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makumax

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Beiträge von makumax

  1. I Der zusätzliche Abzug von deinem Brutto ist durchaus ungewöhnlich, aber meines Erachtens zulässig, da der Arbeitgeber dir dies Geld ja nicht in monetären Werten auszahlt. Wenn dann aber ganz klar NUR die Summe des errechneten Geldwerten Vorteils, alles andere wäre ja Lohnabzug für dich.

    Gruß,

    Honky

    Aber wo ist es ein Geldwerter Vorteil, wenn ich für eine Sache dem Arbeitgeber 500 € zahlen muß?

  2. Ich verstehe die Rechnung des Arbeitgebers nicht so ganz. Bei mir sieht es so aus:

    Astra Caravan Bj. 2007 Neuwert 23000€. Also kommen auf meinem Bruttolohn 230€ drauf die nach dem Abzug der Steuern wieder abgezogen werden. Netto kostet mir der Wagen ca 100€ im Monat. Wie kommt dein Chef auf 650€?

    Das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Du zahlst zuerst 500€ und bekommst dann nochmal 650€ Geldwerten vorteil berechnet. Dann zahlst Du ja doppelt.

    Gruß

    makumax

  3. Nö, das ist ein ganz normaler zweckbefristeter Arbeitsvertrag nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), also erfreulicherweise ein AG, der sich mit der Gesetzesgrundlage auskennt und sie einhält.

    TzBfG § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

    (1) [...]

    (2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

    (3) [...]

    (4) [...]

    (5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

    bimei

    Du hast ja im Prinzip Recht.

    Allerdings kommt mir der Zeitraum bis 2011 sehr lang vor.

    Gruß

    makumax

  4. In dem Urteil ging es nicht um die CPUs, sondern darum, dass man normalerweise nicht gleichzeitig an seinem "stationären Rechner" und an seinem "transportablen Rechner" arbeiten kann. Deshalb braucht man, wenn man eine gültige Lizenz für den Stationären hat, keine extra Lizenz für das Notebook.

    Ich werde aber weiter nach dem Urteil suchen.

    Gruß

    makumax

  5. Diese Hilfe gibt es noch von Microsoft, um den Produkt-Key zu ändern. Denn rein rechtlich gesehen, läuft bei Dir ja noch eine illegale Kopie von Windows XP.

    Ist es in Deutschland nicht rechtens ein und dieselbe Lizenz auf einem Pc und auf ein Notebook zu installieren? Ich habe da mal ein seltsames Grundsatzurteil gelesen, wonach das erlaubt ist.

    Gruß

    makumax

  6. Es ist in manchen Fällen nicht einfach den Vorgänger zu fragen. Mein Vorgänger ist mit viel Ärger gegangen worden und mit ihm waren auch alle Zugangsdaten für Alles verschwunden. Er ist nachher vor Gericht dazu verdonnert worden mir die Daten mitzuteilen, er hatte aber alle "vergessen".

    Es war ne riesen arbeit die Passwörter zu ändern bzw. Router oder ähnliches zu reseten und neu einzurichten.

    Gruß

    makumax

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