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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Falsch, Schledo. § 14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Gruss bimei
  2. Das ist inzwischen unüblich, es geht um die eigene Person, nicht die Familie, deren Daten im Zweifelsfall auch eher einem Schutz unterliegen sollten. bimei
  3. Ach lass mal, wenn das alle machen würden, wärs echt voll in der Ecke.
  4. Ähm.... http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?threadid=25048 http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?threadid=25954 http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?threadid=24974 :D
  5. Sollte auch aus dem Datum des Postings und der Erwähnung von U-Form ersichtlich gewesen sein. Naja .. bimei
  6. Tja, siehste, dann möchte Dein Betrieb wohl, dass Du nach der Schule noch erscheinst, damit er Dich noch gründlicher ausbilden kann und keine Zeit verloren geht. Zeit aufzuhören, zu meckern, wirkt eher lächerlich.... bimei
  7. Gut, haben wir die Unklarheiten ja einigermassen beseitigt und sollten dann doch wieder dazu zurückkommen, ob man nun nach der Schule noch in den Betrieb muss oder nicht. Und das ist wohl ausreichend beantwortet. bimei
  8. Ist bei uns z. B. so in der Reisekostenordnung geregelt und im dienstleistenden Gewerbe auch oft üblich. bimei
  9. bimei

    Wm Thread

    Wie gehts ihm jetzt? Ist er ohnmächtig? Ähm, mal eine Frage an die Fussballprofigucker: Können die Deutschen nicht laufen? Keine Kondition?
  10. Auf telefonische Nachfrage bei der örtlichen IHK hat man mir gesagt, die Bescheinigungen werden auch hier so ausgestellt, einen "Gesamtnotensatz" gibt es nur bei Bestehen mit Auszeichnung. Eine zusätzliche Bescheinigung wird nicht ausgestellt. Ben's Vorschlag für ein Bewerbungsschreiben hört sich aber doch ganz okay an und ich würde auch erstmal Vetrauen in das Lesen von Zeugnissen bei Arbeitgebern haben. bimei
  11. Ähm, Du übertreibst die Auswirkungen aber doch etwas ... da kommen dann schnell Zweifel auf, ob Du Dich für die richtige Ausbildung/Beruf entschieden hast. bimei
  12. Frag doch einfach mal freundlich bei Deiner IHK nach, ob sie Dir soetwas ausstellen. bimei
  13. Nein, ist unterschiedlich. Bei uns z. B. steht/stand noch darunter Frau/Herr x hat mit der Gesamtnote x (oder "mit Auszeichnung" bei einer 1) bestanden. Gruss bimei
  14. Wäre wohl ganz gut, wenn Du ein Einzugsgebiet angibst. bimei
  15. Tss, Koggenbräu natürlich!
  16. Seal, das ist jetzt der zweite Anlauf, den Thread zu pushen. Zugegeben etwas geschickter als beim ersten Mal, aber dennoch, Du bist lang genug dabei! bimei
  17. Kein Problem, ich schiebs aber mal in Ausbildung/Job, da doch viele nach bestandener Prüfung nicht mehr oder eher selten hier reingucken. bimei
  18. bimei

    Wm Thread

    Nanu, ein Doppelposting, das hab ich doch auf Seite 4 schonmal gelesen... Hm, da war etwas von "Ein Anliegen nur einmal posten... das erneute Posten eines Anliegens zur Erregung von Aufmerksamkeit ..." Okay Lence, wir haben das jetzt alle zur Kenntnis genommen. bimei
  19. bimei

    Wm Thread

    Naja, wenn Du sogar die Pausentage kommentierst...
  20. :eek: :eek: Boah, Aven, ab so alte Postings von mir erinnerst Du Dich?
  21. Genug geplaudert.
  22. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein betriebsärztlicher Dienst oder Einstellung eines Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ab einer bestimmten Betriebsgrösse, die Gesundheitsschutzmassnahmen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arten der Untersuchungen richten sich nach den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. VGB 100), die wiederum von den Unfallversicherungsträgern, also BGen, überwacht werden sollen. bimei
  23. Mensch Schledo, jetzt hab ich schon wieder diesen Thread laden müssen wegen einer Antwort, die unnötig und nichtsaussagened ist. Du solltest Deine Sig ändern in: der immer das letzte Wort haben will, egal wie sinnig. *grummel* Übrigens, alle ausser Dir haben offensichtlich gemerkt, dass der Thread schon älter ist, gibt Dir das nicht zu denken? SchliessungsModerationsaufwand für Schledo? Uaaha.... bimei
  24. Geklärt, ja klar. Oh Mann.... Beziehst Du das auf Bestimmte, verallgemeinerts Du das oder willst Du nur einfach nochmal einen Seitenhieb anbringen? Egal was davon, das ist zickig. Ein "eigentlich" und "wollte" ist eine Kombination die man eh nicht ernst nehmen kann, nur die Beleidigung im Satz.... bimei
  25. Das Eingangsposting ist vom 15.06., demnach war der Montag, an dem die Ausbildungsnachweise gebraucht wurden, der 17.06., also vorgestern. schizoaphex hat irgendeine Lösung, welcher Art auch immer, gefunden/finden müssen. Ratschläge welcher Art auch immer kommen zu spät. bimei

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