Das sind vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen! Heisst, wer innerhalb dieser Zeit kein Zeugnis einfordert, hat keinen Anspruch mehr. Und wenn es eine solche Ausschlusspflicht in Deinem Vertrag gab, dann ist Deine Firma natürlich gesetzlich dazu verpflichtet. Gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertrag einzuhalten, vertraglich verpflichtet, innerhalb der Ausschlussfrist das Zeugnis auszustellen. ;-)
Eine allgemein geltente Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses innerhalb von drei Monaten gibt es nicht.
Gesetzlich verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann diese Verjährungsfrist aber in bestimmten Fällen schon vor Ablauf verwirkt sein, z.B. dann, wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit seinen Anspruch nicht geltend macht und so den Eindruck erweckt, er will kein Zeugnis haben (Urteile bspw. ArbG Frankfurt/Main AZ 15 Ca 10684/03; LArbG Hamm AZ 3 Sa 1598/01; usw.).
bimei