Alle Beiträge von bimei
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Licht am Arbeitsplatz
Kleine Erweiterung zu Dohams Posting: Nach Gesetz auch ---> Sicherheitsbeauftragter und den müssen sie haben. Dürfen/können nicht geduldet werden, wenn sie keiner Prüfung unterzogen wurden ---> Gesetz.
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Angabe der Tätigkeiten bei der Gewerbe-Anmeldung
Eine Ausbildung ist nicht gleich Existenzgründungslehrgang. *grusel*
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Warum ist das Forum so schlecht geworden??
Was konkret meinst Du? Dir zu helfen, Satzzeichentasten nur einmal zu drücken oder wie man die Shift-Taste benutzt? Oder Dich zu erinnern, was in Deinen 130 Beiträgen im OffTopic-Bereich stand oder sie wiederzufinden? Oder einfach nur Hilfe dabei, freundlich zu fragen?
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['ju:nien] VI - Ich komme!!!1 - LAN
verschoben ---> Games
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Wie wichtig ist das Berufsschulzeugnis
IJK, eventuelle Antwort darauf bitte per PM an Nachtwaechter. Danke. ;-)
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Zuschüsse bei Umschulung?
Ganz recht. Aber "langsam" ist untertrieben. Wenn ich alle Postings lösche, die nicht auf die eigentlcihe Frage antworten, bleibt wohl nicht sehr viel übrig. ;-) Also, bitte nur noch Antworten auf die Ursprungsfrage nach Zuschüssen. Keine verallgemeindernden oder persönlichen Pauschalurteile mehr, ohne den Einzelnen, seine persönliche Situation usw. zu kennen. Ansonsten werde ich alle Postings, die sich nicht auf die Frage bezogen haben, löschen.
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Die vergessenen Mitglieder...
Erinnern? Komische Frage. Öhm, ich. :floet:
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Politische Threads
Wer sagt, wir machen das nicht?
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Ihk ...
Ja, und? Da Du noch nicht an Deinem Projekt arbeiten kannst, hast Du doch zeit für die Prüfung im November etwas zu tun. Und um das mal anzumerken: Du bist nicht der einzige Prüfling bei Deiner IHK und kein PA trifft sich täglich, PA-Mitglieder sind nicht hauptamtliche IHK-Beschäftigte. 14 Tage ist nun wirklich nicht rasend viel Zeit und u. U. kommst Du aus einem Bundesland, das bei Abgabetermin auch noch Ferien hatte (z. B. Köln = NRW = Ferienende 13.09.). Und, und, und ... Nee, anders herum, hier kann man alles machen, so lange man sich an die Regeln hält. Es gibt auch Umgangsformen und Ausdrucksweisen, die der gesunde Menschenverstand von ganz allein in die Gehirnwindungen trägt, dazu gehören Geduld und Freundlichkeit, insbesondere, wenn man etwas von anderen erwartet. In manchen Fällen scheint allerdings die Erwartungshaltung zu eigenartigen Ausfällen zu führen und das Ziel wird verfehlt. ~~closed~~
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Die vergessenen Mitglieder...
*räusper* Tja ... :D
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Problemme mit GHOST 7.0
Ok, dann hier geschlossen.
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Erneutes Prüfungsdesaster bei IT-Berufen
Das ist offensichtlich. ~~closed~~
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Kündigungsfrist während Arbeitsverhältnis mit Probezeit
naja, die Kündigungsfristen kommen nicht aus dem Kündigungsschutzgesetz, sondern aus dem BGB, heisst, nicht alleiniger Schutz etwa des Arbeitnehmers. Indem der AG mit Dir eine andere Frist vereinbart hat, ist sie für ihn nicht schlechter, da er Dich als Beschäftigten zwei Wochen länger im Betrieb hat (ob das gut oder schlecht ist, mal dahingestellt. ). Im BGB heisst es u. a. auch: § 622 (1)... (2)... (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. (5) ... (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Da kommst Du also schlecht raus, denn die Kündigungsfrist für Dich darf nur nicht länger, als die des AG sein.
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Beim Ehegatten mitversichert!?
Fragen: Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Beide berufstätig? Welche Krankenkasse? :floet: Ohne Beantwortung der Fragen: Kommt auf die Krankenkasse an.
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Kündigungsfrist während Arbeitsverhältnis mit Probezeit
Hallo pepper, ist im Vertrag etwas "Besseres" vereinbart, als das Gesetz hergibt, ist das zulässig, also gültig.
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Gehalt normal --> FiSi
Zur ursprünglichen Frage sind Antworten vorhanden. Sonstige weitere Begrifflichkeiten und persönliche Auseinandersetzungen bitte auf anderer Ebene klären. ~~closed~~
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Suche Ausbildungsplatz
verschoben ---> Stellensuche
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Bewerbungsmappe: Speziell das Foto
Sollte zwischen euch noch Diskussions- und/oder Klärungsbedarf bestehen, klärt das aber dann bitte per mail oder PM. Auch sonst möchte ich hier Kommentare von anderen dazu hier nicht mehr lesen. Danke.
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WordDokument nach speichern gesperrt
Oaky, dann ist es ein bekannter Fehler bei Office XP im Zusammenhang mit W2k-Server. Es gibt dazu ein Hotfix für den Server. Morgen kann ich die genaue Bezeichnung und/oder Link dazu liefern, hab ich auf der Arbeit. Im Moment finde ich nur dies, vielleicht hilft Dir das schon weiter: http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de;814112
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Übersetzungsprogramm??
verschoben ---> Anwendungen
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MS Word 97: Application Error
Haben die Doc-Dateien irgendwelche Excel-Verknüpfungen?
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WordDokument nach speichern gesperrt
Speicherst Du lokal oder auf einem Server? Wenn Server, welches Betriebssystem?
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Problem mit dem Freund
Nur die beiden Absätze als Antwort auf gajUlis Posting rausgepickt, sehe ich, Du hast sein Posting gelesen, es aber nicht verinnerlicht. Du darfst nicht nur Offensichtliches und Oberflächliches sehen, Du musst versuchen die Gefühle und Gedanken Deines Freundes zu erkennen ohne auf Deine Rücksicht zu nehmen und ohne sie aus Deiner Sicht zu beurteilen, wertfrei. Du musst ihn erstmal verstehen, sonst wird aus einem Gespräch eine Kette von Vorwürfen.
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Praktikum während Arbeitslosigkeit --> Frage
Kann, ja. Der Betrieb muss das beantragen, nicht Du. § 219 SGB III Umfang der Förderung Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. § 220 SGB III Regelförderung (Fassung bis 31.12.2003) (1) Die Förderungshöhe darf im Regelfall 1. beim Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung 30 Prozent, 2. beim Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung und beim Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen (Regelförderungshöhe). In Ausnahmefällen gibt es auch eine erhöhte Förderung (§221 SGB III). § 220 SGB III Regelförderung (Fassung bis 31.12.2003) (1) ... (2) Die Förderungsdauer darf im Regelfall 1. beim Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung sechs Monate, 2. beim Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung zwölf Monate und 3. beim Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer 24 Monate nicht übersteigen (Regelförderungsdauer). In Ausnahmefällen gibt es auch eine verlängerte Förderung (§ 222 SGB III). Ja, u. U. muss der Betrieb teilweise zurückzahlen. Wenn Du dazu mehr Infos brauchts, bitte nochmal nachfragen, das wird sonst hier zu lang. ;-) Der AG bekommt nur eine Förderung, wenn er Dir etwas zahlt, auf das die Förderung anrechenbar ist, also eine Praktikumsvergütung bspw.
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Logfile auswertung ?
verschoben ---> Anwendungen