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shab

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  1. shab

    Generelle Fragen

    re, zu1. Ich meine den Satz der den Verweis auf das Gloassar gibt. "Wörter die mit xyz gekennzeichnet sind werden im Glossar erläutert" Kann ich den in das Inhaltsverzeichnis schreiben? hoffe auf baldige Antwort :> mfg shab
  2. Hallo, derzeit beschäftigen mich folgende Fragen: 1. Wo schreibe ich den Vermerk auf das Glossar in meine Dokumentation hin? In das Inhaltsverzeichnis oder in die Einleitung? Eventuell woanders hin oder auch gar nicht? 2. Gehört die Ehrenwörtliche Erklärung in die Dokumentation oder ist das Einschicken des Schreibens an die IHK völlig ausreichend ? wenn Dokumentation, am Anfang oder eher in den Anhang? 3. Kommt das Quellenverzeichnis auf eine seperate Seite oder kann direkt danach auch das Glossar folgen? 4. Ist ein Inhaltsverzeichnis für das Glossar anzufertigen, oder ist es inordnung einfach mit der Seitenzahl 1 erneut zu beginnen? Hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen mfg shab

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