Alle Beiträge von bimei
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Freiwilliger Stellenwechsel in Probezeit: wie verargumentieren?
Du willst den Job bei dem Arbeitgeber. Sag ihm warum, nicht warum Du den vorherigen Job nicht mehr willst. Du argumentierst für die Zukunft, nicht gegen die Vergangenheit. @all Kommt hier noch ein Posting, das nicht ausschliesslich die Frage(n) des Threaderstellers beantwortet, ist der Thread dicht. bimei
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Unabhängige Baguette Versorgung der Lobpiraten - Trollgrillen am Tadelkrabbenstrand
Naja, dann hat Dich Non-Schnuckel nicht von anderen Dingen des Tages abgehalten, ist doch auch etwas. :hells: Schön zu wissen, dass mein Gedächtnis funktioniert. *Wunderkerzen auf der Spezial-Grill- und Antipastiplatte für Hawk anzünd* Hab einen schönen Abend. :nett: *winks*
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Unabhängige Baguette Versorgung der Lobpiraten - Trollgrillen am Tadelkrabbenstrand
Aloha Hawk, alles gute zum Geburtstag. :e@sy :hawk Hattest Du Dir zu Deinem heutigen Festtag nicht einen schnuckeligen Handwerker, Heizungsableser oder sowas bestellt? :floet: :cool: Oder war das mein Geschenk für Dich? *kopfkratz* :floet: *grünen Sekt aufmach* *Luftschlangen werf* Herzlichen Glückwunsch nachträglich auch Dir, Aven. :hawk *Aven ein Aven-Brandzeichen für Whiskeyfässer schenk* @Chief *zurückmeld* ... mehr später, so ca. morgen.
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ich habs nicht geschaft beim abschlussporjekt
Genau das. Füge einen Punkt in die Dokumentation ein "Änderungen gegenüber dem Projektantrag" und schilder dort was, warum usw. Dafür reisst weder jemand den Kopf ab, noch führt das zur Abwertung. Betrugsversuche a la SqiSch lass sein. bimei
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Gehaltsvorstellungen FiSi
Falsch, es geht, wie von D_Z gestern bereits hingewiesen um genu darum: http://forum.fachinformatiker.de/869237-post1.html bimei
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IT Specialist / Operative etc.
Eventuell sind diese Weiterqualifizierungen gemeint (bzw. eine davon): http://www.dihk.de/it_wb/ bimei
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Wiederholung der Prüfung ohne Ausbildungsverhältnis
[...]auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Prüfung[...] Dürftest Du theoretisch schon. Praktisch kommt es darauf an, 1. ob Du den praktischen oder schriftlichen Teil wiederholen müsstest (für den praktischen Teil brauchst Du i.d.R. einen Betrieb zur Projektdurchführung) 2. ob die zuständige Stelle (zuständige IHK) zustimmt (i.d.R. unproblematisch, aber vorher abklären). Beachten solltest Du beim Szenario "vergütungstechnisch besseres Angebot" ab wann Du das hast, sprich Dein Ausbildungsverhältnis besteht bei Nichtbestehen bis zum Ende des Ausbildungsvertrages weiter. Selbstkritik ist lobenswert und lehrt den inneren Schweinehund nicht als Übel auf andere zu projizieren. Gut. bimei
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Grafiken mit Transparenz (war: brauche eure hilfe!)
verschoben --> Anwendungen
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verkürzen
Gibst Du bitte auch die dafür deutschlandweit, allgemeingültige Quelle an, wenn Du so etwas postest? Kann schon, muss aber nicht. Das entscheidet die zuständige Stelle (IHK) entweder nach Richtlinie oder im Einzelfall. Allgemeingültige Grundlage: § 8 BBiG Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). (2) [...] Ob das bei Dir möglich ist, kann Dir nur die für Dich zuständige IHK beantworten, zumal wir nicht wissen, welche das ist. ;-) bimei
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Wann geht Vorratsdatenspeicherung los?
Die Richtlinie muss bis zum 17. September 2007 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, d.h. es muss ein von Bundestag verabschiedetes Bundesgesetz geben. Das gibt es noch nicht. bimei
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Plane eine Umschulung!Beratet mich bitte!!!
Das ist ein Widerspruch in sich. Ich wollte auch weder eine Erklärung, noch eine Antwort. ;-) Das war eine Aufforderung, doch bitte sachlich zu bleiben. bimei
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Plane eine Umschulung!Beratet mich bitte!!!
Pauschalisierende, verunglimpfende Abwertungungen dieser Art spar Dir bitte künftig! Und bei der Ausbildung --> siehe oben, das ist auch nicht "Chance geben". bimei
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Unabhängige Baguette Versorgung der Lobpiraten - Trollgrillen am Tadelkrabbenstrand
In Wahrheit trauert Wolle doch dem Schnee immer hinterher, er liebt es mit seinem Auto mit Sommerreifen durch die Schwarzwälder Alpen zu tuckern. *schonmal Rennschuhe anzieh* Wolle versucht nur tapfer zu sein, darum schreibt er hier so, als ob er Baggerkuhlen und Sommer mag, je wärmer je lieber. *schnell und weit weg renn*
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Der ultimative Flirtâ„¢-Thread
Ha! Na also, geht doch. :bimei :bimei Das klingt nicht unbedingt danach, als ob Du Dich besser entscheiden kannst, als die Extrem-Niveaulisten hier. :floet:
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die wahrheit darf nicht ins berichtsheft
Gesetzlich besteht keine Pflicht zur Unterschrift, lediglich Deine Pflicht, Ausbildungsnachweise zu führen (wenn Du zur Prüfung zugelassen werden willst), und die des Arbeitsgebers, Dich zum Führen von Ausbildungsnachweisen anzuhalten und sie durchzusehen. § 14 BBiG Berufsausbildung (1) Ausbildende haben 1. [...] [...] 4. Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. [...] (2) Und aus der Verordnung zur Berufsausbildung zum Fachinformatiker: § 13 Berichtsheft Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Alles, was mehr gefordert wird, wie z.B. eine bestimmte Form oder Unterschrift, legt die zuständige Stelle (IHK) fest. Du könntest also bspw. mal bei der für Dich zuständigen IHK fragen, ob sie zusätzlich zur gesetzlichen Vorschrift Unterschriften in den Ausbildungsnachweisen verlangen. Hat die für Dich zuständige IHK in ihrer Prüfungsordnung das festgelegt, frag, wie Du Dich verhalten sollst, wenn der von Dir geschilderte Sachverhalt vorliegt. Du verstehst, was der Sinn einer solchen "dummerhaftigen" Anfrage ist? ;-) bimei
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Holt den WM-Ball zurück (für einen guten Zweck !!!!)
Link editiert und mit Hinweis auf die Boardregeln closed.
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Aprilscherz
Öhm, was antworten wir da jetzt? *überleg - Ruhm oder Unschuld?* :floet: :cool: :hells: Danke für die Rückmeldung. :nett:
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WICHTIG! Dokumentenschutz WORD *.doc Abschlussprojekt
Aha. Nun gut, wenn das so ist ... ~~closed~~
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Wiso IHK 2006 Lohnberechnung
Schluss jetzt mit gegenseitigen Anfeindungen, Pauschalverurteilungen und Beleidigungen! bimei
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Arbeitszeugnis auswerten
Moment mal, ist das jetzt ein Ausbildungs- oder ein Arbeitszeugnis? Und noch eine Frage unabhängig von der Beantwortung der vorherigen: Ist das, was Du gepostet hast alles oder ist da noch soetwas wie eine Tätigkeitsbeschreibung/-auflistung dabei? bimei
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Private Nachrichten
Nein, noch nicht. Wir geben sofort bescheid, wenn das wieder funktioniert. Sollte bis dahin jemand die Einstellung geändert haben wollen, wendet euch bitte per PN an einen der Admins, bis die "Selbsteinstellung" wieder funktioniert. bimei
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Frage zur Doku im .pdf Format
I.d.R. wird die Dokumentation bewertet. Eine Nichteinhaltung einer eventuell vorgegebenen Form kann möglicherweise zu Punktabzug führen. Der Inhalt der PDF- und der Papierform werden sich ja wohl nicht unterscheiden, oder etwa doch? bimei
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Inhalt der Abschlusspräsentation
Das ist nicht überall so, einige/viele PA's verlangen als Zielgruppe den PA selbst. bimei
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Wie rechnet die IHK in der AP
---> Zum Notenrechner bimei
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ich suche dringend Nachhilfe bei Java Web Shop Aufgabe
http://forum.fachinformatiker.de/java/92777-suche-dringend-nachhilfe-java-web-shop-aufgabe.html Doppelposting, hier closed.