Heisst das, Du warst an den Berufsschultagen statt dessen nicht im Betrieb? Und wenn ja, war das mit dem Betrieb so vereinbart?
Dazu gibst Du Deine genauen Punktzahlen am besten in den Notenrechner, dann weisst Du es genau.
Prüfungspage --> Notenrechner
Offen ist immernoch, was mit dem Betrieb für die Tage vereinbart war, an denen Du eigentlich Berufschule gehabt hättest.
Wieso hast Du überhaupt noch Deinen kompletten Jahresurlaub?
Zur Übertragbarkeit des Jahresurlaubs aus dem Bundesurlaubsgesetz:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) ...
(2) ...
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. [...]
(4) ...