Hallo zusammen,
ich hab da mal eine prinzipielle Frage:
Meine Ausbildung endet Ende Januar mit der Prüfung bei der IHK. Danach beginne ich ein Studium an der Berufsakademie. Der Arbeitsvertrag bei meinem neuen Arbeitgeber beginnt aber schon Anfang Januar. Mit meinem Chef war alles soweit abgesprochen wegen der Überschneidung und Freistellung.
Nun verlangt er von mir, dass ich zum Datum des Beginns meines neuen Arbeitsvertrages mein Ausbildungsverhältnis bei ihm kündige, damit er rechtlich auf der sicheren Seite ist und weil er mich nicht 3 Wochen freistellen kann (unbezahlter Urlaub). Dies habe er mit der IHK abgeklärt und den Rechsanwalt möchte er diesbezüglich nicht fragen, weil er zu teuer ist. Er könne mir das aber nur mündlich sagen, schriftlich bekomme ich das nicht.
Mir kommt das etwas spanisch vor! Kann ich dann wenn ich mein Ausbildungsverhältnis kündige schon noch die Abschlussprüfung bei der IHK mitmachen? Die schulischen Prüfungen waren ja schon und das Projekt ist auch schon fertig eingereicht. Nur nicht dass ich dann durch die Kündigung den Anspruch auf die IHK-Prüfung verliere!?!
Weiß da jemand was? Danke im Vorraus!
Gruß, Tevoxx.