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bimei

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  1. Dann spricht ja auch nichts gegen eine solche Vereinbarung. ;-)
  2. Thread doppelt, bitte die Boardregeln beachten. ~~closed~~
  3. Und zur Unterscheidung kalte/heisse Ausperrung: ---> klick Ansonsten: ----> vielleicht auch hier einmal drüber lesen
  4. Du meinst vermutlich den Gesetzentwurf zu § 629 a BGB § 629 a Freistellung des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1) Nach der Kündigung oder der Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Verlangen für eine angemessene Zeit zur Stellensuche, Vermittlungsaktivitäten und zur Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahme oder einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme der Bundesanstalt für Arbeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung zu befreien (Freistellung). In einem befristeten Arbeitsverhältnis entsteht die Verpflichtung nach Satz 1 spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ende, im Falle eines zweckbefristeten oder auflösend bedingten Arbeitsvertrages spätestens mit der Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Zeitpunkt der Zweckerreichung oder den Eintritt der Bedingung. (2) Der Arbeitnehmer hat im Falle der Freistellung Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. bis zu zwei Jahren bestanden hat, höchstens bis zur Dauer von vier Arbeitstagen, 2. zwei Jahre bestanden hat, höchstens bis zur Dauer von sieben Arbeitstagen, 3. fünf oder mehr Jahre bestanden hat, höchstens bis zur Dauer von zehn Arbeitstagen. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Anspruch auf Freistellung nach Satz 1 entsprechend. Bruchteile von Arbeitstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Arbeitstage aufzurunden. (3) Für die Dauer der bezahlten Freistellung ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. § 4 Abs. 1a und 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes findet entsprechende Anwendung. Durch Tarifvertrag kann eine von den Sätzen 1 und 2 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Freistellung vereinbart werden. Aber das ist eben nur ein Entwurf bisher, nicht verabschiedet. Heisst, es gilt immernoch § 629 BGB Freizeit zur Stellungssuche Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
  5. Soll ja auch nicht langweilig sein. Ja. Hatte ich bereits kontrolliert, das ist alles okay. Auch das hatte ich kontrolliert, weil ich weiss, was HPs gerne machen. ;-) Okay, das werd ich dann Monatg wohl mal machen. Danke euch beiden.
  6. § 476 BGB Beweislastumkehr Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
  7. Hi, ich hab einen Rechner im Netz, wenn man von dem aus Druckaufträge an den Netzwerkdrucker schickt, muss am Drucker erst die Ausgabe manuell augelöst werden. Von allen anderen Rechnern ist das nicht so, deshalb kanns eigentlich kein Druckerproblem sein. Ein Treiberproblem kann es eigentlich auch nicht sein, weil die Treiber auf dem Server installiert sind, dennoch hab ich bereits den Drucker nochmal gelöscht und neu verbunden. Gibt es irgendeine Einstellung, Dienst oder sonstetwas unter W2k, die/der dafür verantwortlich sein könnte? Server OS W2k Client OS W2k SP 2 Drucker HP LJ 5si
  8. bimei

    W2k, Dateiattribute

    Danke euch beiden. :-) Das /s hatte ich Depp anders interpretiert. :floet:
  9. Hi, gibt es eine Möglichkeit unter bei einem W2k-Server die Dateiattribute ganzer Verzeichnisse incl. Unterverzeichnisse anzeigen zu lassen? attrib *.* als DOS-Befehlt kenne ich, aber da muss ich in jedes Unterverzeichnis. Oder gibt es da noch einen Parameter? Gruss
  10. Da findest Du einen Teil davon: http://www.themanagement.de/Knowledgebase/Controlling/Kostenrechnung.htm
  11. Wenn die Zeit dafür gekommen ist. Mal ernsthaft, was nutzt Dir eine Zeitangabe?
  12. Oben in der Leiste, unter Downloads, dann Ausbildung. Oder so: http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/index_ger.html
  13. Das wird Dir niemand verbindlich beantworten können, da das nicht überall gleich ist. Bei uns zwischen GA1 und GA2 keine Pause, danach 30 Minuten bis zum WiSo-Teil.
  14. bimei

    CPU MHz nicht korrekt

    Danke euch erstmal für eure Tips, ich werde am Wochenende mal nach Revision und Bios-Updates, Schalterchen gucken und dann berichten. @matze Deinen Thread hatte ich vorher gelesen, war es denn eine Jumpereinstellung? Ah so. Ich würde nur jetzt einfach mal vermuten, dass, wenn ich im gleichen Geschäft zwei baugleiche Boards und CPUs am gleichen Tag gekauft habe, die auch gleich sind (wie oben schon gesagt, bei dem anderen Rechner gibts die Probleme nicht). Aber wer weiss, auch das werde ich nachsehen. ;-) Definitiv nicht. Dann müsste das ja dauernd oder zumindest öfter sein, nicht nur dann, wenn ich die Bios-Einstellung geändert habe. Du willst, dass ich diesen Horror mit dem nicht mehr hochfahrenden Rechner und eingefrorenem Bios nochmal durchstehe (denn dazu müsste ich das ja nochmal im Bios ändern, um das Geräusch zu erzeugen)? Nein, keine Zeit gehabt, ich brauchte in den letzten Tagen einen lauffähigen Rechner. ;-) Ich werd euch berichten, danke.
  15. Und um das mal zu konkretisieren: ;-) § 83 BetrVG Einsicht in die Personalakten (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. (2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen. Recht ja, Zeitpunkt ist nicht bestimmt.
  16. Wo im Gesetz ist etwas von "fehlender Übereinstimmung einer Willenserklärung" zu lesen? Welcher Paragraph soll dafür in Frage kommen?
  17. In welchem Gesetz steht das denn? Sorry, aber eine gesetzliche Regelung gibt es nur für Jugendliche, sonst nicht.
  18. Ja, das ist schon richtig. Wenn Du dort mal testweise verschiedenen Kombinationen eingibst, bekommst Du auch vorzügliche Erklärungen per Popupfenster. ;-)
  19. ---> http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=45937 Um Redundanzen möglichst zu vermeiden, hier geschlossen.
  20. Okay, das reicht. ~~closed~~
  21. bimei

    Bat?

    verschoben --> Arbeitswelt
  22. Was "IHK gerecht" sein soll, weiss ich nicht so recht, denn BAB ist BAB. ;-) Versuch es mal dort ---> http://www.themanagement.de/Knowledgebase/Controlling/Kostenrechnung.htm
  23. Hat Schlaumeier auch gesagt, warum das so sein soll und wo das festgehalten ist? Schlaumeier kann natürlich meinen, Du könntest dem Betrieb schaden, wenn jemand die zeiten addiert und feststellt, Du hast die Arbeitszeiten nach Arbeitszeitgesetz überschritten. Ich würde es hinschreiben wie es ist, ehrlich eben.

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