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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Damit ist der prozentuale Anteil der WiSo-Note an der Endnote gemeint! bimei
  2. Ich dachte mir bereits, dass z.B. Unterhaltsgeld gemeint sein könnte, darum ja auch mein Satz "Zahlungsarten gibt es viele". Danke für die Aufklärung und Bestätigung meiner Vermutung. ;-) Der Beitrag war aber ja vom Inhalt her für diesen Thread (auch tatsächlich) nicht massgeblich von Bedeutung, wie ebenfalls vermutet. ;-) bimei
  3. Zahlungen/Förderungen in vergleichbarer Höhe des Arbeitslosengeldes gibt es einige, aber die haben eine ganz andere Grundlage. Vielleicht erklärst Du mal genauer, was der Beitrag aussagen bzw. helfen soll? So ist der etwas kryptisch. bimei
  4. Ja. Theoretisch bleibt Dir also trotz Einladung zur mündlichen Prüfung die Ungewissheit, ob Du den schriftlichen Teil bestanden oder nicht bestanden hast. Du weisst nach dem Einladungsverfahren bei euch nur, dass eine Ergänzungsprüfung für Dich nicht stattfinden wird. Aber keine Panik, wird schon geklappt haben. :-) bimei
  5. Hab den Verklicker korrigiert und ein eigenes Thema daraus gemacht. bimei
  6. Du willst den Job bei dem Arbeitgeber. Sag ihm warum, nicht warum Du den vorherigen Job nicht mehr willst. Du argumentierst für die Zukunft, nicht gegen die Vergangenheit. @all Kommt hier noch ein Posting, das nicht ausschliesslich die Frage(n) des Threaderstellers beantwortet, ist der Thread dicht. bimei
  7. Naja, dann hat Dich Non-Schnuckel nicht von anderen Dingen des Tages abgehalten, ist doch auch etwas. :hells: Schön zu wissen, dass mein Gedächtnis funktioniert. *Wunderkerzen auf der Spezial-Grill- und Antipastiplatte für Hawk anzünd* Hab einen schönen Abend. :nett: *winks*
  8. Aloha Hawk, alles gute zum Geburtstag. :e@sy :hawk Hattest Du Dir zu Deinem heutigen Festtag nicht einen schnuckeligen Handwerker, Heizungsableser oder sowas bestellt? :floet: :cool: Oder war das mein Geschenk für Dich? *kopfkratz* :floet: *grünen Sekt aufmach* *Luftschlangen werf* Herzlichen Glückwunsch nachträglich auch Dir, Aven. :hawk *Aven ein Aven-Brandzeichen für Whiskeyfässer schenk* @Chief *zurückmeld* ... mehr später, so ca. morgen.
  9. Genau das. Füge einen Punkt in die Dokumentation ein "Änderungen gegenüber dem Projektantrag" und schilder dort was, warum usw. Dafür reisst weder jemand den Kopf ab, noch führt das zur Abwertung. Betrugsversuche a la SqiSch lass sein. bimei
  10. Falsch, es geht, wie von D_Z gestern bereits hingewiesen um genu darum: http://forum.fachinformatiker.de/869237-post1.html bimei
  11. Eventuell sind diese Weiterqualifizierungen gemeint (bzw. eine davon): http://www.dihk.de/it_wb/ bimei
  12. [...]auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Prüfung[...] Dürftest Du theoretisch schon. Praktisch kommt es darauf an, 1. ob Du den praktischen oder schriftlichen Teil wiederholen müsstest (für den praktischen Teil brauchst Du i.d.R. einen Betrieb zur Projektdurchführung) 2. ob die zuständige Stelle (zuständige IHK) zustimmt (i.d.R. unproblematisch, aber vorher abklären). Beachten solltest Du beim Szenario "vergütungstechnisch besseres Angebot" ab wann Du das hast, sprich Dein Ausbildungsverhältnis besteht bei Nichtbestehen bis zum Ende des Ausbildungsvertrages weiter. Selbstkritik ist lobenswert und lehrt den inneren Schweinehund nicht als Übel auf andere zu projizieren. Gut. bimei
  13. verschoben --> Anwendungen
  14. Gibst Du bitte auch die dafür deutschlandweit, allgemeingültige Quelle an, wenn Du so etwas postest? Kann schon, muss aber nicht. Das entscheidet die zuständige Stelle (IHK) entweder nach Richtlinie oder im Einzelfall. Allgemeingültige Grundlage: § 8 BBiG Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). (2) [...] Ob das bei Dir möglich ist, kann Dir nur die für Dich zuständige IHK beantworten, zumal wir nicht wissen, welche das ist. ;-) bimei
  15. Die Richtlinie muss bis zum 17. September 2007 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, d.h. es muss ein von Bundestag verabschiedetes Bundesgesetz geben. Das gibt es noch nicht. bimei
  16. Das ist ein Widerspruch in sich. Ich wollte auch weder eine Erklärung, noch eine Antwort. ;-) Das war eine Aufforderung, doch bitte sachlich zu bleiben. bimei
  17. Pauschalisierende, verunglimpfende Abwertungungen dieser Art spar Dir bitte künftig! Und bei der Ausbildung --> siehe oben, das ist auch nicht "Chance geben". bimei
  18. In Wahrheit trauert Wolle doch dem Schnee immer hinterher, er liebt es mit seinem Auto mit Sommerreifen durch die Schwarzwälder Alpen zu tuckern. *schonmal Rennschuhe anzieh* Wolle versucht nur tapfer zu sein, darum schreibt er hier so, als ob er Baggerkuhlen und Sommer mag, je wärmer je lieber. *schnell und weit weg renn*
  19. Ha! Na also, geht doch. :bimei :bimei Das klingt nicht unbedingt danach, als ob Du Dich besser entscheiden kannst, als die Extrem-Niveaulisten hier. :floet:
  20. Gesetzlich besteht keine Pflicht zur Unterschrift, lediglich Deine Pflicht, Ausbildungsnachweise zu führen (wenn Du zur Prüfung zugelassen werden willst), und die des Arbeitsgebers, Dich zum Führen von Ausbildungsnachweisen anzuhalten und sie durchzusehen. § 14 BBiG Berufsausbildung (1) Ausbildende haben 1. [...] [...] 4. Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. [...] (2) Und aus der Verordnung zur Berufsausbildung zum Fachinformatiker: § 13 Berichtsheft Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Alles, was mehr gefordert wird, wie z.B. eine bestimmte Form oder Unterschrift, legt die zuständige Stelle (IHK) fest. Du könntest also bspw. mal bei der für Dich zuständigen IHK fragen, ob sie zusätzlich zur gesetzlichen Vorschrift Unterschriften in den Ausbildungsnachweisen verlangen. Hat die für Dich zuständige IHK in ihrer Prüfungsordnung das festgelegt, frag, wie Du Dich verhalten sollst, wenn der von Dir geschilderte Sachverhalt vorliegt. Du verstehst, was der Sinn einer solchen "dummerhaftigen" Anfrage ist? ;-) bimei
  21. Link editiert und mit Hinweis auf die Boardregeln closed.
  22. bimei

    Aprilscherz

    Öhm, was antworten wir da jetzt? *überleg - Ruhm oder Unschuld?* :floet: :cool: :hells: Danke für die Rückmeldung. :nett:
  23. Aha. Nun gut, wenn das so ist ... ~~closed~~
  24. Schluss jetzt mit gegenseitigen Anfeindungen, Pauschalverurteilungen und Beleidigungen! bimei

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