Alle Beiträge von bimei
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Verkürzte Ausbildungszeit: Wie läuft das genau ab?
Das ist nicht Aufgabe der IHK. Schulgesetze sind Ländersache. In manchen Bundesländern kann man sich auch mit den entsprechenden Voraussetzungen von Fächern wie bspw. Deutsch freistellen lasen. bimei
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Eure Erfahrung mit Zeitarbeit 2007
Einen Zweck wahrscheinlich, sonst wäre sie nicht erstellt worden. Inhaltlich aber lückenhaft, da nichtmal angegeben werden soll, um was für eine Art Zeitarbeit es sich handelt usw. usf. Und wo sind die hier belegt? bimei
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verschiedene sichtweisen
Hast Du: wende Dich dann an einen der zuständigen Moderatoren. bimei
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Rechtlich Korrekt Kündigen
Ok, dann soweit klar. Meine Nachfrage bzgl. der Kündigungsfrist deshalb, weil 1 Monat nicht gleich 4 Wochen und wenn jemand "knapp" kündigt, kann er/sie mit vier Wochen böse reinfallen. bimei
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Rechtlich Korrekt Kündigen
Das ist ausreichend, ja, mehr musst Du nicht schreiben. Aaaaber: Kleinigkeit: "Betreff:" schreibt man nicht mehr, ist aber unerheblich. Wichtig: Kündige fristgerecht zum 30.09., sonst wird die Kündigung möglw. nie wirksam, da es keinen 31.September gibt. Und wenn das doch jemals so sein sollte und die Zeitrechnung nicht von vorn beginnt, schon gar nicht im Jahr 2007. Hast Du wirklich 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende? bimei
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Bitte Zeugnis bewerten
Ohne zu wissen, wie lange das Praktikum gedauert hat (zwei Wochen oder ein halbes Jahr ist da schon ein grosser Unterschied) und was für ein Praktikum das war, kann man das Zeugnis nicht beurteilen und jede Interpretation einzelner Abschnitte ist möglicherweise mehr "raten" als alles andere. bimei
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Filmzitate, die 9te
Egal ob a, b und/oder c, ein Spoiler macht null Sinn. Das ist ein Ratethread. Wer die Lösung will kann mitraten oder warten, bis sie da ist. Lehn Dich nicht zu weit aus dem Fenster! Dann hab eben einfach Geduld. Funktioniert bei allen anderen Mitratenden schon seit Jahren. bimei
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Schwere Entscheidung - Brauche euren rat !
Zu 2. würde als 2a. gehören, was Azubine schrieb. Sofern Du keinen Ausbildungsplatz bekommst, biete Dich für ein Parktikum an. Auch das eröffnet Dir Chancen auf eine Ausbildungsplatz. Und dümmer wird man davon auch nicht. ;-) bimei
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Onlinetest ausfüllen vor 1. Bewerbungsgespräch: zeitliche Schmerzgrenze?
Dies --> :hells: ist ein Smiley, dies --> :floet: auch. Und nun nochmal sinnerfassend zweideutig lesen. bimei
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Onlinetest ausfüllen vor 1. Bewerbungsgespräch: zeitliche Schmerzgrenze?
Arbeitgeber interessieren auch eher weniger Bewerbungen anderer Arbeitgeber, es sei denn die Bewerbenden wollen kein Arbeitgeber mein sein. :hells::floet: bimei
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trainee-Programme Nutzen
Steht doch da: "[...]positioniert zwischen Lehre und Studium [...] Bewerber mit mindestens Mittlerer Reife, auf Abiturienten, auf Studienabbrecher und auf Quereinsteiger in den IT-Bereich". "Diese IT-Akademie" gehört zum Bildungswerk der Wirtschaft (gibt es in Bayern seit 1969). Bei fast jeder IHK ist soetwas angesiedelt. Sie fördern den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt und werden dabei i.d.R., wie auch hier, von (Mitglieds-)Unternehmen unterstützt. Zweijährig! bimei
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Ob das was hilft
Es geht bei der Initiative aber nicht um IT-Auszubildende. Was Du mit dem Thread hier bezwecken willst, ist mir unklar. Und unterlass bitte die Provokationen. bimei
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Die Lobpiraten packen die Seesäcke: auf der Suche nach neuen Schatzinseln.
Herzlichen Glückwunsch nachträglich Eliza :hawk *Vanille-ex-eis_Ouzogemisch umrühr* Lecker. :e@sy
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Deutsches Unternehmen schreibt Stelle in Deutschland auf englisch aus?
Selbst wenn das so wäre, und? Soll Dich das nun weiter bringen, ob Du Dich da bewirbst und in welcher Sprache? Diese Möglichkeit als Grund für die englischsprachige Anzeige in Betracht zu ziehen ist doch sinnlos. Es sei denn Du suchst einfach einen Grund, Dich nicht auf eine solche Stelle zu bewerben. Einige Deiner Anfragen hier im Bewerbungsforum verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Entweder man will einen Job oder nicht, damit geht es los. Du hast hier Meinungen zu Deiner Eingangsfrage bekommen, suchst aber weiter nach Gegenbegründungen? Rätselhaft... bimei
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Bewerbungsanschreiben als fisi
Ja. Nö. Und die oder einer der IHKn hat mit den Vorauseetzungen auch nichts zu tun. ;-) bimei
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Suche Prüfungen/Lösungen (5)
Mögl. rechtliche Folgen siehe UrhG (Urheberrechtsgesetz) §§ 97 ff., von Freiheitsstrafe bis Geldstrafe ist alles dabei. bimei
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Filmzitate, die 9te
Donnie Darko. :floet: Noch eine Randregel für die, die sie noch nicht kennen sollten: Ich guck nur ab und an rein und gebe grundsätzlich ab. Also einfach weitermachen. bimei
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Wochen- oder Monatsberichte???
Das ist häufig IHK-abhängig. Hast Du auf der HP "Deiner" IHK schonmal nachgesehen? bimei
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Filmzitate, die 9te
Steht eigentlich immer mal wieder irgendwo in den Threads a la "richtig, du bist dran". Heisst, mit einem neuen Zitat ist dran, wer zuletzt erraten hat (es sei denn, derjenige gibt ab). Mehr ist es nicht. bimei
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neuer Studenten-Job_ ?
Dafür gibt es aber kein verpflichtendes Gesetz, das muss im Zweifel vor Gericht erstritten werden. Insofern ist die Aussage von Nhuya zu Zwischenzeugnissen richtig. bimei
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Abschlusspräsentation zum Download anbieten.Erlaubt?
Klar ist das erlaubt. Die IHKn geht das nichts an, wenn, dann eventuell Deinen Betrieb wegen mögl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bspw. Und Eigenwerbung: Fachinformatiker.de - Downloads bimei
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Bewerbungsanschreiben als fisi
Es ist Wochenende, da sind nicht so viele User auf dem Board. bimei
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Gleich schon Programmieren..
znuff hatte geschrieben für umme, das heisst geschenkt, umsonst, kostenlos, gratis. Siehe Klick. bimei
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neuer Studenten-Job_ ?
Das sind vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen! Heisst, wer innerhalb dieser Zeit kein Zeugnis einfordert, hat keinen Anspruch mehr. Und wenn es eine solche Ausschlusspflicht in Deinem Vertrag gab, dann ist Deine Firma natürlich gesetzlich dazu verpflichtet. Gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertrag einzuhalten, vertraglich verpflichtet, innerhalb der Ausschlussfrist das Zeugnis auszustellen. ;-) Eine allgemein geltente Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses innerhalb von drei Monaten gibt es nicht. Gesetzlich verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann diese Verjährungsfrist aber in bestimmten Fällen schon vor Ablauf verwirkt sein, z.B. dann, wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit seinen Anspruch nicht geltend macht und so den Eindruck erweckt, er will kein Zeugnis haben (Urteile bspw. ArbG Frankfurt/Main AZ 15 Ca 10684/03; LArbG Hamm AZ 3 Sa 1598/01; usw.). bimei
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Filmzitate, die 9te
Tja, nur warst Du nicht dran. Halte Dich bitte an die "Threadregeln". bimei