufwerken so eine Art Teppich. Und, lecker, innen im Rechner eine verendete Fliege und eine Wespe, auch schon mumifiziert... :beagolisc @Hawk :e@sy
  18. Moinsen, :eek: Jusky, wow, danke. :e@sy Da dachte ich heute auch mal, frühes Frühstück anzurichten (das ist doch nicht etwa zwei Do... ein Gedanke? ), na, dann steuer ich mal noch bei: *Laugencroissants und Quarkbällchen für das zweite Frühstück auspack* *Tee aufgiess* Ach, was mach ich denn jetzt mal? Will ich heute schrauben oder will ich heute lieber nicht Gewölle und tote Insekten entfernen und gucken, wie schrafkantig alte Rechnergehäuse sind? @Saga Nur keine Panik, sag Dir, das ist eine Routinevorgang, der Name heisst noch lange nicht Anschuldigung, das lässt sich auch anders interpretieren. :e@sy
  19. Ja, sowas dachte ich mir schon. Tja Du, ich kann schon lesen und sogar auch sinnerfassend. In dem Satz von CyberDemon steht nämlich "sollte", "eigentlich" und entfernt kann man auch noch das "vielleicht" dazu nehmen. Selbst wenn man das "vielleicht" weglässt, sagt der Satz nicht etwa wie von W_Dave interpretiert "man soll nicht...". Der Satz von CyberDemon ist also eher als Annahme oder, Erfahrungswerte, Ratschläge aus einschlägiger Literatur o. ä. vorausgesetzt, als gut gemeinter Rat zu werten. @CyberDemon Damit will ich keinesfalls Deine Hilfe schmälern, lediglich den "Überlesern" aufzeigen, dass Deine Aussage nicht bindend und allgemeingültig ist, was die Formulierung sicher auch heissen sollte. ;-)
  20. Niemand, wo liest Du das hier?
  21. Die "private" Kleinanzeigenecke gibt es zur Zeit nicht.
  22. Nein, es ist nicht einheitlich und sie werden von der zuständigen IHK ausgestellt.
  23. Unterlass bitte Deine sinnbefreiten Postings im Forum, wenn Du nicht wirklich etwas beizutragen hast.
  24. Moinsen, Chief-Frühstück, oh fein. *Löffel Kaffeepulver in Mund schieb* *mit lustigem Eistee runterspül* Der Kamikaze-Server hat letzte Nacht ganz brav durchgehalten, hatte ihm die vorlaute USV weggenommen, das scheint ihm gut zu gefallen. Nein, ich war nur in 'Nover gestern, sonst hätte ich bescheid gesagt, was glaubst Du denn. *Croissant zum Knabbern nehm* In welches Forum gehören denn USV-Fragen? *kopfkratz*
  25. Moin alle , 1. In Hannover ist es kälter als in Wursten 2. Lustige USVn gibt es: Dir hat zwar jede Mange Strom, will aber nichts abgeben. Einen Test mag sie auch nicht, da isse bockig und lässt einfach neu booten. 3. Kriegt ihr es irgendwann hin zu posten, ohne den Titel laufend zu wiederholen? :floet: *einen von hells lustigen Eistees nehm*

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