Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. Schwarzmalerei. Über einen Kamm scheren. Verleumdung. Üble Nachrede. Ausnahmen bestätigen die Regel. Also weisst Du, wenn ich sowas wie das von Chanserv lese, bekomme ich leichten Schilddrüsenalarm. Wieso denken immer alle so negativ? Warum immer Sachen an den Haaren herbeiziehen, die nur dazu führen, dass sich andere darauf stürzen, um ihre eigene Unfähigkeit zu entschuldigen? In einen Satz: Mit so einer verallgemeinernden, gerüchteschürenden Aussage, die nichts als eine Rauchbombe ist, tut man niemand einen Gefallen, zu allerletzt sich selbst. Vielleicht erwarte ich auch zu viel Objektivität, möglich.
  2. Es ist eigentlich eher ein starkes Stück von Dir überhaupt den Gedanken zu haben, soetwas könnte es geben. Das hat ein bisschen was von: was ich selbst machen würde, trau ich auch anderen zu....
  3. Polemik bitte unterlassen!!! Warum rufst Du nicht bei der für Dich zuständigen IHK an und fragst freundlich, wann mit einer Genehmigung zu rechnen ist?
  4. Wird wohl eventuell hiermit zusammenhängen....
  5. *räusper* Caesar, das wäre der Zeitpunkt gewesen, mich zu loben. *am Boden lieg*
  6. Tja, und wenn viele User nichmal bereit sind, ihr Profil dahingehend auszufüllen ... ... aber vielleicht trägt sich der ein oder andere ja hier ein.
  7. bimei

    Ebay

    Theoretisch ja, das ist ein Rechtsgeschäft nach BGB.
  8. Die Möglichkeit das sofort zu sehen wäre vorhanden, wenn jeder in seinem Profil unter Wohnort auch einen Eintrag machen würde.... Da das aber häufig nicht gemacht wird, scheint das Interesse nicht gross zu sein, den Wohnort preis zu geben....
  9. bimei

    ...der Hammer

    [ironie] Umschulungen werden u. a. auch von Arbeitslosen genutzt, sich zwei Jahre auszuruhen und nichtmal im Ansatz selbst etwas dafür zu machen, einen Beruf und Job zu bekommen. Klar, es fliessen ja Gelder an einen Bildungsträger, dafür möchte man dann alles auf dem goldenen Tablett. [/ironie] Woher nimmst Du die Erkenntnis?
  10. Infos dazu findest Du z. B. beim Bibb auf dieser Seite.
  11. Schreibs einfach hin. Du bist z. Zt. in Spanien, könntest aber für ein persönliches Gespräch in der xten Woche 2002 oder ab xxx zur Verfügung stehen. Fang keine Sätze mit "ich" an....
  12. Zitat Stoffkatalog: Die Prüfungsinhalte sind in der Verordnung über die Berufsausbildung und im KMK-Rahmenlehrplan des jeweiligen Ausbildungsberufes bundeseinheitlich geregelt. Auf dieser Grundlage haben die Fachausschüsse der AkA Stoffkataloge, getrennt nach Zwischen- und Abschlussprüfung entwickelt. In den Stoffkatalogen sind die für die schriftliche Kenntnisprüfung vorgeschriebenen Inhalte und die Aufgabenverteilung nach Funktionen bzw. Fächern zusammengestellt.
  13. Wann, wie und wo sollten sie das Deiner Meinung nach denn machen? Nicht alle PAs treffen sich am gleichen Tag. Nicht alle PAs genehmigen vielleicht auf die gleiche Weise. Die Anzahl der zu genehmigenden Anträge ist nicht immer gleich. usw.
  14. Wer deswegen und aufgrund dieses Threads mit SNEJ in Kontakt treten möchte, nutze doch bitte Mail oder PM. Nicht, dass das hier ein Basar wird. ~~closed~~
  15. bimei

    ESF und danach?

    Eben doch, diese Neuerung wurde je u. a. gerade für die aufgenommen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Lies nochmal, was da steht, Voraussetzung ist nicht der Ansruch auf Arbeitslosengeld, genau derjenige würde nämlich kein Anschlussunterhaltsgeld bekommen.
  16. bimei

    ESF und danach?

    Okay, ... SGB III § 156 Anschlußunterhaltsgeld (1) Anspruch auf Anschlußunterhaltsgeld haben Arbeitnehmer, die 1. im Anschluß an eine abgeschlossene Maßnahme mit Bezug von Unterhaltsgeld arbeitslos sind, 2. sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben und 3. nicht einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten geltend machen können. (2) Die Dauer des Anspruchs beträgt drei Monate. Sie mindert sich um 1. die Anzahl von Tagen, für die der Arbeitslose einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann, 2. die Anzahl von Tagen nach der Maßnahme bis vor den Tag, an dem die Arbeitslosmeldung wirksam wird, 3. die Anzahl von Tagen, an denen nach der Entstehung des Anspruchs auf Anschlussunterhaltsgeld die Voraussetzungen für den Anspruch nicht vorgelegen haben. Der Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld geht einem Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus. Verständlich? Sonst nachfragen.
  17. bimei

    ESF und danach?

    @Fiesek Bekommst Du dioe Mittel in Form von UHG? Dann hast Du Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld für drei Monate. Augenblick mal....
  18. Nein, sind sie nicht.
  19. Sicher.
  20. Frage ist, ob eine Einladung von Bako zum Essen nicht schlimmer ist....
  21. bimei

    Überstunden

    Bitte keine unbelegten Aussagen, die nicht allgemeingültig sind.
  22. Dazu erstmal ein paar Fragen: Was heisst den ganzen Tag? Was für eine Ausbildung macht er? In welchem Ausbildungsjahr ist er? Was macht der Betrieb (Produktion etc.)?
  23. Sichere Auskünfte zu all Deinen Fragen bekommst Du, wenn Du Dich an Deine zuständige IHK wendest. Alles andere sind Vermutungen, Spekulationen oder Fragen, die z. B. durch die PrüfungsFaq (hier unter FAQ)) beantwortet werden.
  24. Siehe z. B. hier oder BoardFaq.
  25. Du kannst auch mal in ein paar vorhandenen Threads zum Thema Fernstudium lesen, z. B. hier oder hier oder hier.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...