Beispiel:
Ja, leider, ganz recht. Und schau mal, so kurz kann ein Posting werden, wenn lediglich auf die Frage geantwortet wird.
Wobei das immernoch ein klitzekleines bisschen an der Frage vorbei ist.
Fazit: Bitte auf die Frage antworten oder schweigen.
Nein, nicht allgemeingültig. Nur wenn es eine Prüfungsordnung bei der für Dich zuständigen IHK gibt, die das regelt. In der Berufsverordnung steht es jedenfalls nicht.
Ähm ... wenn es den nicht gibt, findest Du ihn auch nicht. ;-)
Naja, Du kannst mitschreiben oder nicht mitschreiben, dazwischen gibt es nichts. ;-)
Wie sind denn überhaupt die Aussichten nach der OP, ich zähle immerhin noch 7 Wochen bis zur Prüfung. Vielleicht solltest Du einfach mal noch drei/vier Wochen die Entwicklung abwarten.
Mal abgesehen davon, dass das sowohl eine Pauschalisierung der Institution, als auch der Aussage ist, ist die für Dich zuständige IHK aber nunmal Entscheidungsträger, was auch immer Du beantragst.
§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer des Betriebs.
(2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.
Danke, ja, das ist mir soweit klar und auch bekannt. Nur, sollte eine Aufgabe gestrichen werden, heisst das nicht zwangsläufig, die Punkte werden auf die restlichen Aufgaben verteilt. Jedenfalls war das bei uns nicht so.
Ist aber wohl müssig, das hier zu erörtern. Sollte eine Aufgabe gestrichen werden, gibt es auch eine Aussage zur Punkteverteilung. Bis dahin ist die Verteilung ja klar. ;-)
1. kann man das auch in einem sachlichen Ton schreiben oder analog zu Deinem Vorschlag auch einem "Unabhängigen" vor Abschicken des Postings zeigen.
2. Wie kommst Du darauf, dass Punkte einer gestrichenen Aufgabe anderen zugeschlagen werden?
3. ist das überhaupt nicht Frage des Threads.
Ein Widerspruch.
Noch ein Widerspruch. Du sagst, Du kannst "es" nicht, aber kannst beurteilen, ob es für einen eigenen Betrieb reicht?
Ich nehme Dich beim Wort.
Bitte postet doch bei solchen Dingen keine Vermutungen ohne Quellen anzugeben.
Auch das stimmt nicht immer.
Und ich kenne beides und sogar noch andere Möglichkeiten. ;-)
Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle, z. B.:
Nach "was" und mit welchen Mitteln wird gefördert? (Reha, UHG, Eingliederung usw.)
Das ist u. a. davon abhängig, ob die Umschulung aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis oder aus der Arbeitslosigkeit heraus begonnen wird, aus welchem Grund überhaupt eine Umschulung gemacht wird (z. B. Berufsunfähigkeit), ist u. U. sogar altersabhängig ....