Falsch, Schledo.
§ 14 BBiG
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Gruss
bimei
Das ist inzwischen unüblich, es geht um die eigene Person, nicht die Familie, deren Daten im Zweifelsfall auch eher einem Schutz unterliegen sollten.
bimei
Tja, siehste, dann möchte Dein Betrieb wohl, dass Du nach der Schule noch erscheinst, damit er Dich noch gründlicher ausbilden kann und keine Zeit verloren geht.
Zeit aufzuhören, zu meckern, wirkt eher lächerlich....
bimei
Gut, haben wir die Unklarheiten ja einigermassen beseitigt und sollten dann doch wieder dazu zurückkommen, ob man nun nach der Schule noch in den Betrieb muss oder nicht. Und das ist wohl ausreichend beantwortet.
bimei
Auf telefonische Nachfrage bei der örtlichen IHK hat man mir gesagt, die Bescheinigungen werden auch hier so ausgestellt, einen "Gesamtnotensatz" gibt es nur bei Bestehen mit Auszeichnung.
Eine zusätzliche Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
Ben's Vorschlag für ein Bewerbungsschreiben hört sich aber doch ganz okay an und ich würde auch erstmal Vetrauen in das Lesen von Zeugnissen bei Arbeitgebern haben.
bimei
Ähm, Du übertreibst die Auswirkungen aber doch etwas ... da kommen dann schnell Zweifel auf, ob Du Dich für die richtige Ausbildung/Beruf entschieden hast.
bimei
Nein, ist unterschiedlich. Bei uns z. B. steht/stand noch darunter Frau/Herr x hat mit der Gesamtnote x (oder "mit Auszeichnung" bei einer 1) bestanden.
Gruss
bimei
Seal, das ist jetzt der zweite Anlauf, den Thread zu pushen. Zugegeben etwas geschickter als beim ersten Mal, aber dennoch, Du bist lang genug dabei!
bimei
Nanu, ein Doppelposting, das hab ich doch auf Seite 4 schonmal gelesen...
Hm, da war etwas von "Ein Anliegen nur einmal posten... das erneute Posten eines Anliegens zur Erregung von Aufmerksamkeit ..."
Okay Lence, wir haben das jetzt alle zur Kenntnis genommen.
bimei
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein betriebsärztlicher Dienst oder Einstellung eines Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ab einer bestimmten Betriebsgrösse, die Gesundheitsschutzmassnahmen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Arten der Untersuchungen richten sich nach den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. VGB 100), die wiederum von den Unfallversicherungsträgern, also BGen, überwacht werden sollen.
bimei
Mensch Schledo, jetzt hab ich schon wieder diesen Thread laden müssen wegen einer Antwort, die unnötig und nichtsaussagened ist.
Du solltest Deine Sig ändern in: der immer das letzte Wort haben will, egal wie sinnig.
*grummel*
Übrigens, alle ausser Dir haben offensichtlich gemerkt, dass der Thread schon älter ist, gibt Dir das nicht zu denken? SchliessungsModerationsaufwand für Schledo? Uaaha....
bimei
Geklärt, ja klar. Oh Mann....
Beziehst Du das auf Bestimmte, verallgemeinerts Du das oder willst Du nur einfach nochmal einen Seitenhieb anbringen?
Egal was davon, das ist zickig.
Ein "eigentlich" und "wollte" ist eine Kombination die man eh nicht ernst nehmen kann, nur die Beleidigung im Satz....
bimei
Das Eingangsposting ist vom 15.06., demnach war der Montag, an dem die Ausbildungsnachweise gebraucht wurden, der 17.06., also vorgestern. schizoaphex hat irgendeine Lösung, welcher Art auch immer, gefunden/finden müssen.
Ratschläge welcher Art auch immer kommen zu spät.
bimei