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riesie

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  1. Hi@all! Die Lösung von Aufgabe 1.1 kommt mir aber sehr spanisch vor! Wir haben in der BS gelernt, daß Controlling eine Stabsabteilung der Unternehmensleitung ist! Auf weiteres Nachforschen im Netzt hab ich diesen Satz gefunden: "Trotz der zunehmenden Verbreitung des Controlling liegt eine unumstrittene inhaltliche Beschreibung - und damit eine anerkannte allgemeine Definition - noch nicht vor. Dies dürfte aufgrund der dynamischen durch wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt gekennzeichneten Entwicklung neuer DV-gestützter Ansätze verursacht sein." Toll, nich? Ein paar Zeilen drunter steht: "Eine in der betriebswirtschaftlichen Literatur häufig übernommene Definition von Controlling stammt von Horvà th. Horvà th versteht hierunter ein "Subsystem der Führung, das Planung und Kontrolle sowie Informationsversorgung systembildend und systemkoppelnd koordiniert und auf diese Weise die Adaption und Koordination des Gesamtsystems unterstützt." Allerdingsgibt es die Revision auch als Stab, da heißt sie "interne Revision" Ich hab auch hier nach einer Definiton geschaut: "Das interne Kontrollsystem(interne Revision) soll dem Vorstand (den Geschäftsführern) jede Informationen liefern, die sie zur Erfüllung ihrer Kontroll- bzw Überwachungspflichten benötigen." Und nun? Welches von beiden ist nun richtiger? :confused: Liebe, liebe IHK, BITTE SAG'S MIR!!! MfG riesie PS: ich hab für 1.1 A1 B4 C5 D3 E2

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