Aufgabe 4.3: 27
JArSchG: "mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist". Antje hatte am 6. Juli 2004 ihren 16. Geburtstag, sie ist also am 1.1.2005 immernoch 16, das ist nicht 17, macht dann 27 Werktage.
Was hier immer grün dargestellt wird, würde ich nochmal überdenken. Vielleicht stehe ich aber auch auf dem Schlauch
A. Richter ist am 6.Juli 1989 geboren, quasi 0 Jahre alt.
Am 6.Juli 1990 wäre sie dann genau 1 Jahr alt.
Dementsprechend ist sie am 6.Juli 2005 erst 16, am 1.Juli 2005 noch 15.
Also müssten es 30 Tage Urlaub sein.