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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Projektmanager für "was"? Familienfeiern ausrichten? Wassergewinnungsanlagen in Tunesien aufbauen? Projektmanager kann alles mögliche sein. Da müsstest Du mal etwas genauer werden, um eine Aussage treffen zu können. bimei
  2. Hi, Vielleicht schonmal u.a. hier lesen: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/98338-fachinformatiker-software.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/85542-fachinformatiker-meinungen.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/106386-fachinformatiker.html bimei
  3. Hi, Vielleicht schonmal u.a. hier lesen: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/98338-fachinformatiker-software.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/85542-fachinformatiker-meinungen.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/106386-fachinformatiker.html bimei
  4. Du irrst. § 37b SGB III Frühzeitige Arbeitsuche Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach Satz 1 und 2 reicht eine fernmündliche Meldung aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. bimei
  5. Ja, da kommt eine Durchschnittsnote auf das Zeugnis. Ab der Winterprüfung 2007/2008 sehen die Abschlusszeugnisse bundeseinheitlich aus, siehe http://www.ihk-oldenburg.de/ausbildung_4872.php?navpoint=1.4 oder http://www.wuppertal.ihk24.de/servicemarken/aktuell_presse/fachbereichs_infos/bildungsinfos/neueIHKZeugnis.jsp usw. bei diversen IHKn. Ein Beispiel für das neue einheitliche Zeugnis gibt es unter dem ersten Link: http://www.ihk-oldenburg.de/download/ka_ihk_pruefungszeugnis_neu.pdf bimei
  6. *Päckchen mit dem OPS unter dem Baum hervorzieh* Cool. *Baum zum Mast schlepp und hochzieh , alle Ankerlichter ausmach, in Liegestuhl leg und OPS einschalt* Euch allen schöne Weihnachten. Seid nett zueinander, esst nicht so viel und geht auch mal an die frische Luft.
  7. Das kommt ganz auf den Betrieb und/oder Bereich an, in dem der Anwendungsberater tätig ist (bspw. SAP, allgemein für Software oder im technischen Bereich, usw.). Kannst Du konkreter werden? bimei
  8. Ganz genau. Und u.U. dann noch wie die zusätzliche Vergütung heisst, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt usw. usf. bimei
  9. Es gibt auch Haustarifverträge oder AT-Verträge. ;-) bimei
  10. Was dann ja auch völlig irrelevant ist, da NRW nicht gleich Hamburg ist, Schulgesetze Ländersache sind und vic oben bereits Teile aus dem Schulgesetz Hamburgs gepostet hat. bimei
  11. Warst Du nicht kürzlich noch aus Niedersachsen? bimei
  12. Wie soll jemand 21 TEur Netto angeben können ohne Deine persönlichen Daten zu kennen? Zur Verdeutlichung: 21 TEur . 12 Monatsgehälter = 1750 Eur. 1750 Eur Netto/StKl 1 = ~ 3100,- Eur Brutto x 12 = 37.200 TEur/p.a. 1750 Eur Netto/StKl 5 = ~ 4400,- Eur Brutto x 12 = 52.800 TEur/p.a. 1750 Eur Netto/StKl 3 = ~ 2400,- Eur Brutto x 12 = 28.800 TEur/p.a. Mit was willst Du da in eine Verhandlung gehen? Ergo: Selbstversändlich ist immer Brutto anzugeben! bimei
  13. Weil man einen Ausbildungsvertrag im Allgemeinen nicht verlängert. Jeder Vertrag danach ist ein neuer Vertrag. Weil dies ein Ausbildungszeugnis ist, Abschluss, Ende. Neuer Vertrag, neue Stellenbeschreibung, event. neue Aufgaben, neue Verantwortung usw. usf. bimei
  14. Wie kommst Du auf die Idee, dass das hier gilt? Solltest Du Dich dabei auf bestimmte Paragraphen beziehen, studierst Du (und alle, die sich sonst darauf berufen haben) das vielleicht nochmal. Hier wurde genug getillt, Thread closed bimei
  15. Was ist? Fühlst Du Dich ertappt? Wenn Du die Suche bedienst, wirst Du, vor allem auch im von Dir angesprochenen Bereich des Forums, sehr viele Beiträge von carstenj finden. Noch so ein Beitrag von Dir und es ist der letzte. bimei
  16. Was soll dann sein? Dann wiederholt man den eben ein halbes Jahr später. :confused: bimei
  17. Zustimmung, liegen wir ja doch nicht so auseinander. :-) Würde ich aus den hier geposteten Bruchstücken, wie weiter oben schon gesagt, auch so sehen. Aber ich kenne (wie ebenfalls schon geschrieben) die genaue Fragestellung nicht. Zur vermeintlichen Musterlösung, die es eigentlich auch nicht gibt, sondern höchstens Lösungshinweise, einfach mal abwarten. Bringt einen ja nicht weiter, das hier zu diskutieren, ausser mögl. Bauchschmerzen, Zähneknirschen, angestautem Ärger ... Gruss bimei
  18. Du interpretierst etwas, was nicht da steht. Ich schrieb: Das ist Fakt. Zu dem von Dir aufgeführten Urteil (das Du hoffentlich ganz gelesen hast): - Es geht um eine Branche, die einen Tarifvertrag hat; gegen die nicht angemessenen Vergütung in Bezug auf den Tarifvertrag wurde geklagt. Bezogen auf den Tarifvertrag war es keine angemessenen Vergütung nach (damals) § 10 BBiG - Nicht jeder ITler arbeitet in einem Betrieb mit Tarifvertrag - Es gibt keinen Tarifvertrag für die Branche IT - Den Text des BBiG habe ich oben bereits gepostet. Über "angemessene Vergütung" hinausgehend steht da nichts. Heisst: Im Zweifel muss das von Dir zitierte "Existiert keine tarifliche Regelung, kann auf branchenübliche Sätze zurückgegriffen werden." eingeklagt werden. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Das als mögl. Richtlinie zu betiteln ist ok, aber es ist keine allgemeingültige feststehende Regelung. bimei
  19. Das gilt nur bedingt. In bestimmten Branchen / bestimmten Berufen kann es sogar nachteilig wirken, wenn es nicht da steht. bimei
  20. Die "mind. 20% unter Tarif" sind aber nicht durch das BBiG geregelt. bimei
  21. Vergessen darfst Du halt nicht, dass das ein Zwischenzeugnis ist, darauf gibt es keinen gesetzlich formulierten Anspruch wie bei einem Zeugnis. ;-) bimei
  22. Prinzipiell gebe ich Dir recht, aber es kommt auf die konkrete Fragestellung an. Wo allerdings der Punkt steht, würde ich auch gerne wissen. Um es vorweg zu nehmen: § 17 BBiG Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. § 18 BBiG Bemessung und Fälligkeit der Vergütung (1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet. (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Ob das wie schon oben gesagt zur genauen Fragestellung passt, kann ich ohne die Frage zu kennen, nicht beurteilen. bimei
  23. bimei

    Was meint ihr?

    *lach* Naja, viel "fetter" ist die Information nicht. Das trifft auch alles auf mein Beispiel zu. Aber ok. Mal angenommen, es geht um Dich und Du scheust Dich, Dich auf eine andere Stelle intern zu bewerben: Ich würde es erstmal positiv sehen, Du interessierst Dich für ein anderes Tätigkeitsfeld und willst Dich verändern. Ist doch gut. bimei

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