Jau, cool und die kriegen wir dann auch noch zusätzlich mit Überstundenprozenten bezahlt oder als Freizeitausgleich ... wo natürlich wieder die Frage wäre, wann nehmen wir den ... *kopfkratz*
:OD
Ja, es sei denn, Di bestehst die Abschlussprüfung nicht.
§ 134 Abs. 2 SGB III
Bemessungsgrundlage sind 50% des aufgrund der Ausbildung erzielbaren Tariflohnes, mindestens aber die Ausbildungsvergütung. Vorraussetzung für die Bemessung ist eine bestandene Abschlußprüfung. Wird die Abschlußprüfung nicht bestanden, bemißt sich das Alg nach der Ausbildungsvergütung.
Schwierig, am besten erkundigst Du Dich beim Arbeitsamt, wie hoch die tarifliche Grundlage in dem Fall ist.
Das würde ich so pauschal und für alle abwertend nicht stehen lassen, denn
die einzelnen IHKs prüfen auch noch andere Berufe, die alle irgendwie terminlich koordiniert werden müssen,
ebenso haben die verschiedenen PAs nicht nur eine Klasse zur mündlichen Prüfung und schriftliche Prüfungen zu Korrektur.
Etwas mehr Nachsicht finde ich da schon angebracht.
Dann solltest Du darum bitten, dass ein entsprechender Satz hineinformuliert wird, so hört sich das an, als ob Du zwar gut bist, sie aber kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung haben.
Sowas wird da oft reininterpretiert, weil das abgekapselt von dem vorherigen Satz dasteht, sprich es hört sich an, als würde Deine Hilfsbereitschaft von den Vorgestzten "nicht" geschätzt.
Auch wenn es immernoch für viele die "beste Note" ausdrückt, gehen viele Arbeitgeber dazu über das anders zu formulieren, weil es "vollste" also eine Steigerung von "voll" nicht gibt.
Andere Formulierungen für die bestnote sind heute:
"Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden"
oder
"Wir waren mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden."
usw.
Danke.
Das reicht als Antwort auf das ursprüngliche Posting eigentlich völlig aus.
Und wer das nicht kann, muss sich eben mit einem der vielen Textverarbeitungen beschäftigen.
Nun beruhigt euch bitte.
Nein, ich nicht, deshalb schrieb ich "es hört sich so an"
Es ist ein unfreundlicher, abwertender Ausdruck, der missverstanden werden kann und unsachlich macht es das ganze noch dazu.
Der Ausdruck Tippse spricht aber nicht gerade für Deine Akzeptanz eines anderen Berifsbildes, sondern hört sich eher so an, als ob Du meinst etwas besseres zu sein.
Lese ich solche Beleidigungen gegen ein anders Berufsbild, welches auch immer hier nochmal, werde ich den Thread schliessen. Übrigens steht auch dazu etwas in den Boardregeln.
Ja, Anspruch hast Du eben nur auf den anteiligen Urlaub bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb.
Hast Du den aus Unkenntnis des vorherigen Ausscheidens allerdings schon genommen, kann er nicht zurückgefordert werden.
Naja, Krankenkasse wäre nicht schlecht gewesen, ich bin jetzt mal von 6,75% ausgegangen, Kirche ev., dann kommt folgendes raus:
430,51 EUR
./. 3,66 EUR PV
./. 41,11 EUR RV
./. 13,99 EUR AV
./. 29,06 EUR KV
= 342,69 EUR Netto (Gesamtabzüge 87,82 EUR)
Nein, ist nicht okay, ohne Zustimmung desjenigen sollte man keine Angaben öffentlich posten oder weitergeben. Würde Dir umgekehrt sicher auch nicht gefallen.
Beagol hatte da die Url eines Suchergebnisses der Forumssuche gepostet, die bleibt natürlich nicht bestehen. Wenn ich mich recht erinner hatte er den Suchbegriff "Berichtsheft" eingegeben. Gib den Suchbegriff doch bitte mal selbst ein, dann bekommst Du das gleiche Ergebnis, wie das ursprüngliche von Beagol.
So pauschal richtig ist das nicht. Es gibt durchaus PAs, die das Berichtsheft einsehen. Bedingung, um zur Prüfung zugelassen zu werden ist u. a. eines geführt zu haben.
Steht nichts davon auf der Einladung, sollte man sich im Zweifel besser bei der zuständigen IHK erkundigen, ob man es zur Prüfung mitbringen soll.
Ausserdem, was schadet es, es auf jeden Fall mitzunehmen? Geführt hat es ja jeder.