Habe ich eben gefunden (für Niedersachsen):
------------------------------------------------------------
Hochschulzugangsberechtigung
Abschluss an einer Berufsschule mit Nachweis einer erfolgreichen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Vor Beginn der Berufsausbildung muss:
a) ein Sek. I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
oder
der schulische Teil der FH-Reife erworben worden sein.
Bei a) ist eine Zusatzprüfung der Berufsschule zum Erwerb der FH-Reife erforderlich.
---------------------------------------------------------------
sowohl den Sek. I habe ich als auch die Berufsausbildung, jetzt frage ich mich wie die Zusatzprüfung aussieht ?