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Bin auch auf der Suche nach den Lösungen fuer GH1, Prüfung FISI Sommer 2005.
Email: maurice.weber@gmx.net
danke
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Hallo
Da ich am 27. Juni auch in die mündliche Ergänzungsprüfung muss, beschäftigt mich natürlich was da so an Fragen dran kommen könnte. Sollte ich einfach mal bei der IHK anrufen und fragen? Ich habe schon öfters hier im Forum gelesen das es von IHK zu IHK unterschiedlich gehandhabt wird. Ach ja ich werde ich GH1 geprüft und ich muss 42 Punkte erreichen.
Momentan gehe ich noch mal die GH1 der aktuellen Prüfung Sommer 2005 durch. Nebenbei feile ich noch an meinem Vortrag für die Präsentation. Sowohl die Präsentation als auch die Ergänzungsprüfung werden am gleichen Tag stattfinden.
Bin für jede Anregung dankbar.
Gruß Mo
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Ich würde mich nicht als zu blöd bezeichnen, dennoch muss ich in GH1 eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen.
Meine Ergebnisse sind
GH1: 36
GH2: 52
WISO: 66
Laut dem Notenrechner muss ich in der Nachprüfung 42 Punkte erreichen, um den Prüfungsteil B zu bestehen. Die Frage ist nur was in denn 15 Minuten Nachprüfung so alles dran kommen wird. Kann man sich da bei der IHK erkundigen? GH1 noch mal durchgehen und sich an diesen Themen orientieren oder was ganz anderes lernen?
Ausbildungsberuf:FISI
IHK Darmstadt
Der Kommentar eines Lehrers der im Prüfungsausschuss sitzt: Die Korrektur der Prüfungen hat dieses Jahr 1 1/2 Wochen länger gedauert und es ist im Schnitt, das schlechteste Ergebnis seit 5 Jahren.
Naja anyway, ich wüsste gerne wie ich mich auf diese Prüfung vorrbereiten soll, zudem habe ich wahrscheinlich noch am gleichen Tag meine Projektpräsentation.
so long
Gewichtung in der Ergänzungsprüfung
in IHK-Prüfung allgemein
Geschrieben
aus dem Text der Verordnung über die Berufsausbildung in den IT-Berufen, §15, Abs. 8:
Ein oder 2 EInzelergebnisse liegen über 29 aber unter 50 Punkten: Sie können die Prüfung durch eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der Prüfungsbereiche mit nicht ausreichenden Ergebnissen noch bestehen...
...In der Ergänzungsprüfung können 100 Punkte erreicht werden. Die in der schriftlichen Prüfung erreichte Punktzahl wird doppelt gewichtet, die in der Ergänzungsprüfung erreichte Pun****ahl einfach. Wenn dadurch das Gesamtergebnis 50 Punkte erreicht, ist die schriftliche Prüfung bestanden.
Was bedeutet das denn? Doppelt gewichtet? Ich habe in der GH 1 36 Punkte im schriftlichen erreicht. Wieviel Punkte muss ich denn nun in der Ergänzungsprüfung erreichen, nach der oben genannten Regelung?