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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Tja, nur warst Du nicht dran. Halte Dich bitte an die "Threadregeln". bimei
  2. Wo steht das denn? :confused: bimei
  3. Du willst, das andere etwas preis geben, selbst willst Du das aber nicht machen. Das würde ich nicht ungewöhnlich, sondern eher in Richtung unhöflich nennen. bimei
  4. Sonderzahlungen sind freiwillig. Stehen sie also nicht im Vertrag, müssen sie auch nicht gezahlt werden. Es sei denn, es existiert eine Betriebsvereinbarung. Aber da die vorherige Betriebsvereinbarung durch die neue abgelöst wurde, gilt, was in der neuen Vereinbarung steht. Nö. Da nur die neue Vereinbarung gilt, gilt, was dort steht. Ein Wegfall betrifft euch lt. der neuen Vereinbarung insofern nicht, weil keine Vereinbarung mehr über ein 14. MG besteht. @Rumpel Prinzipiell hast Du recht, dass es so einen Satz im Ausbildungsvertrag geben muss (!). Die Zahlung und Höhe der Vergütung muss lt. BBiG aber dennoch im Vertrag angegeben sein. bimei
  5. Du könntest Dir auch mal Info-Man ansehen. bimei
  6. Es fehlen ausserdem Angaben zum Verhalten, zu Vorgesetzten und Kollegen z.B. Das zusammen mit dem fehlenden Ausscheidungsgrund macht einen sehr negativen Eindruck. bimei
  7. Danach 5 Beiträge, dann im sechsten Beitrag: Dann nochmal zwei Beiträge, es folgt im dritten Beitrag nach der zweiten Ankündigung: Hm, danach immernoch weitere Beiträge.... Das macht es nicht einfacher, den restlichen Inhalt Deiner Beiträge ernst zu nehmen. :hells: :floet: bimei
  8. Wo isn das? :floet: Op krachten komen = wieder zu kräften kommen. Daraus schliesse ich, Du magst Städte mit viel Wasser und Grachten, um wieder zu Kräften zu kommen? Oder wie oder was? Beelze, was ist los mit Dir?
  9. Dann ist ja schonmal eine Problemlösungsmöglichkeit, dass Du Dich in Hamburg als Prüfer zur Verfügung stellst. bimei
  10. Hattest (hast) Du eigentlich keine Kollegen oder gab es Differenzen mit Kollegen? bimei
  11. Da sie sie befristet übernommen haben, wäre es auch absurd, wenn das da stehen würde. bimei
  12. Sie zeigt auf jeden Fall, dass Du einer von denen bist, die unsere Regeln nicht akzeptieren. Das ist schonmal ein kleiner Teil der Notwendigkeit. bimei
  13. *Ouzo schnapp und leeres Glas nochmal hinhalt* Danke, wieder genau zum richtigen Zeitpunkt. :nett:
  14. Ohne bis in Detail auf das Zeugnis einzugehen: Was bitte ist das für ein Satz? Ist vermutlich nicht so gemeint, hört sich aber nach "rumgereicht" an, weil Veränderungen ja im Normalfall einer Verbesserung dienen sollen und "bei Veränderungen integriert zu sein" und dann auch noch regelmässig, na ... :hells: Warum? bimei
  15. Soetwas möchte ich nicht nochmal lesen! Überlass solche Forderungen und die Entscheidung, ob sie notwendig sind den Forumsmoderatoren, sonst wirst Du einen Overtake erleben. bimei
  16. Lass Dich einfach nicht dadurch irritieren, dass kaum einer direkt auf Deine Frage antwortet. ;-) Eben die Angaben, stellen ein Problem dar, weil sie wichtige Faktoren bei der Höhe des Gehalts sind. - Eine Firma, die bundesweit tätig ist, zahlt im Süden mehr als die im Osten, im Norden ist es Standortabhängig usw., das kann sogar so sein, wenn sie tarifgebunden sind. - Bei uns bspw. würde wegen einer Zertifizierung nicht mehr gezahlt werden, sie wäre nichtmal ausschlaggebend für eine Einstellung. Das kann in anderen Betrieben wieder anders sein, möglw. auch abhängig davon, ob es reine IT-Betriebe sind. Ich könnte Dir als Einschätzung eine Zahl zwischen 24 TEur/p.a. und 40 TEur/p.a. nennen, aber das hilft Dir nicht weiter. Eventuell ist es besser, Du fragst nochmal konkret, wenn Du Dich für einen Betrieb interessierst/Dich beworben hast und mehr über die fehlenden Faktoren weisst. bimei
  17. Wenn man keine konkreten Zahlen und auch keine Schätzungen hat, kann man keine nennen. Durch das Pflichtenheft sollte ja ersichtlich sein, welches Ziel der Kunde mit dem Auftrag erreichen will. Was ist in Deinem Fall das "Soll"? bimei
  18. Ok, zurückkommend auf Dein Eingangsposting: Beantwortet, gleich im Folgeposting. EOT bimei
  19. Entweder hat man ddie Angaben vom Kunden bekommen, möglicherweise sogar, weil eine Einsparung xy eine der Zielvorgaben ist, oder man muss eben eine "Hochrechnung" machen aus den Informationen, die man hat. bimei
  20. In Italien? Im Juli/August? Vergiss es. :hells: bimei
  21. Steht nicht da, warum Du das Zeugnis bekommst oder hast Du das hier nur weggelassen? bimei
  22. Da gilt, was im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge steht, Abschnitt eins, drei und vier. Wirf ruhig kurz einen Blick darauf, damit Du bescheid weisst. Ist kein 1000-Seiten-Gesetz und ein Teil wird eh nicht auf Dich zutreffen. ;-) bimei
  23. Nicht bei allen IHKn, bei einigen ja. Wenn nicht auf der HP, dann vielleicht mal anrufen und fragen? bimei
  24. Vorausgesetzt, der Vertrag ist unbefristet, sonst ist die Schriftform vorgeschrieben durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz. bimei

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