Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5.782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. Schreibst es und packst gleich selbst vier Vorurteile mit in den Satz. Autsch! bimei
  2. Das ist nicht Aufgabe der IHK. Schulgesetze sind Ländersache. In manchen Bundesländern kann man sich auch mit den entsprechenden Voraussetzungen von Fächern wie bspw. Deutsch freistellen lasen. bimei
  3. Einen Zweck wahrscheinlich, sonst wäre sie nicht erstellt worden. Inhaltlich aber lückenhaft, da nichtmal angegeben werden soll, um was für eine Art Zeitarbeit es sich handelt usw. usf. Und wo sind die hier belegt? bimei
  4. Hast Du: wende Dich dann an einen der zuständigen Moderatoren. bimei
  5. Ok, dann soweit klar. Meine Nachfrage bzgl. der Kündigungsfrist deshalb, weil 1 Monat nicht gleich 4 Wochen und wenn jemand "knapp" kündigt, kann er/sie mit vier Wochen böse reinfallen. bimei
  6. Das ist ausreichend, ja, mehr musst Du nicht schreiben. Aaaaber: Kleinigkeit: "Betreff:" schreibt man nicht mehr, ist aber unerheblich. Wichtig: Kündige fristgerecht zum 30.09., sonst wird die Kündigung möglw. nie wirksam, da es keinen 31.September gibt. Und wenn das doch jemals so sein sollte und die Zeitrechnung nicht von vorn beginnt, schon gar nicht im Jahr 2007. Hast Du wirklich 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende? bimei
  7. Ohne zu wissen, wie lange das Praktikum gedauert hat (zwei Wochen oder ein halbes Jahr ist da schon ein grosser Unterschied) und was für ein Praktikum das war, kann man das Zeugnis nicht beurteilen und jede Interpretation einzelner Abschnitte ist möglicherweise mehr "raten" als alles andere. bimei
  8. Egal ob a, b und/oder c, ein Spoiler macht null Sinn. Das ist ein Ratethread. Wer die Lösung will kann mitraten oder warten, bis sie da ist. Lehn Dich nicht zu weit aus dem Fenster! Dann hab eben einfach Geduld. Funktioniert bei allen anderen Mitratenden schon seit Jahren. bimei
  9. Zu 2. würde als 2a. gehören, was Azubine schrieb. Sofern Du keinen Ausbildungsplatz bekommst, biete Dich für ein Parktikum an. Auch das eröffnet Dir Chancen auf eine Ausbildungsplatz. Und dümmer wird man davon auch nicht. ;-) bimei
  10. Dies --> :hells: ist ein Smiley, dies --> :floet: auch. Und nun nochmal sinnerfassend zweideutig lesen. bimei
  11. Arbeitgeber interessieren auch eher weniger Bewerbungen anderer Arbeitgeber, es sei denn die Bewerbenden wollen kein Arbeitgeber mein sein. :hells::floet: bimei
  12. Steht doch da: "[...]positioniert zwischen Lehre und Studium [...] Bewerber mit mindestens Mittlerer Reife, auf Abiturienten, auf Studienabbrecher und auf Quereinsteiger in den IT-Bereich". "Diese IT-Akademie" gehört zum Bildungswerk der Wirtschaft (gibt es in Bayern seit 1969). Bei fast jeder IHK ist soetwas angesiedelt. Sie fördern den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt und werden dabei i.d.R., wie auch hier, von (Mitglieds-)Unternehmen unterstützt. Zweijährig! bimei
  13. Es geht bei der Initiative aber nicht um IT-Auszubildende. Was Du mit dem Thread hier bezwecken willst, ist mir unklar. Und unterlass bitte die Provokationen. bimei
  14. Herzlichen Glückwunsch nachträglich Eliza :hawk *Vanille-ex-eis_Ouzogemisch umrühr* Lecker. :e@sy
  15. Selbst wenn das so wäre, und? Soll Dich das nun weiter bringen, ob Du Dich da bewirbst und in welcher Sprache? Diese Möglichkeit als Grund für die englischsprachige Anzeige in Betracht zu ziehen ist doch sinnlos. Es sei denn Du suchst einfach einen Grund, Dich nicht auf eine solche Stelle zu bewerben. Einige Deiner Anfragen hier im Bewerbungsforum verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Entweder man will einen Job oder nicht, damit geht es los. Du hast hier Meinungen zu Deiner Eingangsfrage bekommen, suchst aber weiter nach Gegenbegründungen? Rätselhaft... bimei
  16. Ja. Nö. Und die oder einer der IHKn hat mit den Vorauseetzungen auch nichts zu tun. ;-) bimei
  17. Mögl. rechtliche Folgen siehe UrhG (Urheberrechtsgesetz) §§ 97 ff., von Freiheitsstrafe bis Geldstrafe ist alles dabei. bimei
  18. Donnie Darko. :floet: Noch eine Randregel für die, die sie noch nicht kennen sollten: Ich guck nur ab und an rein und gebe grundsätzlich ab. Also einfach weitermachen. bimei
  19. Das ist häufig IHK-abhängig. Hast Du auf der HP "Deiner" IHK schonmal nachgesehen? bimei
  20. Steht eigentlich immer mal wieder irgendwo in den Threads a la "richtig, du bist dran". Heisst, mit einem neuen Zitat ist dran, wer zuletzt erraten hat (es sei denn, derjenige gibt ab). Mehr ist es nicht. bimei
  21. Dafür gibt es aber kein verpflichtendes Gesetz, das muss im Zweifel vor Gericht erstritten werden. Insofern ist die Aussage von Nhuya zu Zwischenzeugnissen richtig. bimei
  22. Klar ist das erlaubt. Die IHKn geht das nichts an, wenn, dann eventuell Deinen Betrieb wegen mögl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bspw. Und Eigenwerbung: Fachinformatiker.de - Downloads bimei
  23. Es ist Wochenende, da sind nicht so viele User auf dem Board. bimei
  24. znuff hatte geschrieben für umme, das heisst geschenkt, umsonst, kostenlos, gratis. Siehe Klick. bimei
  25. Das sind vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen! Heisst, wer innerhalb dieser Zeit kein Zeugnis einfordert, hat keinen Anspruch mehr. Und wenn es eine solche Ausschlusspflicht in Deinem Vertrag gab, dann ist Deine Firma natürlich gesetzlich dazu verpflichtet. Gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertrag einzuhalten, vertraglich verpflichtet, innerhalb der Ausschlussfrist das Zeugnis auszustellen. ;-) Eine allgemein geltente Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses innerhalb von drei Monaten gibt es nicht. Gesetzlich verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann diese Verjährungsfrist aber in bestimmten Fällen schon vor Ablauf verwirkt sein, z.B. dann, wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit seinen Anspruch nicht geltend macht und so den Eindruck erweckt, er will kein Zeugnis haben (Urteile bspw. ArbG Frankfurt/Main AZ 15 Ca 10684/03; LArbG Hamm AZ 3 Sa 1598/01; usw.). bimei

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...