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StefanSK

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Beiträge von StefanSK

  1. Habe ich eben gefunden (für Niedersachsen):

    ------------------------------------------------------------

    Hochschulzugangsberechtigung

    Abschluss an einer Berufsschule mit Nachweis einer erfolgreichen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

    Vor Beginn der Berufsausbildung muss:

    a) ein Sek. I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

    oder

    B) der schulische Teil der FH-Reife erworben worden sein.

    Bei a) ist eine Zusatzprüfung der Berufsschule zum Erwerb der FH-Reife erforderlich.

    ---------------------------------------------------------------

    sowohl den Sek. I habe ich als auch die Berufsausbildung, jetzt frage ich mich wie die Zusatzprüfung aussieht ?

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