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bimei

Administrators
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Alle Inhalte von bimei

  1. Am besten wäre es, wenn Du Dich darüber bei der für Dich zuständigen IHK informierst, das ist nämlich recht unterschiedlich.
  2. Na klar, extra, damit auch ich mal einen hilfreichen Tipp abgeben kann.
  3. In den aktuellsten Thread kommst Du doch über den Pfeil neben dem Threadnamen auf der Hauptübersicht. Oder versteh ich Dich jetzt falsch? :confused:
  4. Verstehe, ich überleg mal ...
  5. Naja, ich weiss nicht, um was für eine Website es sich handelt, aber als Kosten-Nutzen würde bei Produktverkäufen z. B. auch dazu kommen, wird der Bestellweg vereinfacht, ergo auch Arbeitszeit eingespart, wie wird die Bestellung ausgewertet, auch wieder ein Kostenfaktor ... usw. Dann, was kostet die Erstellung überhaupt, wie Du schon selbst sagst, bei welchem Provider mit welchem Angebot, welchen Preisen ... In welcher Form kann ich die Kosten als Werbungskosten o. ä. absetzen. Was kostet die Pflege der Seite, wie aufwendig usw. Wieviel mehr Kundenkontakt bringt die Webseite ---> Nutzen. Mir fällt bestimmt noch etwas ein ... mal gucken.
  6. Okay, dann auch von mir nochmal zum zweiten. Hi Smarty, Kosten-Nutzenanalyse ist doch da ideal. Gruss
  7. Bei mir siehts ganz danach aus. Musste wohl nochmal lettern ...
  8. Tss, wenn das stimmen würde, wäre das Verrat durch einen altgedienten Forumsteilnehmer ...
  9. @Lightsaver Deinen Beitrag habe ich editiert, den Namen des Lehrers rausgenommen. Personalien Dritter ohne deren Genehmigung zu posten ist tabu! Grund: Du solltest nicht vergessen, dass auch die betreffenden Personen hier lesen könnten. Das kann zu erbosten Mails an den Boardbetreiber oder die Mods/Admins bis zu einer Anzeige wegen übler Nachrede etc. führen. Dir selbst wäre es eventuell auch nicht recht hier namentlich erwähnt zu werden, in welchem Zusammenhang auch immer.
  10. bimei

    Berichte

    Flaches Forum und doppelt vorhanden --> siehe hier ~~zu~~
  11. bimei

    Monitorflimmern

    Aaaalso ... Magic KM-800U, Part 1995BS mehr gibt der nicht her. Hz Zahl ändern bringt auch nichts, hab ich alles schon probiert, Treiber gibts nicht (für NT) Dann schlepp ich den jetzt nochmal in der Gegend rum Danke Euch nochmals.
  12. bimei

    Monitorflimmern

    Ich hatte eigentlich gerade keine Lust den einzigen 19 Zöller, den ich noch hab da hinzuschleppen, um zu tauschen. Nee, klar, notfalls, trotzdem würde mich eben interessieren, was es ist ... Alles getestet .... Okay, ich schreibs gleich mal genau auf, ich muss sowieso gerade in die Richtung ...
  13. bimei

    Monitorflimmern

    War schon eingeschickt, Dauertest usw. nirgendwo sonst flimmert der, nur an dem Arbeitsplatz und nur der Monitor ...
  14. bimei

    Monitorflimmern

    Ja, gleicher Typ, gleiches Alter ...
  15. bimei

    Monitorflimmern

    Hi Profis, folgendes Problem: Monitor, 19'', flimmert. Anderer Monitor am gleichen Rechner flimmert nicht. Der flimmernde Monitor am anderen Rechner flimmert nicht. Grafikkartentreiber erneuert, verschiedene Einstellungen getestet, auch Monitoreinstellungen. Hat irgendjemand eine Idee ausser wegschmeissen? Was kann ich noch probieren? Dank euch.
  16. Moin Marcel, wo ist denn "in meiner Nähe"?
  17. Was NIN sagt, ist schon nicht so ganz falsch. Ist ein Insolvenzantrag gestellt, wird er entweder abgelehnt (mangels Masse), was das sofortige Ende bedeuten kann, oder angenommen, ein langwieriges Verfahren beginnt, währenddessen gute Insolvenzverwalter sich jedoch schon bemühen, eine Weiterausbildung für die Azubis in anderen Betrieben zu ermöglichen und Arbeitsplätze für die Beschäftigten zu finden (auch schon, weil es Kosten spart, um Gläubiger mehr zufriedenzustellen). Aber: Deine Ausbildung muss weiterlaufen und sollte nicht zu lange in der Schwebe sein. Du solltest Dich auf jeden Fall mal an Deine zuständige IHK wenden, denn die helfen auch beim Bemühen um einen anderen Ausbildungsplatz.
  18. Schon klar, aber das sollte allen anderen möglichst auch klar sein.
  19. Nein, das ist aus meiner Sicht nicht richtig. Nochmal lesen, bitte.
  20. Tja, hier stehen nun viele Meinungen, die aber nun doch eher aus Sicht der Auszubildenden kommen. Erstmal solltest Du die Aufgabe nicht jetzt schon hassen, sondern Dich freuen, denn Du kannst dabei auch eine Menge lernen. Bei dem bisschen, was ich von Dir kenne, würde ich sagen, Du machst es Dir so schwer, weil Du eher der bist, der etwas hinterfragt, auch Interesse an dem Menschen hat mit dem er arbeiten soll und nicht nur an seinen Kenntnissen. Guck Dir einfach mal diese ganzen Postings an und überleg Dir, wer z. B. Dein Interesse geweckt hat, mehr von ihm zu erfahren. Was würdest Du wissen wollen, um mit jemand arbeiten zu können? Was ist wichtig, um in Eurem Betrieb ins "Klima" zu passen? Was ist menschlich wichtig? Warum möchte derjenige die Ausbildungmachen, was ist sein Ziel (Geld? Job, der Spass macht? Würde man dafür u. U. auch woanders hinziehen?) Ich könnte Dir jetzt viele Fragen aufschreiben ... Fazit: Gespräch ist wichtig, würde bei mir einem Test vorangehen. Dann kommen natürlich auch Kenntnisse dazu, also Test. Aber da würde ich eher auf Allgemeinbildung setzen, nicht auf spezielle Kenntnisse. Fängt schon mit der Rechtschreibung und der Ausdrucksweise an, wenn ich mir die Postings hier so ansehe.
  21. [War OT, klär ich per PN, bimei]
  22. Das gabs, da warst Du forumstechnisch noch gar nicht geschlüpft. Um genau zu sein, vom ersten bis zum zweiten Board, danach, beim zweiten, war es kurzzeitig an ein Bewertungssystem gebunden, was wir aber rausgeschmissen haben. Datt dett aber auch nie die ganz alten Hasen erklären.
  23. Da dieser Thread an mehreren Stellen auf dem Board existiert, der älteste davon im Hardware-Forum ist, dort auch bereits Antworten vorhanden sind, wird dieser geschlossen.
  24. Naaaaa, rätselt ihr schön? Also das gabs vor jahrenden, naja gut, auf dem ersten moderierten Board auch schon, silberne Sternchen, die dann gold wurden ... im Zusammenhang mit den Beitragszahlen.
  25. Vorsichthalber, dann haben wir das ganz genau. § 14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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