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markus82

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  1. Genau, nur das es keine Uni ist sondern eine Berufsschule - daher ist es mit der mittleren Reife getan. Sehe ich das richtig, dass es das Telekolleg in NRW nicht gibt? Dann fällt diese Möglichkeit wohl auch flach. Gibt es eine Alternative? Ich würde gerne im nächsten Jahr schon beginnen mit der neuen Ausbildung. Nicht ganz, in NRW erlangst du mit Abschluß nach 4 Jahren die Fachhochschulreife.
  2. Danke für die Antworten. Ich habe da nichts verdreht, das mit der Fachhochschulreife war auf die Aufnahmeprüfung für die Unis bezogen. Für den 'Studiengang' den ich belegen möchte benötige ich 'nur' die mittlere Reife. Die abgeschlossene Berufsausbildung ist auch kein Problem da ich mich derzeit in Ausbildung befinde und zum Zeitpunkt der Abschlußprüfung im neuen Studiengang die alte Ausbildung beendet habe. Wie ist das mit dem Telekolleg? Kostet das Geld und wie lange dauert so etwas?
  3. Hallo, ich möchte gerne den staatlich geprüfen Informatiker (Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik) machen. Die Berufsschule hat allerdings die Fachoberschulreife (Realschulabschluß) als Aufnahmevoraussetzung genannt. Die habe ich aber leider nicht - und das nachholen auf einer Abendschule dauert Monate :schlaf: Gibt es eine Möglichkeit dennoch aufgenommen zu werden ohne Realschulabschluß? Ich habe gehört das (zumindest) das Land NRW eine Zugangsprüfung für Bewerber ohne Fachhochschulreife zum Studium macht. So etwas muss doch möglich sein. Man, hätte ich mich mal früher mehr angestrengt Wen es interessiert: Link zur Berufsschule
  4. Wenn du über 18 bist, gilt § 3 ArbZG: Die Berufsschulzeit muss angerechnet werden, wenn Sie zu betriebsüblichen Arbeitszeiten statt findet. Auch wenn es einer Firma schlecht geht ist das kein Grund die Mitarbeiter auszubeuten
  5. Ich habe mich mittlerweile durch die Gesetztestexte gelesen und rausgefunden, dass meine Wohnung "nur" mit 64 EUR gefördert wird. D.h. mir werden nur die 64 EUR abgezogen, nicht die vollen Mietkosten. Der Bedarf von 133 EUR (da ich nicht im Haushalt meiner Eltern wohne) bleibt erhalten. Also muss ich mich nach dem Umzug ummelden obwohl mein Hauptwohnsitz in der alten Stadt liegt sonst hab ich keinen Anspruch auf BAB, so sieht es das Gesetz vor. Meine Umzugskosten werden auch nicht erstattet, da ich vorher ja in Ausbildung war. Dumm gelaufen
  6. Danke für den Tipp mit dem Wohngeld. Ich habe mir heute die Unterlagen für den BAB-Antrag für den neuen Wohnort zuschicken lassen. Telefonisch sowie persönlich konnte keines der 4 kontaktierten Arbeitsämter eine Auskunft geben! :confused: Ich hoffe nun das meine "alte" Wohnung für die 3 Monate bezahlt wird, denn damit ich BAB beantragen kann muss ich mich im neuen Ort anmelden (wo ich keine eigene Wohnung habe). Das klingt alles recht verwirrend aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas noch nicht vorgekommen ist :confused:
  7. So, nach etlichen Telefonaten mit diversen Arbeitsagenturen bin ich kein bißchen schlauer. Kein Sachbearbeiter weiß bescheid wie sowas geregelt wird. Kennt jemand die passenden Gesetzestexte dazu? Es kann doch nicht sein, dass ich keine Beihilfe mehr kriege nur weil keiner weiß wie das bearbeitet wird :eek
  8. Eine abgeschlossene Ausbildung hab ich nicht, es ist somit meine erste. Nur das ich die ersten 4 Monate in einer Firma verbringe, den Rest in einer anderen. Somit muss das Arbeitsamt ja nicht länger zahlen. Nur wer zahlt...?
  9. Hallo, durch "interne Spannungen" wechsel ich nun meinen Arbeitgeber und somit auch den Wohnort. Wie sieht das denn mit der Ausbildungsbeihilfe (BAB) aus die ich bisher bekomme? Hier mit die Fakten: - Kündigung per Aufhebungsvertrag beim alten Arbeitgeber - Umzug in ein anderes Bundesland (3 Monate hab ich aber noch meine alte Wohnung und wohne in der Zeit bei meiner Freundin im anderen Bundesland) Erst nach den 3 Monaten kann ich eine Wohnung da unten beziehen - Meine Ausbildung geht quasi natlos über (nur die Ferien sind dazwischen), d.h. die Zeit wird mir angerechnet (Ausbildungsende wie beim alten Arbeitgeber) - Meine Fahrtkosten erhöhen sich, bekomme ich die wieder? Welches Arbeitsamt zahlt denn nun die BAB weiter? Das "alte", wo ich noch gemeldet bin? :confused: Natürlich werd ich beim Arbeitsamt nachfragen, aber eure Meinungen und Erfahrungen sind unschlagbar. Wer weiß ob der arme Finanzbeamte den Durchblick hat :schlaf:

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