Bifi
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Beiträge von Bifi
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Es ist einen Monat her wobei ein tag noch aus dem vorjahr stammt
ich bin nicht in der probezeit
artest vom arzt geht nich weil das spätestens 3 tage nach dem fehltag ausgeschrieben sein muss sonst dürfen die das nich mehr machen hab ich ja schon versucht
Ich kann wohl nur noch hoffen das der betriebsrath sagt das ich bleiben kann
achja genau das find ich ja so unfair das ich noch keine abmahnung bekommen habe
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Der Ausbildungsleiter ist überhaupt nicht mehr auf mich zu sprechen er will mich so schnell wie möglich loswerden.
Der kannte mein problem mit schule und ich habs auch immer zugegeben wenns passiert ist.
Allerdings weis auch nich wieso bei dem lezten mal hab ichs nicht gesagt und das hab ich nu davon ;-( SELBST SCHULD
Ich hoffe ich kann was neues finden hab nähmlich echt glück gehabt habe nu nen Realschulabschluss mit quali sons nix
Bei meiner qualifikation ists bestimmt schwer was zu finden
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Hallo bin neu hier.
Ich hab da mal ne Frage.
Also ich habe auch wenns sich doof anhört psychische probleme mit Schule.
Diese will ich aber nicht näher beschreiben. Aufjedenfall habe ich 4 unendschuldigte fehltage in der Schule und nun findet grade eine Betriebsrathsitzung statt unteranderem geht es da über meine Kündigung.
So wie es aussieht werde ich auch entlassen.
Nun meine Frage.
Ich bin Systemintegrator ende 1 lehrjahr.
Wie stehen meine changen was neues zu finden. Kann ich überhaupt in ner anderen firma weitermachen von da an wo ich nun bin?
Oder werde ich durch die Kündigung in diesem Berufszweig nichts mehr bekommen?
Kündigung und Neuversuch
in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Geschrieben
Ich bekomme dann keine schmerzen das ist schwer zu beschreiben was dann in mir vorgeht. aufjedenfall war ich so froh das ich es einigermaßen geschafft habe
ich habe sogar von meinem klassenlehrer und noch nem lehrer ne meldung bekommen das sie merken das es aufwärts geht
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hab da noch was gefunden
Ausbildungsverhältnis
"Schwänzen" kein Kündigungsgrund
Wiederholt unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule ist allein kein Grund für die fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses. Der Ausbilder muss zunächst alle pädagogischen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor er eine Kündigung ausspricht. Denn an die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses sind wesentlich strengere Maßstäbe zu stellen als an die eines regulären Arbeitsverhältnisses.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Mai 2000 – 11 Sa 1107/99