Alle Beiträge von bimei
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Sonderurlaub wegen Umzug
Wie kommst Du darauf (Quelle)? Sonderurlaube gibt es nur, wenn tarifvertraglich, betrieblich o. ä. vereinbart, gesetzlich gibt es keinen.
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W2K stürzt ständig ab
Hast Du beobachtet, wann das passiert? Zugriff auf eine CD, Starten Brennprogramm, Zugriff auf ein Netz usw.?
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Welche Programmiersprachen?
Guck doch u. a. mal in diesen Thread, ist vom Thema her ähnlich.
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Termin Abschlussprüfung Herbst ´03
Die Termine für die Abschlussprüfungen bis Sommer 2006 findet ihr ansonsten auch auf der Prüfungspage von Uli, mündliche Prüfungstermine sind unterschiedlich je nach IHK, also am besten dort zu erfragen.
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Win 2k Media Server
*arghs* Das ist der dritte Thread gleichen Inhalts vom gleichen User. Beachte bitte nächstes Mal auch die Boardregeln. Da der Thread hier bereits eine Antwort enthält, wird dieser auch geschlossen.
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Win 2k Media Server
Thread doppelt. ~~closed~~
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Präsentation / mündliche Prüfung ?
Fragen zum Projekt, zu eventuellen Unklarheiten ... siehe auch Prüfungspage "Präsentation und Fachgespräch". Präsentation und Fachgespräch machen zusammen 50% der Note des Prüfungsteils A aus.
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projektantrag...
Die dort zur Verfügung gestellten Projektarbeiten sind aus dem BMBF Entwicklungsprojekt IT-Prüfungen vom Frühjahr 1999 und dienen mehr der Orientierung als Muster. Das sind, soweit ich weiss, keine real durchgeführten Projekte, sind vor der ersten Prüfung in den IT-Berufen überhaupt entstanden. Um sich Projektbeispiele anzusehen und auch wie sie benotet wurden lieber z. B. bei Begga im Downloadbereich nachsehen. Naja und das andere war das mit den Bienen und Blumen, das weisst Du sicher schon und wäre auch das falsche Forum.
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projektantrag...
Z. B. hier
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berichtsheft vorlage
Joo, und man kann auch alles zerreden, sich winden, um sich ja nur nicht bewegen zu müssen. Deine Eingangsfrage ist beantwortet ---> Thread closed, bevor Deine Wortwahl auch noch Folgen hat.
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berichtsheft vorlage
Das Berichtsheft brauchst Du auch, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden.
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rechner als werbungskosten absetzen?
Das ist ab 01.01.2002 anders, es kann meistens voll abgesetzt werden.
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Präsentation: Aufbau, Umfang usw.
Der Threadtitel "döbi" löst zwar sicher eine gewisse Anziehungskraft aus, ist aber nicht gerade aussagekräftig, was das Anliegen angeht. Hab ich daher geändert, beim nächsten Mal bitte darauf achten. Beispiele findest Du u. a. auch im Downloadbereich von www.begga.de. Ergänzend zu dem was AVEn bereits schrieb: Nicht zu viel auf eine Folie, es soll nicht den Eindruck machen, Du hast all das, was auf den Folien steht auswendig gelernt und die sind zum Mitlesen da. Ein roter Faden sollte auch da sein.
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Umschulung von der Steuer absetzen
Vielleicht doch nochmal den Thread von vorn lesen, karger_r schrieb, er macht jetzt eine Umschulung. Vor 6 Jahren hat er den ersten Beruf ausgelernt.
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DFÜ-Verbindung
Ein paar zusätzliche Informationen, z. B. welches Modem, welcher Provider wären u. U. sinnvoll....
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Umschulung von der Steuer absetzen
Was heisst "auf eigene Kosten"? Musst Du etwas zahlen? Welche Kosten entstehen Dir?
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Heute kam die Post
Keine Panik, es kann immerhin noch sein, dass Du einen anderen PA hast, schon weil Du einen anderen Beruf lernst.
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Heute kam die Post
In Anbetracht dessen, dass die einzelnen IHKs nicht vergleichbar sind, was Anzahl der Prüflinge und Auslastung der Ausschüsse anbelangt, solltest Du von dem Gefühl Abstand nehmen. Die Verfahren, wann, was , wie gemacht wird, also auch zeitliche Lage der Ergebnisbekanntgabe des schriftlichen Teils und eventuell Präsentationstermine ist auch unterschiedlich, hängt manchmal zusammen. Ich würde jedenfalls keinem unterstellen, absichtlich die Nerven von Prüflingen zu strapazieren. Halt die paar Tage einfach noch durch, eine Wahl hast Du eh nicht, verrückt machen hilft wenig bis gar nicht.
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Rebus erstellen
Das ist jetzt aber nicht nett, mir das vorzuenthalten. Ich konnte auch nichts finden und hatte gehofft, Du wirst noch fündig...
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ausbildungsplatz... und nu??
Zitat anwaltskanzlei-online: Vertragsstrafen im Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung In Arbeitsverträgen sind häufiger Vertragsstrafenabreden enthalten. Häufig sind Klauseln in Zusammenhang mit der Nichtaufnahme einer Tätigkeit (z.B.: Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall der vertragswidrigen Nichtaufnahme der Tätigkeit zu Vertragsbeginn eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttogehalt zu zahlen). Zum 01.01.2002 hat sich das Bürgerliche Gesetzbuch im Bereich des Schuldrechts umfassend geändert. Dies hat auch auf das Arbeitsrecht Auswirkung. Nach neuem Recht ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich auch im Arbeitsrecht anwendbar; dies war vor der Reform nicht so. Seit Bekanntwerden der Reform wurde in der Literatur gerätselt, ob damit Vertragsstrafenabreden in Arbeitsverträgen unwirksam sein könnten. Mittlerweile liegen die ersten Entscheidungen von Gerichten hierzu vor; diese weichen allerdings voneinander ab. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bochum (Urt. v. 08.07.2002 – 3 Ca 1287/02) ist eine Vertragsstrafe unzulässig, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, da ein Verstoß gegen § 309 Nr.6 BGB vorliegt. Eine entsprechende Klausel ist damit unwirksam. Im betreffenden Fall hatte das Gericht darauf erkannt, daß der Arbeitsvertrag für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert wäre und damit dem recht der AGB unterfalle. Nach dem AGB-Recht ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die dem Verwender für den Fall, daß der andere sich vom Vertrag löst, die Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird. Dem stünden auch keine Besonderheiten des Arbeitsrechts entgegen. Das Arbeitsgericht Duisburg wiederum (Urt. v. 14.08.2002 3 Ca 1676/02) hat ein Vertragsstrafenversprechen in AGB als zulässig angesehen. Die formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe sei im Arbeitsvertrag auch nach dem 01.01.2002 zulässig, weil der Anwednung des § 309 Nr.6 BGB die Besonderheiten des Arbeitsrechts entgegenstünden. Im betreffenden Fall hatte das Gericht zwar vertreten, daß der Arbeitsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen würde. Allerdings seien die Besonderheiten de Arbeitsrechts zu berücksichtigen, so daß hierdurch die Anwendbarkeit des § 309 Nr.6 BGB gesperrt sei. Man wird abwarten müssen, wie die Rechtsprechung sich hier entwickelt.
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Kein Interesse mehr an Umschulungen zum Fachinformatiker Systemintegration
Die Du dann mit jedem weiteren Posting hier unterstützt... Aber ich beende das Thema hier jetzt eh besser. ~~closed~~
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Kein Interesse mehr an Umschulungen zum Fachinformatiker Systemintegration
Okay, und nun alle zurück auf den Teppich, bevor das ausartet. Es ist Bens Art sich hier auf dem Board auszudrücken, ob er im wahren Leben auch mit Pünktchen spricht kann ich nicht beurteilen. Dein Posting davor ist Deine Art, eine anonyme Beleidigung (die, Ani, auch sehr an den Boardregeln schrammt), bzw. eine Rauchbombe zu entkräften. Und dies hier ist meine Art zu sagen, jetzt hier weder Haarspalterei zu betreiben, noch einen Streit anzufangen. Im Moment noch Prophylaxe.... bimei
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Ausbildung/Umschulung zum Datenbankadministrator (war: Datenbankbetreuung)
Hast Du denn keine weiteren Informationen Deiner Kammer bekommen? Die Handelskammer Trier bietet u. a. auch so eine Weiterbildung an: http://www.hwk-trier.de/index.htm?http://www.hwk-trier.de/1-11/kurse/pcspezisql_server.html Da dürfte in etwa klar werden, wo die Schwerpunkte liegen.
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Ergebnisse IHK München??!?!?!!
Joo, Du fragst Dich, was das soll, fragst aber nicht, wieviele Prüflinge ein Ausschuss zu bearbeiten hat, wieviele Prüfungen in anderen Berufen die für Dich zuständige IHK hat, wieviele Mitarbeiter das bearbeiten usw. ... Also, ruhig Blut, ein bisschen Verständnis bitte.
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zahnarztkosten
Fein, und damit beenden wir das dann hier, sonst gehört das eher in die Plauderecke. ~~closed~~