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AndiKeppler

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Beiträge von AndiKeppler

  1. Hallo!

    Was ich mir nicht vorstellen kann, ist, daß diese Fachabwählerei pro Berufsschule entschieden werden kann, sondern daß es entweder in einem Bundesland (BW) möglich ist oder generell nicht.

    Ich glaube z.B. gerade, daß mir meine Lehrerschaft Mist erzählt, da sie um ihre Stellen fürchten, man aber sehr wohl befreit werden würde, wenn man den Antrag an übergeordnete Stelle richten würde!

    Hat jemand Ahnung wo man am besten nachfrägt/nachschaut?

  2. Hallo!

    Ist hier jemand mit Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife aus Baden-Württemberg, der sich von GK und Deutsch (oder noch mehr Fächern) in der Berufsschule befreien ließ?

    (keine generelle Berufsschul-Befreiung, denn die meine ich nicht!)

    Falls ja, schreibt bitte kurz was für einen Antrag ihr da gestellt habt und ob man sicher ein Anrecht darauf hat. Ich kann nämlich leider nichts dazu finden und in der Schule kennt sich der größte Teil damit nicht aus und manche meinen, daß es keine Befreiungsmöglichkeit gäbe!

    Danke!

    Gruß

    Andi

  3. Zunächst danke für eure Antworten!

    Sorry, daß ich etwas wichtiges vergessen hatte!

    Ich bin über 18!

    Wie sieht es nun konkret aus, wenn ich:

    Mittwochs von 7.40 Uhr - 14.20 Uhr

    und

    Donnerstags von 7.40 Uhr - 12.00 Uhr

    Berufsschule habe?

    Mittwochs muß ich wohl nicht mehr in den Betrieb, Donnerstags wohl schon!

    (zählt nun für über-18-jährige diese 5-Stunden-BS-Grenze auch?)

    Was hat es mit dieser halben Stunde von der BS zum Betrieb auf sich?

    Was ich da noch nicht so ganz verstehe:

    Wenn ich Donnerstags doch ohnehin eine Stunde Mittagspause machen kann, ist es doch egal, ob ich um 13.30 im Betrieb erscheine und arbeite, oder um 12.30 erscheine und eine Stunde Pause mache und um 13.30 zu arbeiten beginne!

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Gruß

    Andi

    PS: Finde meine BS-Zeiten übel, hätte lieber zwei ganze Tage oder Blockunterricht.... (da der Betrieb ein gutes Stück von der BS ist...)

  4. Hallo!

    Sorry für meine Frage, aber ich beginne gerade im zweiten Ausbildungsjahr (erstes übersprungen) und habe noch so richtig keinen Plan! ;-)

    Muß man noch in den Betrieb wenn man bis 15 Uhr Berufsschule hat?

    Wäre klasse wenn mir jemand sagen könnte wo ich dazu generell mehr finden kann?

    Und hat man danach (15 Uhr) noch Anspruch auf eine Stunde Mittagspause oder zählen die Pausen der Berufsschule schon als diese Pause?

    Ich hatte bisher noch keine BS... bin gespannt! ;-)

    Andere Frage:

    Wenn ca. ist im zweiten Ausbildungsjahr die Zwischenprüfung?

    Gleich zu Beginn des zweiten oder eher gegen Ende?

    (Wenn sie zu Beginn ist, frage ich mich, wie ich diese schreiben soll! ;-) )

    Grüße

    Andi

  5. Du schreibst in vielen Fächern Arbeiten, ja. Die fließen dann in die Endnote Deines Zeugnisses ein. Das passiert auch beim Abschlusszeugnis. Eine Berufsschul-Abschlussprüfung vergleichbar mit dem Abi oder der Abschlussprüfung Deiner Ausbildung gibt es nicht. Das kann aber durchaus von Bundesland zu Bundesland variieren. Eine große Ausnahme seitens der FI-Abschlussprüfung bildet Baden-Würtemberg.

    *g* Ich denke, das hängt ein wenig vom Lehrer ab.

    Frage zum ersten und zweiten Satz oben:

    Woher sollen z.B. meine "einfließenden Noten" des ersten BS-Jahres herkommen, wenn ich dieses überspringe?

    ---

    Weitere Frage:

    Schreibt man in der BS die Schulaufgaben während des Schuljahres oder am Ende in einer Art Prüfungswoche?

    Und hat man am Ende der Berufsschule keine "Prüfungswochen", in denen man Abschlußprüfungen macht? Setzt sich die Abschlußprüfung "nur" aus den Noten der BS-Jahre (Schulaufgaben) und diesen "Projekten" zusammen?

  6. Meine Aussage auf "Du versteuerst Dein Jahresbrutto, egal wie es sich zusammensetzt" ist auf die effektive Steuerzahlung (Steueraufkommen) aus gesehen, nicht auf die "Vorauszahlungen".

    Wenn Du nebenher z.B. noch ein Gewerbe hast und Gewinne hast, musst Du natürlich im Lohnsteuerjahresausgleich alles zusammenrechnen und nachversteuern, wenn während des Jahres nur z.B. von einem Angestellteneinkommen ausgegangen wurde und Du als Selbständiger noch keine Vorauszahlungen geleistet hattest.

  7. Jetzt habe ich Deinen Fehler oben gefunden und kanns Dir erklären:

    Die Steuerrechner im Web oder wo auch immer Du einen hast, gehen bei Deinem monatlichen Einkommen davon aus, daß Du das 12 mal im Jahr bekommst.

    Daher nehmen sie den Steuersatz her, der von diesem zu versteuernden Einkommen gewählt werden muß.

    Den Betrag, den Du oben einzeln hast versteuern lassen, wird intern so gerechnet, als ob Du den 12 mal im Jahr bekommen würdest, daher wird davon ein höherer Steuersatz (der Lohnsteuersatz steigt mit höherem Einkommen) hergenommen.

    Nur Deine andere Rechnung, bei der Du ein komplettes Jahresgehalt eingetippelt hast, ist korrekt berechnet.

    Firmen machen am Ende des Jahres oft auch für die AN eine Art "Steuerberichtigung/Steuerausgleich", in denen eine nachträglich gewährte Lohnerhöhung auf den Jahreswert berücksichtig berechnet wird.

    Anders gesagt:

    Du steigst wo als Angestellter ein.

    Am 1.Januar.

    Du verdienst monatlich 3000 Euro brutto.

    Davon würden monatlich nach diesem Rechner z.B.

    Brutto-Netto-Rechner 2007: Was vom Gehalt übrig bleibt - Gehaltsplaner - Steuern - Finanzen - FOCUS Online

    552,66 Euro Lohnsteuer zu zahlen sein.

    Nun arbeitest Du bis Ende November mit obigem Gehalt.

    Wären also 552,66 x 11 = 6079,26 Euro Lohnsteuer bis Ende November.

    Nun bekommst Du im Dezember eine fiktive Gehalterhöhung auf 7000 Euro Monatsbrutto.

    Nach Deiner Rechnung wären (tipps in obigen Rechner ein!) also von den 7000 Euro 2133,00 Euro Lohnsteuer fällig.

    Dem ist nicht so. Das wäre nur so wenn Du das ganze Jahr 7000 Euro monatlich verdient hättest.

    Deinen Fehler siehst Du, wenn Du das Jahresbrutto als Jahresbrutto eingibst.

    Also die 33.000 Euro von Jan bis Ende November plus die 7000 Euro im Dezember, was 40.000 Euro gibt.

    Wenn Du das machst, siehst Du, daß Du 7951 Euro Lohnsteuer zu zahlen hast, nicht die wie von Dir gesagten 6079,26 Euro plus 2133 Euro.

    Verstanden?

    ;-)

  8. Könnt ihr einzelne Fächer im Berufsschulunterricht abwählen (euch befreien) lassen oder könnt ihr euch nur ganz von der BS befreien lassen?

    Falls ersteres: Welche Fächer sind das?

    Und eine letzte Frage: Falls man einzelne Fächer abwählen kann, muß man in den Hohlstunden (falls diese Fächer zwischen einem anschließenden und vorangegangenen Unterricht liegen) in den Ausbildungsbetrieb?

  9. Du meintest den "Anspruch auf den Jahresurlaub", ja, den hat man nach 6 Monaten. Missverständnis beiderseits ;-)

    Aber mal was ganz anderes:

    Ich habe mir gerade das hier durchgelesen:

    IHK Frankfurt am Main - Der Urlaub

    Meine Frage dazu:

    Wie sieht das aus, wenn man am 1.09.07 anfängt mit der Ausbildung und z.B. 24 Arbeitstage im Jahr Urlaub hat.

    Für 07 hat man ja 8 Urlaubstage, für 08 die vollen 24 und wenn man am 31.07.09 die Ausbildung abschliesst und den Betrieb verlässt, wieviele Tage Urlaub in 09?

    Nur die anteiligen 7*2=14 Tage oder mindestens die gesetzlichen 24 Werktage, was 20 Arbeitstage sind?

    Oder gar den Jahresurlaub, also z.B. 24 ARBEITStage Urlaube, wenn man dies vereinbart hat?

  10. Also mir wurde angeboten gleich ins 2 Schuljahr einzusteigen, aber kein Wort von Verkürzerklasse in diesem Zusammenhang. Verkürzerklassen gab es nur für welche die von 3 auf 2.5 Jahre verkürzen wollten.

    Habe wohl noch die Wahl, aber auch Respekt davor zu verkürzen. Was ist denn, wenn ich was nicht gelernt habe, weil ich nicht wusste das es rankam? Der Rahmenplan ist sehr allgemein, das kann man in der kurzen Zeit der Berufsschule gar nicht alles ins letzte Detail beigebracht bekommen. Also was lässt man weg? Mut zur Lücke ist da immer so eine Sache und hinterher fragt keiner mehr, warum da eine schlechte Note im Abschluss steht. Das ist dann halt so, ich denke, deshalb will hier im Forum in einem anderen Thread jemand unbedingt wissen, ob man sein Abschlusszeugnis dem neue Arbeitgeber vorlegen muss.

    Wenn man erstmal 10 Jahre Berufserfahrung auf dem Buckel hat, fragt hinterher keiner mehr nach, doch bis dahin ist es ein langer Weg.

    Was macht man als? Verkürzt man mit dem Risiko auf schlechte Noten, oder lebt man mit den 3 Jahren Ausbildung?

    Klar, wenn man noch recht jung ist und alle Zeit der Welt und vor allem noch ein schönes Leben haben will (ein Jahr mehr davon), würde ich auch nicht verkürzen.

    Wenn man aber schon recht alt ist, schon länger studiert hat und teilweise in einer Klausur (von bei mir 52 des gesamten Studiums, die es gehabt hätte) mehr Stoff lernen musste (und Klausur gut bestand) als die ganze FI-Abschlußprüfung z.B. Stoff enthält, sieht man es anders.

  11. Zu Deiner Frage zurück:

    Mach die Ausbildung zuerst fertig - hier sind zwei drei wirklich treffende Aussagen gefallen dazu:

    Soziale Kompetenz erhöht sich drastisch gegenüber den reinen Uniabsolventen. Nicht von ungefähr haben reine Uniabsolventen - häufig erst ein Leben als Praktikant vor sich - damit sie das Grünschnabel Image loswerden.

    Ich hatte mal einen Kollegen der von einer Elite-BWL-Uni (aus Deutschland) mit 1er Abschluß zu uns kam.

    War 26, hat in seinem Leben noch nicht einen Tag gearbeitet (Porsche BoxterS von den Eltern geschenkt bekommen) und unsere Bürokauffrau musste ihm am ersten Tag erklären wie ein Fax funktioniert.

    In späteren Gesprächen hatte ich bei ihm auch öfters den Eindruck als ob er in manchen Dingen (z.B. Abschreibung) auf dem Nivau meiner Nachbarin, die ähnliches mal ablies, allerdings Friseuse ist und das nicht unbedingt wissen muss, war.

    Nachbarin sagte mal als sie aus dem Fenster schaute und den neuen Mercedes vom Nachbarn, der selbständig war, sah:

    "Der kann den ja von der Steuer absetzen" ;-)

    Klar, sind nicht alle so und die Pflichtpraktikas machen wenigstens teilweise aus bestimmten Sozialkrüppel einen etwas normalen Menschen oder zeigen ihm, falls er fehl am Platze ist, daß er doch lieber einen Job annehmen sollte, bei dem er alleine im Keller tüftelt und ihm einmal am Tag eine Pizza unter der Tür durchgeschoben wird.

    (Habe auch solche in meinem Bekanntenkreis...) ;-)

    Können auch teilweise sehr gut leben, auch wenn sie nicht ganz gesellschaftsfähig und Eigenbrötler sind.

  12. Das ganze nennt sich Gastschulantrag. Habe ich damals bei meiner Berufsschule beantragt. Wird aber, wie bei mir, meist abgelehnt. Da du der Berufsschule zugeordnet wirst die für den Sitz deiner Firma zuständig ist. D.h. wenn deine Firma in z.B. München sitzt dann musst du auf die Berufsschule in München gehen. Die Anträge werden hauptsächlich abgelehnt weil der Weg von zu Hause zur Arbeit und von zu Hause zur Schule meist nicht so unterschiedlich sind. Also, in Beamtendeutsch: Der Schulweg ist sowohl von der Entfernung als auch von der Zeitbeanspruchung zumutbar.

    Meine reguläre BS ist 120 km entfernt, die in meiner Stadt, die dasselbe anbietet und im selben Bundesland liegt, ca. 350 Meter.

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