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AndreR

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  1. Also meine Erkenntnisse: ich werde in meinem Arbeitsvertrag (noch nicht unterzeichnet) keine Probezeit haben (Erfahrungswert der bisher übernommenen Mitarbeiter). Das macht dann lt. §622 BGB eine 4wöchige Frist zum 15ten oder zum Monatsende. Ich habe Mittwoch erstmal Vorstellungsgespräch, dann kann ich weitersehen, wann, ob oder wie ich evtl. kündigen sollte. Danke für die Tips hier
  2. Ich weiß, ich habe glaube ich schlagartig alles WiSo aus meinem Kopf verbannt. Aber ich hab gerade gelesen, bei mehr als 10 Mitarbeitern muss bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl erfolgen. Die Fristen bleiben gleich... Das einzige was ich nicht weiß, ob ich in meinem neuen Arbeitsvertrag eine neue Probezeit haben werde, dann wären es IMHO 2 Wochen zu beliebigem Datum. Tja, ich glaub ich schlaf nochmal drüber... Danke für die Infos
  3. Hallo, ich hab meine Ausbildung ein halbes Jahr früher abgeschlossen. Vorgestern um genau zu sein. Es war klar, ich sollte übernommen werden, bin auch den zweiten Tag als Angestellter hier. Einen Arbeitsvertrag haben wir *noch* nicht, nur Gehaltsverhandlungen mündlich mit Handschlag. Jetzt habe ich gestern abend ein Jobangebot bekommen, dass mich sehr reizen würde. Ich gedenke wohl auch zu wechseln. ABER: wie ist das mit den Kündigungsfristen? Wir sind momentan ein Kleinbetrieb (Einzelunternehmen) mit weniger als 10 Mitarbeitern. An welche Fristen habe ich mich zu halten? (Aufhebungsvertrag mal beiseite gelassen) Weil: Kündigungsschutzgesetz greift ja nicht. Gruß André

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