Die freundlichen Admins wollen und können sich nicht strafbar machen (im Gegensatz zu Dir, der Du vermutlich auch glaubst ach so anonym zu sein), darum können sie solche Links nicht dulden. Mit Berserkern hat das nichts zu tun, bei ein bisschen Nachdenken über mögl. Konsequenzen sagt einem das der Verstand.
bimei
Und schon relativiert sich das mit dem Zeugnis, bei einer Arbeitsverhältnisdauer von 4 Monaten kann auch nicht ganz so viel im Zeugnis stehen.
Aber dann gibt es erstmal weitere Fragen:
Gibt es eine Schlussformel?
Steht dort, dass das Arbeitsverhältnis arbeitgeberseitig beendet wurde?
(Ein Posten des kompletten anonymisierten Zeugnisses macht i.d.R. mehr Sinn, damit wir nicht alles aus der Nase ziehen müssen und weil für eine Beurteilung mehrere Faktoren eine Rolle spielen.)
Zum befristeten Vertrag ansich: War vertraglich eine Probezeit vereinbart? Warst Du direkt dort angestellt? War vertraglich eine Kündigungsfrist vereinbart? - Nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht so einfach kündbar, darum die Nachfragen.
bimei
Geht das nicht aus meinem Text hervor?
Wie lange hast Du dort gearbeitet?
Welche Tätigkeiten (als "was" gearbeitet)?
Befristet, unbefristet, Azubi, Praktikum?
....
bimei
Wenn das Zeugnis für einen Arbeitseinsatz von 2 Tagen oder einer Woche ist, ist das ok und gut (bei einer bspw. Reinigungskraft o.ä. würde ich es auch für einen Zeitraum von einem Monat noch als durchschnittlich bezeichnen). Mehr würde ich als AG auch nicht schreiben können, mehr wäre gelogen. :hells:
Mal ehrlich, wer soll das beurteilen ohne genauere Angaben von dir?
bimei
Ergänzend zu kob's Ausführungen:
Deine Fragen, torfnase, (so es Fragen sein sollen) sind hier an der falschen Stelle, wir haben uns das nicht ausgedacht und sind eher Mitleidtragende.
Womit der Thread auch wieder seiner Bestimmung zugeführt werden sollte, bitte.
bimei
Nochmal zur Wiederholung aus dem Eingangsposting, falls jemand Probleme hat, das Posting bis zum Ende zu lesen:
Stand bis hier:
22 Postings beantworten die Frage
18 Postings halten sich nicht an die zitiete Bitte.
Alle weiteren Postings der zweiten Kategorie werde ich entfernen, im Zweifel den Thread schliessen.
bimei
Moin,
Da Du volljährig bist:
§ 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Arbeitszeitgesetz
bimei
[edit] Oder siehe Eisfuchs
Steuerklasse V, alle Bundesländer.
Also nochmal, als AG zahle ich Brutto, nicht Netto. Wenn ich den Job für knapp 1900 Eur Brutto anbiete (plus AG-Anteil zur Sozialversicherung), ist für mich unerheblich, ob jemand in Steuerklasse I, III, IV oder V ist.
Ansonsten, siehe Posting von Carwyn.
bimei
Hallo,
Nicht zwangsläufig. 900 Euro Netto können rund 1900 Euro Brutto sein, als Arbeitgeber würde ich für den Job auch nicht mehr zahlen...
Mal ernsthaft, wer soll Dir auf mit der Angabe eine objektive Antwort geben?
bimei
Oh man, was ist das denn hier? Das Thema schreit ja nach CH. :beagolisc
Warum?
Was ist das denn? Bevor man schwanger ist, ist man nicht schwanger. (<-- Punkt)
bimei
Auszubildende zu was?
Wenn es ein Beruf im Verkauf, Betreuung von Kunden, Hotel, Gastronimie o.ä. sein sollte, ein Zeugnis im Mittelmaß. Sabbeltasche, Unruhe, Hektikerin, Hampeligkeit stehen zwischen den Zeilen.
Wenn es ein IT-Beruf sein sollte, ist das Zeugnis äusserst dünn bis schlecht.
Hast Du die Ausbildung nicht abgeschlossen?
bimei
Nein, das ist Interpretation von etwas, was dort nicht steht.
§ 4 heisst nicht umsonst auch "Wartezeit" und bedeutet erstmal nur, dass, wenn ein Arbeitsverhältnis bspw. im November beginnt, ab Januar kein Anspruch auf den vollen Urlaub im Folgejahr besteht. Eben, weil die Wartezeit noch nicht erfüllt ist.
bimei
Ein super Posting Conti! Danke.
Und damit alle darüber nachdenken können und/oder sich beruhigen und weil es einfach reicht (!), war das das Schlussposting.
~closed~
bimei
Deine spätere Tätigkeit ist stark betriebsabhängig, insofern kann Dir niemand die Frage beantworten.
Beides sind Ausbildungsberufe, die man ohne Vorkenntnisse erlernen kann.
bimei
Soll sich meinetwegen outen und zum Prüfungsbetrug auffordern wer mag. Sind ja alle soooo anonym hier, glauben einige. :hells:
Mehr als einen Rat geben, kann man nicht und macht es dann eben im Zweifel personenbedingt auch nicht wieder.
bimei
Ist bei uns schon vorgekommen, ja. Und was heisst, ohne Anmeldung, da vorher bekannt war, dass die Möglichkeit vorbehalten wird, ist das mind. eine Teilanmeldung. Wenn dann eine Stunde vorher ein Anruf erfolgt a la "ich würde gleich bei Ihnen vorbeikommen", ist das angemeldet. Ein Ansprechpartner ist im Zweifel durch den Projektantrag bekannt usw. usf.
bimei