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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. bimei

    Realkunde???

    Das frage ich mich auch gerade. So oder so ähnlich. Der Betrieb stellte eine Augabe, die als Projekt umzusetzen/durchzuführen ist. Eine spätere Nutzung des Servers, eingerichteten Netzes, Programmes etc. ist kein Muss. Das ist doch erstmal eine real gestellte Aufgabe.
  2. Tolle Bezeichnung.... Vielleicht versetzt sich einfach mal jemand in die Lage eines dort Arbeitenden und überlegt dann, was im Laufe des Tages für Leute vor einem stehen und unfreundlich Forderungen stellen.
  3. http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html Gilt für alle ausser BaWü.
  4. Ja klar. *Chief Streichhölzer rüberreich*
  5. Moinsen, *Streichholz durchbrech und je eine Hälfte als Lidaufhalter in die Augen bastel* Oh, Kaffee schon fertig, das ist bestens. *Kaffee für Ho und mich einschenk*
  6. Danke für eure Tips. (Dem Chief bei der Gelegenheit mal kurz die Ohren langzieh.) Werd mir das alles mal ansehen und wahrscheinlich dann doch nichts kaufen. Das ist prinzipiell auch ok und natürlich grössenmässig schon ein Argument. Nur ärgert mich da das Verhältnis der Speichergrösse zum Preis, wenn ich sehe, dass z. B. ein Archos Jukebox Recorder 15 GB 169 Eur kostet, bzw. das lässt mich wieder zweifeln.
  7. Legal auf jeden Fall. Ich bin häufiger beruflich mit dem Zug unterwegs und hab meist keine Lust mehrere CDs mitzunehmen, das ist einziger Hintergrund. Wenn das Gerät dann gleichzeitig auch noch als Datenspeicher dienen kann, könnte sich das schon lohnen...
  8. Für eine eventuelle Nachbearbeitung, Neuantrag bekommst Du eine neue Frist. Das ist unterschiedlich je nach IHK. Ein Sammeln der Anträge dürfte aber eher die Regel sein, weil die einzelnen PAs nicht wegen jedem Antrag zusammenkommen können. Richte Dich darauf ein, dass Du eine Antwort zu Deinem Antrag erst nach Fristende bekommst. ;-)
  9. Moinsen, kauf ich mir einen mp3-Player oder nicht? *grübel* *erstmal etwas zu trinken such*
  10. *lol* @Saga Von mir hattste ja schon, trotzdem nochmal :e@sy
  11. Moinsen, *Tesse nehm, Kaffee einschenk, ein Löffel Kaffeepulver extra reingeb* :cool:
  12. Siehe Prüfungspage, dort ---> Notenrechner. Da kannst Du alle Eventualitäten durchprobieren.
  13. bimei

    Masterpasswörter

    Ansonstren mal gucken bei http://www.bios-info.de/ unter ---> Bios-Kompendium (Server 1 oder 2) ---> Bios Intern ---> Der Weg ins Bios da sind auch noch zig Standard-Passwörter angegeben.
  14. Morgen Jusky, von mir auch herzlichen Glückwunsch nachträglich. :e@sy *Kaffee nehm und weiter Testrechnerstrasse aufbau*
  15. Wenn danach nichts mehr kommt, hört sich das arg "unselbständig" an. ;-)
  16. Die Änderungen des SGB III schreiben u. a. eine frühzeitige Meldung vor, die jedoch nicht bei Beendigung von Ausbildungsverhältnissen gilt: § 37 b SGB III Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
  17. Moinsen, heute mal wieder "befahrbare" Strassen, das werd ich gleich mal ausnutzen und mich auf den Weg machen ... *Kaffee einschenk* *von Jusky's Frühstück schonmal ein Brötchen einpack*
  18. Was aber nicht zwangsläufig an der mail von hier liegen muss, sonderen auch ein Problem des Empfangsprogramms sein kann. Die letzte Aktivierungsmail, die ich gesehen habe, sah bei mir ganz normal aus. Rätselhaft...
  19. Welches Gesetz?
  20. *Tasse schnapp und Kaffee zapf* Moin, toll, ich liebe Eispanzer auf dem Auto ... und Autofahrer, die so dicht auffahren, dass man nicht mehr deren Scheinwerfer im Rückspiegel sehen kann, aber zwischen deren Zähnen, was sie zum Frühstück hatten.
  21. Es gibt kein Gesetz, in dem steht, welche Feiertage bezahlt werden müssen, das sind dann zwei Gesetze. Erstmal gibt es das (in Deinem Fall) Gesetz über Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (siehe z. B. hier) und dann regelt die normale Lohnfortzahlung an gesetzl. Feiertagen den Rest (oder Tarifvertrag usw.).
  22. Hm, ich könnte aber auch eine besonders gruselige als Startseite einrichten ... "so sieht man aus, wenn man sich das Gehirn zu sehr nach Profit zermatert" ... oder so ... :floet: *Bier austrink* *wink*
  23. :D Der Tag, an dem meine Ferengis entdecken, was Ferengis sind und deren Regeln finden, wird gaaaaaanz furchtbar, dann werden die noch schlimmer ... Oh danke, *Bier nehm*
  24. Wenn ich für andere Standorte tätig bin, zu Schulungen fahre oder sowas, ja, das sind Dienstreisen.
  25. Moin, *Tasse schnapp und Kaffee einschenk* Vermelde: Gestern frühen abend Tauwetter, spät dann wieder Frost und die ganze Nacht Nieselregen --> geschlossene Eisdecke heute morgen --> spassig. So, ich muss jetzt erstmal Fahrtkosten Dezember abrechnen. :cool:

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