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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Nein, wozu? Wenn sich ein Thema erledigt hat, heisst das doch nicht, es taucht nicht bei jemand anderem wieder auf. Warum sollten hier hunderte geschlossenen Threads sein? Ob etwas geschlossen wird oder nicht, entscheiden die zuständigen Mods, hier sehe ich keinen Anlass.
  2. Am besten mal bei Auftauchen des Problems den entsprechenden Thread hier posten, dann können wir das eventuell mal eben nachvollziehen.
  3. Hi Necrom, das kann zum Beispiel dann passieren, wenn ein Thread verschoben wurde oder Du in einem Thread einem Link auf einen anderen Thread folgst, der wegen der Boardumstellung nicht mehr richtig ist.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Gackern und nicht legen ist auch nicht besser, keine Bemerkung wäre dann angebracht gewesen.
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Das ist nach der Berufsverordnung falsch, da heisst es ganz klar: Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Wieso, stand doch da. Wieso solltest Du wohl den anderen Prüfungsteil "hernehmen", da muss man schon nehmen was kommt.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Da Du in deisem Forum gepostet hast und aus Deinem Text schliesse ich, Du meinst eher Abschlussprojekte. www.begga.de unter Downloads http://www.bibb.de/forum/itberufe/muster.htm
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Dafür gibt es doch keinen Grund.
  9. Dann solltest Du mal Deine Cookieeinstellungen kontrollieren.
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Und für weiter Fragen gibts dann noch die FAQ ... also, erstmal lesen ist schon ganz richtig, erklärt sich alles von selbst.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    @Purzel Danke. Manche fallen eben doch auf ... unauffällig hat auch oft etwas, z. B. dass man nicht schon in der Übersicht denkt "ach, jetzt hat der wieder senen Kommentar dazu abgegeben".
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Z. B. hier: bibb.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Wo ist der Witz, wenn sich jemand bereit erklärt hat, seinen Namen zu ändern? Was ihr hier gerade macht würde man im RL als "nicht ernst nehmen" oder sogar Mobbing bezeichen. Angebrachter wäre da wohl Akzeptanz.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Genau das gilt auch für Dich. Halte Dich bitte an die Boardregeln.
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Netzwerke
    Bleibt Ihr bitte beim Thema und hört auf, Euch gegenseitig zu provozieren?
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Dank Dir noob. an Deinem grünen Mänchen erkennen Dich ja auch alle wieder. ;-)
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Der Zeitpunkt der Projektantragsabgabe kann von IHK zu IHK unterschiedlich sein.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Kein Witz, ist bei uns auch vorgekommen. Aber keine Panik, dazu haben die PAs viel zuviel zu tun und das dürfte, wenn überhaupt, wohl eher bei Umschulungen vorkommen, weil es da eben sein kann, dass der vorgegebene Projektzeitraum nicht im Praktikumszeitraum liegt.
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Guck Dir einfach die Beispiele beim bibb an.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Seh ich zwar nicht als Köppe einhauen, aber ich verstehe nicht, warum man nicht auf eine Frage vernünftig antworten kann. Das meiste da oben gehört eher in die Rubrik Small Talk. (War jetzt keine Kritik an Dir, Dein Satz war nur passend zum Aufgreifen.) Nicht nur in grossen Firmen und nicht nur Si und Ae. Alles was hier bisher steht ist auch ein Teil dessen, was ich mache, aber da fehlt noch eine Menge. Tja, und ich bin weder Si noch Ae.
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Guck Dir einfach die Beispiele beim bibb an.
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Doch, hast Du, wenn ich mir alle Deine Beiträge anzeigen lasse, sind sehr viele davon im OT.
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    http://www.bibb.de/forum/itberufe/muster.htm
  24. Da der Träger im Fall einer Umschulung die Bundesanstalt für Arbeit ist, würdest Du bei Bewilligung Unterhaltsgeld beziehen. Das errechnet sich genauso wie Arbeitslosengeld. Dann gibts noch Sonderformen, wenn z. B. der Betrieb ein normales Azubigehalt bezahlt, kann es bis zur Höhe des normalen Unterhaltsgeldes aufgestockt werden.
  25. Bekommst Du auch u. U., wenn Du nicht arbeitslos bist: § 77 Grundsatz (SGB III) (1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, 2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist, 3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat und 4. die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist. (2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1. nicht über einen Berufsabschluß verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder 2. über einen Berufsabschluß verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als sechs Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können. (3) Arbeitnehmer ohne Berufsabschluß, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

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