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Alle Inhalte von bimei
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Darum kann das alles trozdem einen Buchwert haben, das sind z.B. Kosten. bimei
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Bis auf BaWü schreiben alle die gleiche Prüfung. Es hat ja auch niemand eher oder später Prüfung (eben nur BaWü), der Termin ist bundeseinheitlich. bimei
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Wer wird Fachinformatiker
bimei antwortete auf maddin-182-'s Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/98338-fachinformatiker-software.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/85542-fachinformatiker-meinungen.html -
Die Lobpiraten schippern durch die Wärme oder: Das Warten auf den Nikolaus.
bimei antwortete auf Thema in Coffeehouse's Themen
Könnte knapp werden Chief. Machen wir nicht, das war der dezente Hinweis, Deine Arbeit zu machen, weil ich heute gerade mal zuguck. -
Lese ich von euch beiden (Praktikant007 und georgausköln) nochmal sprachliche Entgleisungen der Art und Beleidigungen, werden eure Accounts gesperrt. Ja, das ist eine Verwarnung. bimei
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Wann kann man Ausbilden bzw. Ausbilderschein machen?
bimei antwortete auf Lokiy's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Theoretisch alle, für die Du oder der ausbildende Betrieb nach § 29 BBiG persönlich und § 30 BBiG fachlich geeignet bist/ist. Z. Zt. brauchst man dafür aber keine Ausbildereignungsprüfung, das ist bis 31.07.2008 ausgesetzt, weitere Infos siehe: klick. bimei -
Klick, klick, klick oder Suche mit "IHK München Seiten". bimei
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Editiert und mit Verweis auf den Anzeigenmarkt geschlossen.
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Du hast Dein Projekt ohne Antragstellung bereits durchgeführt? Wenn ja, Dir ist klar, dass das gegen die Verordnung ist? Und was ist mit dem Umschulungsträger? Naja, abgeben. Wenn Du ihn nicht abgibst hast Du das gleiche Ergebnis wie bei einer eventuellen Ablehnung im schlechtesten Fall. bimei
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Kurz vor dem Ende noch "ausgebeutet" werden
bimei antwortete auf Maxi1984's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Ich würde mich freuen und/oder stolz sein, für das Projekt gebraucht zu werden und versuchen es "hinzubekommen", weil nichts, was man macht einen dümmer macht. Niemand hier kennt den Betrieb in dem Du arbeitest, die wirtschaftliche Lage, die sonstige Personaldecke, die Auftragslage, die internen Stellen- und Einstellungsbedingungen. Fazit: Antwort nicht möglich. Etwas reisserischer Threadtitel, Du suchst nur nach Zustimmung für Deine Meinung? Mal ehrlich, in fast jedem Job kommt es vor, dass man vor dem Ausscheiden noch arbeitet und wenn man gut ist, können darunter auch "wichtige" Aufgaben sein. Das Gegenteil ist dann eben Kaffee kochen, Post holen, Ablage machen usw. an den letzten Tagen, eben Dinge, bei denen man keinen Schaden mehr anrichten kann. bimei -
Klickibunti-Script-Kiddie-Kram, stimmt, insofern bin ich alt. Und weise natürlich. *lach* Auch nicht unweise, hätte ich wahrscheinlich ähnlich gemacht. ("K" oder "C", hm, ich hätte es eigentlich auch eher mit "C" geschrieben, aber was tut man nicht für die Piratentouristen. So schnell muss man sie ja nicht verschrecken, dann entgeht womöglich noch der spätere Spass mit ihnen. *Hände reib* )
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Thanks, Chief. :e@sy Hey, nicht so viele Programmnennungen auf einmal, da leide ich an Reizüberflutung. Für 4 Ohrlöcher? :beagolisc Klar, damit man sofort weiss, wer kielgeholt werden muss, weil er ein Unwissender ist oder, schlimmer, ein Spitzel. Echte Piraten kommen schon mit Kreolen auf die Welt. :cool:
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Moin, ... oder sie haben schon so viel * (Platzhalter für beliebige Begriffe) an einem Forumstag dieser Tage gelesen, dass sie fürchten ebensolchen * hier zu schreiben. Ich auch, hab beim Neuinstallieren ICQ und das Chatgedöns nicht gesichert, wie ging das noch und welche ICQ-Version ist aktuell oder was nimmt man so heutzutage ... Irgendwo auf der Welt zu irgendeiner Uhrzeit sehr wahrscheinlich, aber nicht verraten, das das die Antwort ist. Sonst verpassen wir womöglich die dritte Anmeldung, mit deren Hilfe dann eben diese Frage geklärt werden soll, incl. der Frage natürlich, ob man zweimal bei der gleichen Kassiererin bezahlen kann, auch wenn man beim ersten Mal etwas anderes gekauft hat und was man dazu am besten anzieht. :beagolisc *Eiskaffee mit Vanilleeis mach*
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Suchbegriff "gestreckte Abschlussprüfung", Ergebnisse u.a.: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/100815-verkuerzung-2-jahre-zwischenpruefung.html#post937961 http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/102314-fachinformatiker-systemintegration-zwichenpruefung.html#post945363 u.v.m. bimei
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Da es sich um ein 3-wöchiges "Schülerpraktikum" handelt, gehe ich davon aus, dass das am Anfang erwähnt wird (zumal DeMue in Posting #6 schreibt "rest sind nur Infos über die Kanzlei etc."). Das Wort Praktikant im Satz "War ein sehr gewissenhafter und eigenverantwortlich arbeitender Praktikant,..." sollte ausserdem zumindest im Ansatz klarmachen, dass die Beschäftigung zeitlich begrenzt ist und somit das der Grund für das Zeugnis ist. ;-) Die 3 Wochen und "Schülerpraktikum" sind auch bitte bei sonstigen vermeintlich fehlenden Angaben zu berücksichtigen. Z.B. ist eine Erwähnung des Verhältnisses zu Vorgesetzten und Kollegen eher ungewöhnlich nach 3 Wochen (weil es alles über "freundlich"/"nett im Umgang" oder das im Text bereits herauslesbare Verhalten kaum in 3 Wochen beurteilt werden kann); Zukunftsaussichten sind sogar mehr als ungewöhnlich. Mit den Angaben zum Unternehmen und zur Person des Zeugnisempfängers ist der Umfang für Zeitraum und Art der Beschäftigung meiner Meinung nach sehr wohl ausreichend, alles an "mehr" wäre ein Blick in die Kugel und unglaubwürdig. Häufig gibt es für solche Praktika nur eine Praktikumsbestätigung. Reinhold und Jarkan, das ist hier keine Witzveranstaltung, spart euch doch bitte solche unnötigen Bemerkungen. bimei
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Verschoben --> CH
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http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/42947-alle-pruefungen-suchen.html Hier closed.
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Ja, genau. Darum, egal wie der schriftliche Teil ausfällt, beim Projekt/Präsentation/Fachgespräch trotzdem das Beste geben. bimei
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Kurz: Ja. bimei
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Wann "darf" man nachfragen, ob die Bewerbung angekommen ist
bimei antwortete auf JanMeier's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse