-
Gesamte Inhalte
5782 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Inhaltstyp
Profile
Forum
Downloads
Kalender
Blogs
Shop
Alle Inhalte von bimei
-
Arbeitswiederaufnahme bei vorzeitiger Genesung
bimei antwortete auf gajUli's Thema in IT-Arbeitswelt
Das ist insofern irrelevant, weil es nicht Begründung für das sein sollte, was ich zum "arbeiten dürfen" schrieb, sondern nur ein Beispiel, wie weit "zu meinen arbeitsfähig zu sein" gehen kann, und ich allgemeinen nicht "ich kenn einen, der einen kennt und der hat erzählt" schreibe, sondern eine Quelle angebe. -
Arbeitswiederaufnahme bei vorzeitiger Genesung
bimei antwortete auf gajUli's Thema in IT-Arbeitswelt
Theoretisch möglich, aber es gibt "abers". Rechtslage: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot, sie heisst erstmal nur, dass der AN mit Lohnfortzahlung durch den AG nicht arbeiten muss. Ob er aber wie in c) für sich und andere kein Risiko darstellt, entscheidet nicht den AN selbst. Wenn der AG die angebotene Arbeitsleistung ablehnt und ihn auffordert zu Hause zu bleiben oder ein äztliches Attest vorzulegen, dass er arbeitsfähig ist, muss der AN das auch machen. Platt gesagt: Der AG zahlt für die Arbeitsleistung und "bestimmt", ob sie auch erbracht werden soll. Es gibt ein Urteil einer rechtskräftigen Kündigung, weil ein AN trotz Arbeitsunfähigkeitsfeststellung des Arztes und Ablehnung der angebotenen Arbeitsleistung durch den AG arbeiten wollte (BAG 1999-02-04, 2 AZR 666/97). bimei -
Moin, Oy, was soll das denn heissen. Ich bin kein "den Leut" und die anderen beiden sind eben D. und D. und noch dazu Rheinländer. Jaja, um halb vier war ich dann auch zu Hause. :beagolisc Nach der letzten mail aus dem Zug kamen erst sehr "zue" HSV-Fans vorbei, die Wodka angeboten haben und meinten, sie wären die Verlierer der Herzen Eine viertel Stunde später einer aus dem Nachbarabteil, er wäre eingeschlafen, ob wir etwa schon fast in Hamburg wären, er hätte in Bremen aussteigen müssen. Ich:"Nö, in Bremen waren wir noch nicht." Dreimal hat er dann abwechselnd auf seine Uhr und den Zugfahrplan geguckt. Naja, in Bremen jedenfalls waren die Bahnsteige mittlerweile hochgeklappt, keine Anschlusszüge mehr. Also bahngesponsortes Grossraumtaxi für die Gestrandeten, ohne murren, so weit so gut. Nur dass sich zwei Taxifahrer noch an die Gurgel gehen mussten, als es gerade losgehen sollte. Angeblich hatte "unser" Fahrer der kleinen ich-bin-Zwei-Öltanks-Taxifahrerin, die ihn aus dem Wagen gezerrt hat, die Tour geklaut. Ohne, dass ich einen Sicherheitsheini von der Bahn um Hilfe bittend dazu geholt hab, liess sich das nicht regeln. :beagolisc ... *blah, blah, etwas später* ... Unterwegs haben die beiden Streiter per Handy weiter lautstark in fremder Sprache per Handy "diskutiert", meiner zusätzlich mit dem freien Arm in der Luft rumfuchtelnd und über die Autobahn rasend. Nachdem ich ihn einmal bat, aufzuhören zu telefonieren, musste ich ihm dann wohl oder übel das Handy wegnehmen, da ich eigentlich vor hatte, heil zu Hause anzukommen. :hells: Fazit: Eine spassige Heimfahrt. :beagolisc :schlaf: :schlaf:
-
Wie schon gesagt, da ist keiner. Das Angebot, mir das zuzumailen und ich lade es hoch, habe ich per PN gemacht. Einstweilen schliesse ich diese Paarung aus Homepage-Werbung und Anmeldediskussion, thematisch passt beides nicht in dieses Forum. Harren wir der Dinge die da kommen. bimei
-
Wiederholung: bimei
-
Hi, Systeminformatiker ist einer der Berufe, der aus der Neuordnung der industriellen Elektroberufe (Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Systeminformatiker, Elektroniker für Geräte und Systeme, Elektroniker für Gebäude und Infrastruktursysteme, Elektroniker für Betriebstechnik und Systemelektroniker) hervorgegangen ist. Darum fallen sie auch unter die Erprobung. FiSi hat damit also nichts zu tun. ;-) bimei
-
Bitte mal Bewerbung bewerten
bimei antwortete auf micrate's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Ausser der Häufung des Wortes "momentan" am Anfang der Bewerbung, schreibst Du eigenartige Schachtelsätze. Lass Dir die Bewerbung am besten Mal laut vorlesen. bimei -
Ja. Aber da ist nichts. Mit was für einem Titel, in welchem Bereich und mit welchem Usernamen hast Du das denn hochgeladen. --> per PN bitte
-
Ok, ab hier letzte Chance. bimei
-
Das weisst Du doch bis jetzt gar nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Wart es einfach mal ab, vorher über nichts aufregen bringt doch nix, jedenfalls nichts positives. ;-) bimei
-
Du hast vor einer knappen Woche die Ausbildung angefangen und weisst jetzt schon, dass Kopfschmerzen und Augenbrennen vom Sitzen vor dem Bildschirm kommen und von nichts anderem? Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Dir eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G 37, Vorsorgeuntersuchung Bildschirmarbeitsplätze) nach Arbeitsschutzgesetz ermöglichen. U.U. muss er auch die Kosten für eine Bildschirmbrille tragen oder sich daran beteiligen. Auch die Kosten der Untersuchung muss der AG tragen und sie kann ohne Lohnabzug während der Arbeitszeit stattfinden. Das heisst aber auch, es reicht nicht ein Besuch beim Optiker. Denn um zu entschieden, ob und welche Sehhilfe die richtige ist, gehört zur arbeitsmedizinischen Untersuchung eine Anamnese, eine Arbeitsanamnese und ein Sehtest. Die Untersuchungen müssen von einem ermächtigtem Arzt (Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin) oder ermächtigten Augenarzt verantwortet werden. Frage also: In wie weit ist das in der Form bei Dir gemacht worden? bimei
-
Klick Artikel 39, da dürfte genau nachlesbar sein, was Du wissen möchtest. bimei
-
Grundsätzlich ist die Berufsschulpflicht Ländersache und in den jeweiligen Schulgesetzen geregelt. Ds kann durchaus variieren. Siehe auch http://forum.fachinformatiker.de/601851-post20.html bimei
-
Kannst Du, aber erstatten muss er Dir nichts. Erstattet er nichts, kannst Du das über die Steuererklärung absetzen, ebenso Verpflegungsmehraufwendungen. bimei
-
Genauso gehts mir auch. Dann müssen wir uns wohl Plastikboxen einpacken, damit wir Proviant für den Tag mitnehmen können. Nee, is klar. Damit hab ich aber auch kein Problem, bin eben so. Wenn ich mir morgens gleich schon feste Nahrung reinwürgen muss, bin ich den ganzen Tag ungeniessbar und nicht nur morgens.
-
Tach, hab heute ganz viel Geld ausgegeben, aber auch viel bekommen. Wie soll das denn gehen? :eek Melde dafür auf jeden Fall Petent an, wenn es funktioniert. :cool: Ach die haben nicht in Dein Gästebuch geschrieben, nachdem die Fotos angeguckt haben? Die Bar ist jedenfalls keine Plüschbar, sieht noch viel schlimmer aus auf dem Foto, passt aber zu Deiner neuen Haarfarbe. :beagolisc 1. Klasse? So grosse Sitze braucht ein Küken doch gar nicht. :bimei
-
schriftliche IHK Prüfung wiederholen, wichtige Frage!
bimei antwortete auf realtex's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Nein, wenn Du den Prüfungsteil bestanden hast, hast Du ihn bestanden. Der Prüfungsteil besteht aus Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch, teilweise bestanden oder wiederholen gibt es da erst recht nicht. Alles andere hätte auch keine Logik, das wäre dann ja so, als ob man die gleiche GH1 nochgmal schreibt, bis die Fragen richtig beantwortet sind. Komische Frage also. :beagolisc bimei -
Kindergeld + Ausbildung IT-Systemelektroniker
bimei antwortete auf Sire's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Man bekommt keine Steuern zurück, sondern setzt Kosten von der Steuer ab, wie Du selbst im ersten Halbsatz richtig schreibst. Von Null kann aber nichts absetzen. bimei -
30.10 Berufsschule in Frankfurt ;) (FISI)
bimei antwortete auf Maddog's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Weder noch. Zufall ist es nicht, weil sie nach Werner von Siemans benannt wurden. Weitere naxh W. v. S. benannte Schulen gibt es in Frankfurt, Hildesheim, Erlangen, Bocholt, Wetzlar, Köln, Karlsruhe, Düsseldorf, Gransee, Hannover, Bochum, Stuttgart .... mehr siehe google. bimei