Hallo.
Ich frage mich gerade ob bei der Prüfung (Sommer 07) programmierbare Taschenrechner erlaubt sind oder nicht.
Bei allen IHK Dokumenten die wohl überregional stand das der Taschenrechner "Netzunabhängig und geräuscharm" sein muss. Jetzt habe ich von der zuständigen IHK (Siegen) die Einladung bekommen und dort steht das ein nicht programmierbarer Taschenrechner genutzt werden darf.
Laut den überregionalen Texte müsste ja ein programmierbarer Taschenrechner erlaubt sein. Laut dem regionalen Schreiben nicht...
Oder sehe ich das falsch?
Ich hatte eigentlich nicht vor einen programmierbaren Taschenrechner einzusetzen allerdings wäre es ja nicht gerecht wenn die selbe Arbeit einmal mit und einmal ohne geschrieben werden würde...
mfg