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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das ist offensichtlich. ~~closed~~
  2. naja, die Kündigungsfristen kommen nicht aus dem Kündigungsschutzgesetz, sondern aus dem BGB, heisst, nicht alleiniger Schutz etwa des Arbeitnehmers. Indem der AG mit Dir eine andere Frist vereinbart hat, ist sie für ihn nicht schlechter, da er Dich als Beschäftigten zwei Wochen länger im Betrieb hat (ob das gut oder schlecht ist, mal dahingestellt. ). Im BGB heisst es u. a. auch: § 622 (1)... (2)... (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. (5) ... (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Da kommst Du also schlecht raus, denn die Kündigungsfrist für Dich darf nur nicht länger, als die des AG sein.
  3. Fragen: Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Beide berufstätig? Welche Krankenkasse? :floet: Ohne Beantwortung der Fragen: Kommt auf die Krankenkasse an.
  4. Hallo pepper, ist im Vertrag etwas "Besseres" vereinbart, als das Gesetz hergibt, ist das zulässig, also gültig.
  5. bimei hat auf ava2k3's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Zur ursprünglichen Frage sind Antworten vorhanden. Sonstige weitere Begrifflichkeiten und persönliche Auseinandersetzungen bitte auf anderer Ebene klären. ~~closed~~
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    verschoben ---> Stellensuche
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Sollte zwischen euch noch Diskussions- und/oder Klärungsbedarf bestehen, klärt das aber dann bitte per mail oder PM. Auch sonst möchte ich hier Kommentare von anderen dazu hier nicht mehr lesen. Danke.
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Oaky, dann ist es ein bekannter Fehler bei Office XP im Zusammenhang mit W2k-Server. Es gibt dazu ein Hotfix für den Server. Morgen kann ich die genaue Bezeichnung und/oder Link dazu liefern, hab ich auf der Arbeit. Im Moment finde ich nur dies, vielleicht hilft Dir das schon weiter: http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de;814112
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    verschoben ---> Anwendungen
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Haben die Doc-Dateien irgendwelche Excel-Verknüpfungen?
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Speicherst Du lokal oder auf einem Server? Wenn Server, welches Betriebssystem?
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Nur die beiden Absätze als Antwort auf gajUlis Posting rausgepickt, sehe ich, Du hast sein Posting gelesen, es aber nicht verinnerlicht. Du darfst nicht nur Offensichtliches und Oberflächliches sehen, Du musst versuchen die Gefühle und Gedanken Deines Freundes zu erkennen ohne auf Deine Rücksicht zu nehmen und ohne sie aus Deiner Sicht zu beurteilen, wertfrei. Du musst ihn erstmal verstehen, sonst wird aus einem Gespräch eine Kette von Vorwürfen.
  13. Kann, ja. Der Betrieb muss das beantragen, nicht Du. § 219 SGB III Umfang der Förderung Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. § 220 SGB III Regelförderung (Fassung bis 31.12.2003) (1) Die Förderungshöhe darf im Regelfall 1. beim Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung 30 Prozent, 2. beim Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung und beim Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen (Regelförderungshöhe). In Ausnahmefällen gibt es auch eine erhöhte Förderung (§221 SGB III). § 220 SGB III Regelförderung (Fassung bis 31.12.2003) (1) ... (2) Die Förderungsdauer darf im Regelfall 1. beim Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung sechs Monate, 2. beim Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung zwölf Monate und 3. beim Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer 24 Monate nicht übersteigen (Regelförderungsdauer). In Ausnahmefällen gibt es auch eine verlängerte Förderung (§ 222 SGB III). Ja, u. U. muss der Betrieb teilweise zurückzahlen. Wenn Du dazu mehr Infos brauchts, bitte nochmal nachfragen, das wird sonst hier zu lang. ;-) Der AG bekommt nur eine Förderung, wenn er Dir etwas zahlt, auf das die Förderung anrechenbar ist, also eine Praktikumsvergütung bspw.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    verschoben ---> Anwendungen
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Gaming Club's Allgemeine Themen
    verschoben ---> Games
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    "Privatgespräche" bitte per PM, Mail, Chat, Telefon, persönlich.
  17. An welcher Stelle war es nicht mehr das Thema? Deutlich sichtbar, ja. Und mal ernsthaft, wieso "Ausgrenzungswille"?
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Alles zu vertraglichen Fristen ist im BGB geregelt. Steht in Deinem Vetrag, das Gehalt wird jeweil zum 15. des Folgemonats fällig, ist das auch für den Monat des Ausscheidens so.
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Es gibt ein Urteil vom 26. März 2001 (Az.: 5 AZR 413/99) nach Wegfall des § 9 Abs. 4 JArbSchG, dass sich auf die Anrechnung der Zeiten bezieht. Siehe z. B. auch hier oder hier usw. (Deine Satzzeichentasten klemmen übrigens.)
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Was sollen "die Bücher" sein und wer der Zahlende? Naja, seis drum: Im BBiG steht: §6 Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen, 3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, 4. [...] 5. [...] Also einfach auch mal im Betrieb fragen, welche Bücher zur Verfügung gestellt werden können.
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Soso, und wo steht das? Da "soweit ich weiss" und ähnlich formulierte Auskünfte wenig aussagekräftig sind, hier ein Auszug aus dem TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge): § 14 Zulässigkeit der Befristung (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, 2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern, 3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, 4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt, 5. die Befristung zur Erprobung erfolgt, 6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, 7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder 8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. (3) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hat. Die Befristung ist nicht zulässig, wenn zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher enger sachlicher Zusammenhang ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten liegt. Bis zum 31. Dezember 2006 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des 58. Lebensjahres das 52. Lebensjahr tritt. (4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Ausbildungsvertrag ist kein befristeter Arbeitsvertrag. Sich an Tarifverträge anzulehnen bedeutet nicht, sie in jedem Punkt und immer bindend anwenden zu müssen.
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Teilnehmer, die bis zum 28.Februar 2003 einen Lehrgang beginnen, brauchen noch keinen Gutschein.
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Nö, soweit so gut. Hinzuzufügen wäre noch, gesetzlich ist nur geregelt: § 29 BBiG Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit (1) [...] (2) Die zuständige Stelle hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht. (3) [...] (4) Vor der Entscheidung nach den Absätzen 2 und 3 sind die Beteiligten zu hören. Zuständige Stelle ist die zuständige IHK, die Beteiligten sind u. a. der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    :eek: Heisst das, ich bekomme keine Anträge mehr? :eek: ( :D) Ernsthaft: Freut mich zu lesen. :e@sy
  25. Ländersache! Zum Thema siehe auch hier

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